Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

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Laely

Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von Laely »

Hi,

ich habe mal eine FrGe bezüglich meines Lehrauftrags als Doktorandin.

Ich habe nichts dagegen dem Lehrauftrag mit Studenten nachzukommen. Wir helfen in Seminaren unseren Chefs, ich mache Ãœbungen mit ihnen usw.

Nun habe ich aber momentan viel zu tun und meine Doktormutter will mir jetzt eine seelisch sehr labile Studentin aufs Auge drücken, die ihrer Meinung nach nicht mal einen Datensatz auswerten kann. Ich habe Vorversuche und Tests für eine größere Testreihe geplant,wo ich Momenten noch am tüfteln bin und unsicher, ob es überhaupt so klappt wie ich es vor habe. Die labile Studentin soll da jetzt "mithelfen", obwohl sie von der ganzen Materie so gar keine Ahnung hat und auch nicht wirklich genug messbares Datenmaterial für eine Bachelorarbeit dabei rum kommt. Zudem hab ich sie dann bis in das späte Frühjahr,wo ich schon lange Zeit für mein Großprojekt investieren muss,was sehr sehr aufwendig ist und ich Überstunden ohne Ende schieben muss. Weiterhin liegt ein Datensatz brach,den sie für eine Kollegen gut auswerten könnte und es auch sinnvoll wäre und nützlich. Aber meine Doktormutter will das einfach nicht, sie will sie zu mir schieben,wobei das Mädel mich wirklich zeitlich zurückwerfen würde...

Meine Frage ist jetzt,gehört das auch zu meinem Lehrauftrag,oder kann ich das auch ablehnen,wenn sie nicht locker lässt? Ich hab normalerweise kein Problem damit.im Sommer würde mir das auch helfen,da hätte ich auf jeden Fall eine Arbeit zu vergeben, aber das hier ist vom Aufwand her nicht mal eine Bachelorarbeit wert und eher lächerlich. Es macht mir einfach nur Stress und bringt meine Planung durcheinander,vor allem weil jetzt alles ganz schnell gehen soll,weil das Mädel nicht so viel Zeit mehr hat.

Danke für Antworten und viele Grüße

Laely
FerdiFuchs
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Re: Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von FerdiFuchs »

Hier stehen ja zunächst zwei verschiedene Probleme im Raum: Dass du die Studentin betreuen sollst, und dass du die Studentin mit einem Thema betreuen sollst, das sich mit deiner Forschung überschneidet. Der Doktormutter geht es anscheinend vor allem um Ersteres?

In diesem Fall wäre die Frage, ob sich vielleicht ein anderes Thema aus dem Hut zaubern ließe, bei dem die Studentin mit geringerem Betreuungsaufwand zurecht käme, z.B. weil es besser zu dem Vorwissen der Studentin passt, und/oder weil es bereits von einem anderen Studenten bearbeitet wurde, so dass man nun die Ergiebigkeit der Daten besser einschätzen kann.

Das generelle Problem an der Situation ist ja, dass du strukturbedingt auf das Wohlwollen deiner Doktormutter angewiesen bist, da sie deine Diss später mal positiv begutachten soll. Welche Auswirkungen ein kategorisches "Nein" auf dieses Wohlwollen hätte, können wir nicht einschätzen. Dennoch könnte es weise sein, zunächst den Verhandlungsspielraum auszuloten, der sich bietet - und alle Argumente, die du auf deiner Seite hast, ins Feld zu werfen. "Problematische Studentin spielt mit diss.relevanten Daten rum => Diss in Gefahr" schätze ich z.B. als ein starkes Argument ein.
flip
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Re: Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von flip »

Laely hat geschrieben:Hi,

Weiterhin liegt ein Datensatz brach,den sie für eine Kollegen gut auswerten könnte und es auch sinnvoll wäre und nützlich. Aber meine Doktormutter will das einfach nicht, sie will sie zu mir schieben,wobei das Mädel mich wirklich zeitlich zurückwerfen würde...
Warum? Doch nicht etwa, weil alle anderen auch Studenten betreuen. So wie es aussieht, hast du ja momentan niemanden.


