Schwanger und Disputation?

Inesita

Schwanger und Disputation?

Beitrag von Inesita »

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche endlich meine Diss eingereicht :dr) . Gleichzeitig habe ich meinem Prof. gesagt, dass ich schwanger bin.
Er meinte, dass man wohl nur bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsmonat verteidigen darf, da die Kommision gehemmt sein könnte?
Weiß jemand näher es dazu, ich habe bisher nicht zu dem Thema finden können.
Ich werde voraussichtlich im 6. Monat verteidigen.

Viele Grüße
Ines
Meggy

Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von Meggy »

:shock: Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört und finde es auch ehrlich gesagt sehr seltsam. Man geht doch auch bis zum Mutterschutz (außer, gesundheitlich spräche was dagegen) arbeiten und macht als "normaler" Student seine Prüfungen (habe bei uns schon desöfteren "Kugelbäuche" in Prüfungen gesehen)...
Aguti
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Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von Aguti »

Erst mal Glückwunsch zur eingereichten Diss und zur Schwangerschaft! Beides wunderbare Dinge. Die Info deines Profs halte ich mit Verlaub gesagt für Quatsch. Mindestens bis zum Mutterschutz darfst du alles machen. Und was ist das für ein Pseudoargument, dass die Kommission gehemmt sein könnte?? Wenn, dann ist das das Problem der betreffenden Personen, aber Schwangere müssen sich weder verstecken noch für ihren Bauch schämen. Falls irgendjemand ein Problem mit einem Babybauch in der Dispu hat, finde ich das höchst unprofessionell.
Zwonk
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Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von Zwonk »

Habe ich noch nie gehört und in meiner Prüfungsordnung steht auch nichts davon. Es ergibt doch gar keinen Sinn. Wenn das so wäre, würde es doch völlig einreißen. Es gibt doch zwei mögliche Gründe für Hemmungen:

1. Die Kommission fühlt sich gehemmt, weil sie die besondere Belastung der Kandidatin sehen und die nicht überfordern wollen. Dann müßte man aber auch konsequenterweise Leute von der Disputation ausschließen, deren Oma gerade gestorben oder deren Wellensittich weggeflogen ist.

2. Die Kommission fühlt sich aus "ästhetischen Gründen" gehemmt. Dann müßten auch Übergewichtige, Rollstuhlfahrer, Menschen mit unreiner Haut, Leute mit ungewöhnlich hoher Stimme, etc. von der Disputation ausgeschlossen werden.

In jedem Fall wären das aber Einschränkungen, die man in einem wissenschaftlichen Prüfungsverfahren überhaupt nicht rechtfertigen kann.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
DoneXY

Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von DoneXY »

Inesita hat geschrieben:Er meinte, dass man wohl nur bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsmonat verteidigen darf, da die Kommision gehemmt sein könnte?
Es wäre vielleicht ganz interessant gewesen, ihn zu fragen, ob er ein Problem mit einer deutlich sichtbar schwangeren Disputantin Probleme hätte. Manchmal ist ja der Wunsch (ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat geht das nicht mehr) der Vater des Gedanken.

¡Que tengas mucha suerte!
Inesita

Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von Inesita »

Hallo zusammen,

danke für eure Meinung.
Also um das vorweg zu nehmen, ich habe einen sehr positiven Chef, der kein Problem damit hat, dass ich schwanger bin.
Er meinte aber schon mal erlebt zu haben, dass jemand kurz nach der Einreichung verteidigen musste auf Grund der Schwangerschaft. Jetzt vermute ich, dass er es mit dem Mutterschutz verwechselt hat.

Also danke und frohes Schreiben.

LG Inesita
Amalia

Re: Schwanger und Dissputation?

Beitrag von Amalia »

Liebe Ines,
herzlichen Glückwunsch zum doppelten Glück!
Zum Mutterschutz sei noch angemerkt, dass Du - wenn Du möchtest - bis zur Geburt arbeiten darfst, die ersten sechs Wochen Mutterschutzes also nicht nehmen musst. Anders ist es unmittelbar nach der Geburt, dann hast Du acht Wochen ein Arbeitsverbot. Meinem Erachten nach bedeutet das, dass man bis zum Einsetzten der Wehen auch zur Verteidigung antreten kann.
Alles Gute sowohl für das eckige als auch das runde Baby!
A.
lillililli

Re: Schwanger und Disputation?

Beitrag von lillililli »

Eine Bekannte von mir hat zwei Tage vor desn Wehen Disputation gehabt. Es hatte sich bei ihr alles sehr hinausgezögert, weil der Zweitgutachter schwer krank geworden war und es ewig gedauert hat bis das zweite Gutachten vorlag. Sie meinte, es sei furchtbar gewesen so lange noch während der Schwangerschaft die Vorbereitung machen zu müssen.
Babbel

Re: Schwanger und Disputation?

Beitrag von Babbel »

Ich möchte den Post mal wieder hervorholen, da ich ein etwas ähnliches "Problem" habe.

Ich werde voraussichtlich im Juli einreichen. Laut Prüfungsordnung sollten die Betreuer ihre Gutachten nach spätestens 3 Monaten einreichen, spätestens 2 Monate nach Eingang des letzten Gutachtens soll die Disputation stattfinden.

Zu diesem Zeitpunkt werde ich allerdings schon hochschwanger sein und ehrlich gesagt ungern in diesem Zustand meine Arbeit verteidigen müssen.

Zwei Fragen:

1) Mein DV weiß noch nicht, dass ich schwanger bin. Wann ist eurer Meinung nach der beste Zeitpunkt, ihm das mitzuteilen? Er ist sehr umgänglich, würde das Projekt aber gerne möglichst bald über die Bühne bringen...

2) Wie viel Spielraum habe ich überhaupt bei der Wahl des Termins? Die PO ist recht unspezifisch und schreibt, dass "in der Regel nicht mehr als 2 Monate zwischen Eingang des letzten Gutachtens und Disputation" liegen sollten. Ich würde es natürlich schon schön finden, wenn ich nach der Geburt auch noch etwas Zeit zur Vorbereitung hätte und nicht direkt vom Kreißsaal in den Hörsaal müsste...

Danke für eure Tipps!
praktikum
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Re: Schwanger und Disputation?

Beitrag von praktikum »

Bitte beachten, dass sich die Angelegenheit schon von Seiten der Prüfer verzögern kann. Es kommt durchaus vor, dass die Gutachten nicht innerhalb der Frist vorlegen und es bei der Terminfindung für die Disputation ebenfalls Schwierigkeiten gibt. Im letzteren Fall kannst Du ruhig auf den Termindruck aufgrund Deines Zustandes hinweisen.
Entweder planst Du die Disputation zeitnah nach dem Eingang der Gutachten oder bei deren Verspätung ein paar Wochen nach der Geburt. Das kommt aber wirklich auf Dich an, weil die Menschen mit Prüfungsstress unterschiedlich umgehen. Falls Du eine coole Socke bist und es medizinisch keine Probleme gibt, dann würde ich zur zeitnahen Disputation raten.
Vorbereiten solltest Du Dich im Prinzip schon kurz nach der Abgabe, damit Du Dich später lediglich auf die Aktualisierung konzentrieren musst.

Wenn es sich aber zu lange verzögert, dann verlieren die Prüfer irgendwann das Interesse an der Sache. Die Gutachten sind geistig nicht mehr präsent und Termindruck besteht auch keiner mehr, weil schon soviel Zeit verstrichen ist.
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