Urheberrecht: Bildrechte - Abdruckerlaubnis für Bilder

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katja

Re: Bildrechte - Abdruckerlaubnis für Bilder

Beitrag von katja »

also das war eine verlässliche quelle, die ich da hatte. finde die leider nicht mehr. hatte alles aufm laptop gelinkt aber der geht nicht mehr und ist mittlerweile als elektroschrott verkauft...

ich bin noch auf verlagssuche. hab nen druckkostenzuschuss in aussicht gestellt bekommen, aber muss bi 08.05. einen verlagsvertrag haben, um den zu bekommen.

bekomm auch echt schon angst wegen der bildrechte - hab mal geschaut. ich hab gesamt 91 Abbildungen und weniger als die hälfte hab ich selbst geknipst - ging nicht anders, hatte dann doch einige fotomontagen und historische bilder.

mal ne frage im anhang.... hab zb. auch werbeplakate selbst fotografiert - wie ist das mit dem bildrecht. ist ja mein foto aber die abbildung auf dem foto unterliegt die dann auch nem bildrecht?
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Re: Bildrechte - Abdruckerlaubnis für Bilder

Beitrag von Koenigsportal »

katja hat geschrieben: mal ne frage im anhang.... hab zb. auch werbeplakate selbst fotografiert - wie ist das mit dem bildrecht. ist ja mein foto aber die abbildung auf dem foto unterliegt die dann auch nem bildrecht?
Ich denke schon. Man muss da unterscheiden zwischen dem Bild selbst und dem Foto, das davon benutzt wird. Zum einen gibt es Bildrechte (des Urhebers des Kusntwerks) und zum anderen Rechte des Fotografen. Aber so wie ich das Urheberrecht (bei Wiki) verstehe, erübrigt sich das mit den Fotografenrechten bei zweidimensionalen Vorlagen, weil die künstlerische Gestaltungsfreiheit das so sehr begrenzt ist. Bei Architektur sieht das anders aus. Das ist aber auch genau der Punkt, um den es bei mir geht: Ich benutze zweidimensionale Bilder (die älter als 70 Jahre sind und daher eigentlich keinem Urheberrecht mehr unterliegen) und nehme entweder die schon bestehenden Fotos aus Büchern (für die, so wie ich's versteh, keine besonderen Urh.rechte existieren dürften, da nix Künstlerisches dran ist) oder die teuren Scans der Besitzer. Und die behaupten, ich müsse Gebühren zahlen für den Druck, egal ob ich ein Foto selbst gemacht hab, aus einem Buch gescannt hab, oder mir von ihnen geben lasse. :evil:
Würde ja bedeuten, dass du auch für abfotografierte Plakate an die Urheber (Werbeagentur o.ä.) was zahlen müsstest. Wobei ich mir bei Werbeagenturen tatsächlich noch vorstellen könnte, dass sie dir entgegen kommen unter Nennung ihres Namens.

NACHTRAG:
Bei Wikipedia las ich noch das (Stichwort Bildrecht):

"Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien.
Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten.
Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist. Sie berufen sich dabei auf ihr Hausrecht und ihre Eigentumsrechte."

Wenn also jemand aufgrund seiner Eigentumsrechte Abdruckgenehmigungsgebühren für Kulturgüter erhebt, deren Urheber länger als 70 Jahre tot ist, widerspricht das doch dem Urheberrecht. Das besagt doch, dass ausschließlich der Künstler selbst über die verbreitung seines geistigen Eigentums verfügen kann. Interessanterweise finde ich auch in vielen Büchern gar keine Genehmigungsnachweise zu älteren Werken...
Hm, also drauf ankommen lassen?
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katja

Re: Bildrechte - Abdruckerlaubnis für Bilder

Beitrag von katja »

habs mir jetzt 3x durchgelesen und bin total verstört! :shock: ich weiß gar nichts mehr!

ich glaub ich machs so... nehm bilder raus, die evtl. zu grenzwertig sind zwischen illustration und argumentation und hoff, dass genügend übrig bleiben, die rein meine argumentation stützen. und bei denen hol ich nichts ein, sondern lass es drauf ankommen.

bevor ich das aber tatsächlich so angeh, frag ich beim verlag nach WIE man mit der gesamten bilderfrage umgeht... (falls ich denn mal irgendwann nen verlag bekomm)
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Re: Bildrechte - Abdruckerlaubnis für Bilder

Beitrag von Koenigsportal »

katja hat geschrieben:habs mir jetzt 3x durchgelesen und bin total verstört! :shock: ich weiß gar nichts mehr!
Wegen meiner chaotischen Schilderung, oder weil es so kompliziert ist? Ich blick da selbst auch nicht wirklich durch. Deshalb das Posting. Hatte die Hoffnung, ein paar Juristen oder Kunstwissenschaftler könnten mir/uns auf die Sprünge helfen...

Hast du mal bei Wikipedia nachgelesen?
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