ALG I und Lehrauftrag

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ka_ge

ALG I und Lehrauftrag

Beitrag von ka_ge »

Hallo, es gab eine ähnliche Frage bereits: Kann ich während des Bezugs von ALG I einen Lehrauftrag ausüben? Meine spezielle Frage wäre, dass ja ein Hinzuverdienst von 165 EUR monatlich erlaubt ist, dass aber ein Lehrauftrag einmalig bezahlt wird und dadurch der monatliche Zuverdienst in einem Monat gesprengt wird. Wird berücksichtigt, dass die erbrachte Leistung jedoch über ein ganzes Semester verteilt erbracht wurde?

Herzlichst, Katharina
ROADTIME
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Re: ALG I und Lehrauftrag

Beitrag von ROADTIME »

Hallo Katharina,

Beim Bezug von ALG I kannst Du Dich jederzeit (z.B. wochenweise) vom Bezug des ALG I abmelden, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich (wenn Du das telefonisch machst, wird aber gerne danach gefragt. Mögliche Antwort: "Zwischenbeschäftigung"). Was Du in dieser abgemeldeten Zeit verdienst, ist für den Bezug des ALG I unwichtig (da Du in dieser Zeit halt dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung gestanden hast und deshalb ja auch keine Leistungen vom Arbeitsamt bezogen hast). Achtung: auf die Krankenkasse achten: in der Zeit, in der Du abgemeldet bist, bist Du selbst für die Zahlung von Kassenbeiträgen zuständig!


Viel Erfolg!

ROADTIME


Quellen:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI511308

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377610, Stickwort "Unterbrechung der Arbeitslosigkeit)
NoNick

Re: ALG I und Lehrauftrag

Beitrag von NoNick »

Hi,

grundsätzlich darfst du natürlich eine Nebentätigkeit ausüben, dazu zählt auch ein LA. Das mit der Abmeldung ist wegen der KV v.a. dann sinnvoll, wenn man in einem kurzen Zeitraum viel Geld verdient (Blockseminar).

Die Anrechnung erfolgte bei mir tatsächlich nach Tag der Erwirtschaftung, nicht nach Tag der tatsächlichen Auszahlung - d.h. zugleich, dass dir das, was du im Monat "zu viel" verdienst, für die entsprechenden Monate bereits auf dein ALG I angerechnet wird, auch wenn du das Geld erst nach Beendigung des Lehrauftrages erhälst.

Man kann aber natürlich Auslagen (Fahrtkosten, Materialkosten - auch Bücher etc.!) in einer GuV-Rechnung beim AA angeben, das hat mir am Ende immerhin noch einmal eine Nachzahlung beschert.

Viel Erfolg!
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