Wer kann Doktorvater sein? (Fachübergreifende Betreuung)

aumah

Wer kann Doktorvater sein? (Fachübergreifende Betreuung)

Beitrag von aumah »

Hi liebe Mitglieder,

ich bin im Moment in den Endzügen meines Masterarbeit im Bereich der Psychologie und versuche mich gerade über Möglichkeiten
zur externen Promotion zu infomieren. Ich strebe einen Dr. rer. med. oder Dr. rer. medic. Titel an.

Bisher war die größte Erkenntnis, dass ich mich wohl initiativ bewerben werden muss.
Jedoch habe ich drei weitere Fragen, zu denen ich keine einschlägige Antwort finden kann:

1) ist es ratsamer eine Mail zu schreiben oder den Prof direkt anzurufen?

2) muss der Doktorvater denselben Titel haben, wie den, den man anstrebt? Oder könnte ich evtl. auch einen Prof. mit dem Dr. med. kontaktieren bzw. Dr. rer. nat.?

3) weiß jemand ob es möglich ist, als extern Promovierende trotzdem Daten am jeweiligen Institut zu erheben, so dass dort man evtl Geräte etc nutzen kann? Also dass man am Institut die Daten an Probanden erheben kann und für die jew. Termine eben vor Ort ist, jedoch sonst nicht?

Wäre sehr dankbar über Ratschläge, falls Unklarheiten bestehen bitte einfach nochmal nachfragen :)
Danke schonmal :)
flip
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von flip »

1) https://doktorandenforum.de/anfangen/drvater.htm

2) Der akademische Grad wird von der Fakultät verliehen. Der des Professors ist vollkommen irrelevant. Wenn die Fakultät, an der du letzten Endes landest, keinen von den beiden präferierten verleiht, bekommst du auch keinen.

3) Wenn du so pauschal fragst, bekommst du auch ein pauschales "ja".
Der Rest ist individuelle Auslegung.
Phia123
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von Phia123 »

Hallo,
ich stimme flip zu.
Vielleicht sind noch Erfahrungen interessant:
1. Ich habe damals eine Mail geschrieben mit einer Anfrage zu einem grob umrissenen Thema. Der potentielle DV wollte dann einen Lebenslauf und ein Exposé zugeschickt bekommen. Du könntest beides auch gleich zu Beginn mitschicken.
Per Telefon finde ich schwierig. Man weiß nie ob der potentielle DV wirklich Zeit hat und außerdem kannst du die Sachen aus dem Exposé so ausführlich gar nicht erzählen.

3. Ich habe mir meine Probanden selbst rekrutiert. Wenn du wartest bis die Uni da in die Gänge kommt, wird das nichts. Aber ich konnte alle technischen Geräte der Uni benutzen und habe sie zum Teil auch ausgeliehen bekommen. Teilw. wurden mir auch finanzielle Mittel für mein Projekt zur Verfügung gestellt (für Materialien). Ansonsten war ich nicht in der Uni. Ich habe freiwillig 3-4 Wochen insgesamt bei einer Studie der Fakultät ausgeholfen. Geben und Nehmen sollte sich ja die Waage halten. Die Hilfe, die ich bekommen habe, ist aber auch nicht überall selbstverständlich. Das sollte man vorher in einem Gespräch klären.

Viel Glück :D
praktikum
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von praktikum »

flip hat geschrieben: 2) Der akademische Grad wird von der Fakultät verliehen. Der des Professors ist vollkommen irrelevant. Wenn die Fakultät, an der du letzten Endes landest, keinen von den beiden präferierten verleiht, bekommst du auch keinen.
Ein Grad wird tatsächlich von der Fakultät verliehen, aber der des Professors ist so pauschal nicht vollkommen irrelevant. :) Bitte diese Information einfach annehmen.

Damit wir beim Fall bleiben:
Für den Dr. rer. medic. suchst Du anscheinend eine medizinische Fakultät. Zumindest vergeben medizinische Fakultäten oft diesen Grad. Daher würde ich an Deiner Stelle an der Wunsch-Uni die Promotionsordnung der med. Fakultät genau durchlesen. Dort sollten sich die Bedingungen klären lassen.

Überlegst Du also z.B. Prof X von Fakultat Y an Uni Z zu fragen, so solltest Du vorher die Promotionsordnung der Fakultät Y an Uni Z vorher durchlesen.

