Qualitative Interviews: Einverständniserklärung?

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Okapi

Re: Qualitative Interviews: Einverständniserklärung?

Beitrag von Okapi »

Hallo darnoc87,
ist es unbedingt notwendig die Interviewpartner beim Namen zu nennen? Da kann unter Umständen sehr viel extra Arbeit auf dich zukommen, wenn du jedes einzelne wörtliche Zitat absegnen lassen möchtest.

Ansonsten: Einverständniserklärung ja. Bei Skype-Interviews Bestätigung per Mail anfordern. Sollte meines Erachtens nach ausreichen. Bin aber kein Rechtsprofi :wink:
Zuletzt geändert von Okapi am 24.09.2015, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
Green Goddess

Re: Qualitative Interviews: Einverständniserklärung?

Beitrag von Green Goddess »

Hallo Darnoc,
als Disclaimer möchte ich vorwegschicken, dass ich bewusst die Advocata diavoli spiele und dich "irgendwo" im Bereich Soziologie/Psychologie vermute.

Schreist du nicht nach Problemen, wenn du den Interviewpartnern keine Anonymität zusicherst? Ein Mitbewohner, der in dem o.a. Bereich arbeitet, sagt zu dem Problemkreis sinngemäss: "Alle lügen, bewusst oder unbewusst, mehr oder weniger. Ein Grossteil der Forschung liegt darin, Grad und Gründe des Lügens zu finden. Je anonymer sie antworten können, desto ehrlicher sind sie."

Zu Form und Inhalt der Einverständniserklärung können dir sicherlich die Juristen im Forum besser Auskunft geben, aber ich habe Zweifel, dass z.B. eine Zustimmung per mail "Ja, mach nur" von Green_Godess@junkmail.com irgendeinen belastbaren Wert hätte. :)

In diesem Sinne
G_G
HHlerin

Re: Qualitative Interviews: Einverständniserklärung?

Beitrag von HHlerin »

Einverständniserklärungen sind unverzichtbar! Deine Interviewpartner bleiben rechtlich gesehen stets "Herren ihrer Daten", daher musst Du sie genau darüber aufklären, was Du mit den Interviews machst, wie und wofür Du sie verwendest etc.; hier gilt der Grundsatz der "qualifizierten Einwilligung". Nur wenn die Interviewpartner genau wissen, was Du wie und aus welchem Grund mit den Interviews machst, können sie wirksam ihre Einwilligung erteilen. Du musst Dir schriftlich bestätigen lassen, dass Du sie darüber aufgeklärt hast und dass sie wissen, dass sie der Nutzung der Interviews auch künftig jederzeit widersprechen können!

Da es sich bei Deiner Arbeit um Deine Diss handelt, wird von den Gutachtern in aller Regel auch der Nachweis über die Einwilligung der Interviewpartner erwartet, diese musst Du (wie die Transkripte und Rohdaten im Übrigen eigentlich auch) min. 10 Jahre aufbewahren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Weitere Infos z.B. hier:
https://www.datenschutz.hessen.de/downl ... oad_ID=147
http://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP ... _WP_90.pdf (Daraus mal folgendes Zitat: "Der Bundesgerichtshof fordert ein informiertes Einverständnis der Betroffenen, die an einer Befragung und bei sozialen Experimenten teilnehmen (siehe oben). Im BDSG - § 4a (Abs. 1) – wird weiterhin gefordert: „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.“" (S. 14)
Inan01
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Re: Qualitative Interviews: Einverständniserklärung?

Beitrag von Inan01 »

Um die Frage zu beantworten: Natürlich können auch Interviews anonym sein. Wenn kein Einverständnis vorliegt, einfach also einfach anonymisieren.

Nachtrag Sebastian vom 14.11.2017:
Das Thema ist schon älter (September 2015!), der User hat seine Ausgangsfrage zwischenzeitlich gelöscht. Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse schließe ich diesen Thread.
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