Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Chef?

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hexe
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Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Chef?

Beitrag von hexe »

Hallo liebes Forum,

ich habe vor einem Jahr den AG gewechselt. Das ich promoviere, war von Anfang an klar. Neulich habe ich mit meinen Chef besprochen, dass ich 1x im Monat zwei Tage frei nehme für die Diss.
Da hat er auch eigentlich eingewilligt unter dem Hinweis, dass Urlaub der Erholung dient und am Stück zu nehmen sei. Ich habe darauf hin gesagt, dass ich ja jeden Monat circa 10 Std.
Mehrarbeit leiste und somit oft über Gleitzeitfrei machen kann - da die 10 Std. aber nicht für zwei Tage reichen, müsse ich eben auch immer mal Urlaub nehmen. Er hat eingewillligt.

Als ich mich nun in meine zwei freien Diss.-Tage verabschiedet habe sagte er "Er sehe ein Problem in meiner Diss." Er begründete dies, dass ich mich dann ja nicht "erholen" würde und dass Urlaub
mindestens 2 Wochen am Stück sein soll. Ich könnte ja dann (evtl. !!!!) nicht erholt auf der Arbeit erscheinen.

Man muss zudem sagen, dass ich nie vorhatte meinen kompletten Urlaub zu stückeln und auch, dass ich erst vor zwei Monaten einen zweiwöchigen Urlaub am Stück genommen habe.

Ich habe mich jetzt natürlich auch schlau gemacht und komme nach Prüfung des Bundesurlaubsgesetztes §7 zu dem Schluss, dass ich als AN einen ANSPRUCH auf 2 Wochen Urlaub am Stück habe und den Urlaub sonst nach meinen Wünschen einteilen kann - der Chef kann - sofern betriebliche Gründe entgegenstehen ablehnen.

Ein betrieblicher Grund wäre es dann, wenn meine Arbeitsleitung eben leiden würde - das zumindest könnte er ja dann auch einfach behaupten.

Allerdings zählt nebenberufliches Promovieren nicht unter die Arbeitszeitverordnung wie z.B. die Nebenberufliche Tätigkeit.
Somit kann mir mein Chef doch auch nicht vorschreiben, wie ich den Urlaub zu nutzen habe.

Sehe ich das alles richtig? Wie steht ihr dazu?
Merowinger

Re: Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Ch

Beitrag von Merowinger »

Dein Problem ist, dass der Chef ein Problem mit der Diss. hat...

Urlaubsrechtlich hast du dich zutreffend informiert. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswünschen nur dann entgegentreten, wenn betriebliche Belange der gewünschten Gewährung des Urlaubs entgegenstehen. Auch wird überwiegend angenommen, dass die Gewährung nicht zusammenhängend erfolgen muss, wenn der Arbeitnehmer von sich aus darauf verzichtet. Da du zudem bereits die geforderten 2 Wochen (bei uns im Betrieb sollten damals 3 Wochen am Stück pro Jahr Urlaub genommen werden) am Stück Urlaub genommen hast (das wird ja wahrscheinlich für alle im Betrieb gelten), steht deiner Verteilung des Resturlaubes nichts entgegen. Richtig ist auch, dass Arbeit an der DIss. keine Erwerbsarbeit ist.

Wahrscheinlich / Möglicherweise hat der Chef ein Problem damit, dass du als Dr. demnächst zu ihm als Führungsperson aufrückst.
hexe
Beiträge: 26
Registriert: 12.07.2015, 08:57
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Re: Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Ch

Beitrag von hexe »

Danke Merowinger,

das vermute ich auch sehr stark dahinter. Ich habe noch einen Förderer, den werde ich darüber mal informieren und mir die Daumen drücken, dass er das auch so sieht wie ich.

Sonst werde ich einfach die Anträge weiter nach meinen Wünschen einreichen und mein Chef muss eben was den betrieblichen Grund angeht kreativ werden.

Viele Grüße

Hexe
Leejah

Re: Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Chef?

Beitrag von Leejah »

Musst du deinem Chef denn mitteilen wofür du den Urlaub nimmst? Ein langes Wochenende zum in die Berge fahren ist doch auch mal schön ;-)


...ups... diese Liste mit ähnlichen Beiträgen unten lässt mich immer vergessen, dass die Themen uralt sein können. Sorry, darf gern gelöscht werden. Ich glaub selbst kann ich das nicht.
praktikum
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Re: Urlaubsplanung für die Diss. - was für Rechte hat der Ch

Beitrag von praktikum »

Sie war ohnehin auf dem Holzweg.

Jemand geht zu seinem Chef und teilt ihm wiederholt mit, dass er Urlaub nimmt, um an seiner Diss. zu arbeiten. Der Chef hat eine Fürsorgepflicht. Der kann ordentlich Probleme bekommen, falls man z.B. nach einem Burnout rumerzählt, dass man immer im Urlaub mit Wissen des Chefs hat arbeiten müssen. Daher weist er betont darauf hin, dass man sich im Urlaub erholen soll. Das würde ich übrigens genauso machen.
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