Du machst schon wieder den Fehler, wie in deinem ersten Thread ersichtlich, und packst dir alles zu. Zu viel Planung. Zu viel auf einmal. Dann kommt eine Studentin an und bringt das Fass zum überlaufen. Statt mit deiner Betreuerin die Sache verbal zu lösen, fragst du allen Ernstes nach rechtlichen Schritten.
Was ist so schwer daran, einfach ein abgespecktes Thema für die Studentin zu suchen? Etwas, was sie bearbeiten kann und womit auch deine Betreuerin zufrieden ist? Schlag ihr das vor und argumentiere entsprechend anstatt immer gleich mit dem Holzhammer zu kommen.
Wenn sie so labil ist, dann gibt ihr anfangs Hilfesstellung und verlange erst einmal, dass Sie eigenständig einen Plan ausarbeitet. Wenn der dann nichts taugt, hast du was für deine Betreuerin in der Hand und die Studentin bearbeitet dann etwas einfaches.
Etweb

Re: Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von Etweb »

Laely hat geschrieben:Hi,
Ich habe Vorversuche und Tests für eine größere Testreihe geplant,wo ich Momenten noch am tüfteln bin und unsicher, ob es überhaupt so klappt wie ich es vor habe.

Die labile Studentin soll da jetzt "mithelfen", obwohl sie von der ganzen Materie so gar keine Ahnung hat und auch nicht wirklich genug messbares Datenmaterial für eine Bachelorarbeit dabei rum kommt.

Aber meine Doktormutter will das einfach nicht, sie will sie zu mir schieben,wobei das Mädel mich wirklich zeitlich zurückwerfen würde...
Also die ganzen Vorversuche und Tests sollen einen Großversuch verantworten, aber nicht genug Material bieten für eine Bachelorarbeit? Das kann ich kaum glauben.

Es hört sich wirklich einfach so an als ob du keine Lust hast. Es liegt an dir die Studentin nutzvoll einzusetzen. Und wenn die Arbeit nachher nur die Daten analysiert und erklärt warum die Datenbasis so nicht ausreichend ist (natürlich mit Theorie und Verbessungsvorschlägen), dann reicht das doch für eine BA Arbeit. Evtl. will die DM/DV ja einfach nicht das du nur so alleine vor dich hin arbeitest, sondern das du dir auch die Skills aneignest Mitarbeiter angemessen einzusetzen.
FerdiFuchs
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Re: Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von FerdiFuchs »

Etweb hat geschrieben: Evtl. will die DM/DV ja einfach nicht das du nur so alleine vor dich hin arbeitest, sondern das du dir auch die Skills aneignest Mitarbeiter angemessen einzusetzen.
Wobei ich die Laely in diesem Punkt gut verstehen kann: Wenn man einen unfähigen Mitarbeiter ins Team gedrückt bekommt, besteht die Gefahr, dass zum Schluss ein negativer Gesamtertrag für das Team rauskommt. Ein "angemessener Einsatz" kann daher auch darin bestehen, den Mitarbeiter auf eine Aufgabe anzusetzen, auf der er wenigstens nichts kaputt machen kann und möglichst wenig Betreuungszeit kostet.

Zugebenermaßen sollte Laely sich zunächst ein eigenes Bild von der Studentin machen. Andererseits ist es in der Tat ein Warnsignal, wenn die DM sich über die Studentin geäußert hat wie im Eröffnungsbeitrag angedeutet.
flip
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Re: Gehört zum Lehrauftrag auch zwingend Arbeitsbetreuung?

Beitrag von flip »

FerdiFuchs hat geschrieben: Wobei ich die Laely in diesem Punkt gut verstehen kann: Wenn man einen unfähigen Mitarbeiter ins Team gedrückt bekommt, besteht die Gefahr, dass zum Schluss ein negativer Gesamtertrag für das Team rauskommt. Ein "angemessener Einsatz" kann daher auch darin bestehen, den Mitarbeiter auf eine Aufgabe anzusetzen, auf der er wenigstens nichts kaputt machen kann und möglichst wenig Betreuungszeit kostet.
Das stimmt, - aber nur, wenn man in einem Unternehmen ist. Vergessen wir hier nicht, dass es sich bei dem "Mitarbeiter" um jemanden in der Qualifizierungsphase handelt. :wink: WIe oft habe ich schon bei Studenten gedacht "Oh Gott, das wird nie was". Aber ich kann ja deswegen nicht die Betreuung einstellen. Ich kann aber sehr wohl die Erwartungen herunterschrauben.
In ihrem ersten Beitrag hatte die TO übrigens exakt die gleichen Probeme, nur betraf es sie selbst. Es fällt ihr anscheinend schwierig, dies auch auf andere zu projezieren.
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