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Re: Schwanger und Disputation?

Verfasst: 28.05.2017, 18:15
von Papierturm
Überhaupt erst einmal "Glückwunsch" und "Glückwunsch"!

Hm. Meine Idee wäre erst einmal das Gespräch zu suchen. Meinen Erfahrungen nach sind Fristen in Prüfungsordnungen "sollte"-Anregungen, keine "muss-"Vorschriften und erst recht keine Zukunftsvorhersagen. Da kann durchaus erheblich mehr Zeit vergehen, sowohl zwischen Einreichung bis Gutachten als auch von Gutachten bis Disputation. (Bei mir hat sich das Verfahren nach Abgabe über fast 11 Monate gezogen, trotz ähnlicher Fristen. Kenne auch ehemalige Kolleginnen, da hat sich das Verfahren über 2 Jahre gezogen...)

Der Disputationstermin wird - wiederum zumindest meinen Erfahrungen nach - mit Dir abgestimmt. Schwangerschaft und Entbindung hören sich da für mich nachvollziehbarer an als "kann erst im Juni, nicht schon im Mai, Urlaub nehmen", wie es bei mir der Fall war. Von daher würde ich mir da auch keine Sorgen machen.

So oder so, Kommunikation aufnehmen, toi, toi, toi und alles Gute!

Re: Schwanger und Disputation?

Verfasst: 28.05.2017, 18:16
von praktikum
Nach dem Eingang der Gutachten einfach beim Prüfungsvorsitzenden melden und die aktuelle Situation schildern. Du wirst zu dem Zeitpunkt am besten wissen, wie es Dir geht und in welchem Status Du Dich befindest.

Re: Schwanger und Disputation?

Verfasst: 28.05.2017, 22:34
von Sebastian
praktikum hat geschrieben:Nach dem Eingang der Gutachten einfach beim Prüfungsvorsitzenden melden und die aktuelle Situation schildern. Du wirst zu dem Zeitpunkt am besten wissen, wie es Dir geht und in welchem Status Du Dich befindest.
Dem schließe ich mich auch an.
Wenn es Dein erstes Kind ist: Auf den Zeitpunkt nach der Geburt würde ich nur Dinge schieben, die vorher nicht gehen. Mit einer Geburt verschieben sich die Maßstäbe und Zeitpläne doch deutlich. Das lässt sich viel besser genießen, wenn man nicht noch "irgendwann" eine Disputation im Nacken hat.

Sebastian (2 Kinder)

Re: Schwanger und Disputation?

Verfasst: 05.06.2017, 13:54
von Babbel
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, die haben mir schon mal sehr weitergeholfen.

Ich denke, ich werde jetzt einfach erstmal die Diss fertig schreiben und einreichen und wenn das geschehen ist, meinem DV recht bald sagen, dass ich schwanger bin. Und sollte es dann tatsächlich so sein, dass die Gutachten sehr schnell vorliegen, werde ich wohl kurzfristig entscheiden, ob die Verteidigung vor der Geburt noch möglich ist oder ob ich sie doch lieber ein wenig nach hinten verschiebe.

Re: Schwanger und Disputation?

Verfasst: 16.05.2019, 10:28
von dissertatia
Liebe alle,

also herzlichen Glückwünsch zur Dissertation! Auch wenn der Beitrag schon nicht mehr aktuell ist, so kann ich nur von mir berichten.
Ich selber hatte einen super Doktorvater, dem ich relativ früh von meiner Schwangerschaft erzählt hatte. Ich habe die Arbeit noch im 7. bzw. Anfang 8. Monat verteidigt und muss sagen, dass es für mich das Beste war, was passieren konnte. Denn damit konnte ich die Arbeit noch vor der Geburt unseres Kindes abschließen und hatte nach der Disputation den Kopf frei für die Geburt. Aber man muss dazu sagen, dass mein DV auch immer hinterher war mit den Gutachten und der Plagiatsprüfung etc.. Von einer Regelung bis zum wievielten Monat man die Diss verteidigen darf, habe ich noch nie gehört...