Als Externer ist es mit der Nutzung von lokalen Ressourcen etwas schwieriger. Du solltest Dich zumindest vergewissern, dass Du hier Rückendeckung vom Betreuer hast. Es kann natürlich sein, dass man zeitgleich versucht Dich zur kostenlosen Zuarbeit zu bewegen. Das kann sogar hilfreich sein, besonders in der Kontaktknüpfung vor Ort. Es kann aber auch sehr schnell soweit ausarten, dass man Dich zum unbezahlten Mitarbeiter befördert.
flip
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von flip »

praktikum hat geschrieben:
Ein Grad wird tatsächlich von der Fakultät verliehen, aber der des Professors ist so pauschal nicht vollkommen irrelevant. :) Bitte diese Information einfach annehmen.
Was ist das denn für ein Kommentar? :shock:
Natürlich ist der der Grad des Professors irrelevant, sonst wäre er kaum der Fakultät zugordnet worden. Das gilt sogar "pauschal". Bitte diese Information einfach annehmen.
praktikum
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von praktikum »

flip hat geschrieben: Was ist das denn für ein Kommentar? :shock:
Natürlich ist der der Grad des Professors irrelevant, sonst wäre er kaum der Fakultät zugordnet worden. Das gilt sogar "pauschal". Bitte diese Information einfach annehmen.
Starke These. :)
Aber nun gut, weil Du es so haben möchtest: Bitte lege mir einen Beweis dafür vor, dass Deine Hypothese immer zutrifft. Das wird lustig!
Sebastian
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von Sebastian »

Hier wie in allen anderen Threads bitte ich darum, freundlich miteinander umzugehen - alle, die sich hier einbringen, machen das in ihrer Freizeit und im Interesse der jeweiligen Diskussionsteilnehmer!
Danke
Sebastian
Green Goddess

Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von Green Goddess »

Die vorherrschende Meinung ist wohl, dass mit der Habilitation dem/der angehenden Prof. die Lehrerlaubnis und damit das Recht bzw auch die Dienstpflicht erteilt/auferlegt wurde, Doktoranden zu betreuen. Aus welchem Grund nun weiterhin der mit Dissertation verliehene Grad dies überschreiben sollte, ist aus meiner Sicht die These, die zu belegen wäre. Die Behauptung einer PO, in der der zu verleihende Titel vom akad. Grad eines der Betreuers abhängt, und nicht vom Thema, erscheint mir belegpflichtig. Braucht mir aber niemanden zu glauben.
gelenkpfanne
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von gelenkpfanne »

Ich bin Dipl.-Psych. und Dr. rer. medic., das ist wohl eine ähnliche Kombination wie Dein angestrebtes Vorhaben.

Meine Betreuerin war ebenfalls Dipl.-Psych., aber Dr. phil., der Zweitgutachter Mediziner und daher Dr. med.. Der Vorsitzende war ebenfalls Mediziner und Dr. med., dafür der Prüfende im Nebenfach Dipl.-Psych. und Dr. rer. medic.; es war also alles dabei. Der im Nebenfach prüfende Psychologe wäre eigentlich Vorsitzender geworden, hätte ich ihn nicht als Prüfer erwählt. Genug verwirrt? :wink:

In Dresden ist ausschließlich ausschlaggebend, dass der Betreuer Hochschullehrer an der Fakultät sein muss und nicht, welche Profession er genau angehören sollte. Dr. rer. medic. ist eh ein Sammelsurium medizinischer Randbereiche, da können auch Biologen, Informatiker, Physiker, Sportwissenschaftler oder Theologen dabei sein.
flip
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Re: Wer kann Doktorvater sein

Beitrag von flip »

praktikum hat geschrieben: Starke These. :)
Aber nun gut, weil Du es so haben möchtest: Bitte lege mir einen Beweis dafür vor, dass Deine Hypothese immer zutrifft. Das wird lustig!
Nein. Wird es nicht. Vor allem nicht, wenn man meint, jemanden so harsch deswegen angehen zu müssen und dies dann auch noch mit gespielter Arroganz auslebt. Ich vermute, du hast eine Ausnahme aus der Mathematik, Physik, oder sonstigem, fachfremden Bereich in der Hinterhand und wartest nur hämisch darauf, damit die Regel zu bestätigen. Tut mir Leid, aber das ist mir zu blöd.

Einen Professor von der Prüfung an seiner eigenen Fakultät auszuschließen, weil er das falsche forscht (wie geht das überhaupt?) ist einfach nur absurd.
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