Urheberrechte / Bildrechte

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michi

Urheberrechte / Bildrechte

Beitrag von michi »

Liebe Forumsgemeinde,

ich habe eine Frage an die im Publizieren Erfahrenen unter euch bezüglich Urheberrechte / Bildrechte. Ich arbeite an einem Thema, das mit der NS-Zeit zu tun hat und habe natürlich auch dementsprechend einiges an Bildmaterial (v. a. Fotos, die in damaligen Zeitschriften bzw. Büchern abgedruckt waren, aber auch von mir selbst erstellte Fotos von Archivmaterial) gesammelt.

Wenn ich nun zu einem Teilbereich meines Themas einen Aufsatz veröffentlichen möchte und diesen mit Bildern ausstatten will, muss ich ja das Urheberrecht beachten. Meine Frage ist jetzt:

- Ist das Urheberrecht an Bildern, die vor 1945 erschienen sind, schon "erloschen", oder hat da noch jemand Rechte an dem Bild? Der Fotograf wird ja kaum mehr leben, aber evtl. der Verlag der Zeitschrift, die damals herausgekommen ist? Aber ich weiß ja nicht, wie lange der Fotograf schon tot ist? Bei den meisten Bildern ist nicht einmal angegeben, wer die überhaupt gemacht hat! Die AUfsätze sind aber selbstverständlich alle älter als 70 Jahre...

- Falls weder die Zeitschrift noch der Verlag noch existieren, sind die Bilder dann "frei"?

Selbstverständlich gebe ich zu jedem Bild die genaue Quelle an, aber reicht das (im SInne eines "Bildzitats"?) Oder muss ich die jeweiligen Verlage anschreiben und um Erlaubnis für die Veröffentlichung fragen?

Vielleicht gibt es erfahrenere Nutzer (vielleicht auch Juristen?) hier, die mir meine Frage beantworten können.

Ach ja, ich lebe in Österreich, ich weiß nicht, ob die Situation hier anders ist als in Deutschland... die meisten Quellen, die ich verwendet habe, sind aber aus Deutschland... Falls ihr nur wisst, wie die Situation in Deutschland aussieht, würde es mir auch schon weiter helfen!

Ich danke euch schon im Vorhinein für eure Hilfe!

GLG Michi
Wierus
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Re: Urheberrechte / Bildrechte

Beitrag von Wierus »

Hallo,

solange deine Arbeit nicht zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht wird, sondern nur Fachliteratur bzw. "graue Literatur" innerhalb eines Fach- oder Universitätsnetzwerkes bleibt, gilt das Zitatrecht für wissenschaftliche Arbeiten.

Näheres siehe z.B. hier: https://lswiim.wordpress.com/2009/11/10 ... ildrechte/

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle aber nochmal die Seite deiner Fakultät bzw. deines Instituts besuchen und mir die genaueren Richtlinien für die Erstellung von Abschlussarbeiten ansehen.

Grüße
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