Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

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Taavi

Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von Taavi »

Hallo liebes Forum!

Vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der fit in Steuerfragen ist. Das Jahresende naht, und damit auch die Steuererklärung :?
Ich finanziere meine Promotion derzeit über mehrere Stellen, in denen ich ganz reguläre Arbeitsverträge habe und auf Lohnsteuerkarte arbeite (Bin eingeschriebener Promotionsstudent). Zusätzlich arbeite ich noch als freier Mitarbeiter ohne Vertrag, das heisst, ich bekomme meinen Stundenlohn bar ausgezahlt oder ich schreibe eine Rechnung. Da ich über meine beiden Lohnsteuerjobs Steuern zahle, die ich gerne zurück hätte, mache ich seit letztem Jahr eine Einkommenssteuererklärung.

Jetzt meine Frage: Wie gebe ich meine freiberuflichen Erträge an? (Für die Barauszahlung bekomme ich ja keine Quittung). Muss ich diese angeben? Ich bleibe damit übers Jahr gerechnet auf jeden Fall unter dem Freibetrag. Und: Wenn ich schon eine Steuernummer habe, muss ich dann trotzdem beim Finanzamt das Formular "Anzeige einer Betriebsaufnahme bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit" abgeben?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank!
Taavi
barbara
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Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von barbara »

Hallo Taavi,

nachdem ich zu Dissertationen nichts sagen kann weil eben erst ganz am Anfang des Beginns....kann ich hier wenigstens mal konstruktiv meinen Senf dazugeben!

Ich bin festangestellt mit Lohnsteuerkarte und nebenberuflich freiberuflich "tätig" d.h. derzeit eher untätig, weil ich sowieso zuviel zu tun habe.

die Aufnahme einer freiberuflichen tätigkeit anzuzeigen tut nicht weh und ist wenig Aufwand. Es gibt eine zusätzliche Steuernummer.

Grundsätzlich musst Du natürliche alle Einnahmen angeben, auch bare, Du schreibst ja eine Rechnung und gibst eine Quittung. Falls Du das nicht tust, ist das eventuell dann Nachbarschaftshilfe :lol: und in diesem (nur diesem) Rahmen erlaubt.

Dafür kannst Du dann die Umsatzsteuer von diversen Ausgaben zurückbekommen. Bei mir ist das im wesentlichen Fachliteratur. Das macht schon ganz ordentlich was aus. Ich muss allerdings monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen trotz fast Nullumsatz, weil ich für öffentliche Auftraggeber arbeite und die Ust ausweisen können muss. Das geht bei privaten AGs aber einfacher und damit greift evtl. die Kleinunternehmerregelung.

Was mir leider nicht gelungen ist, mit dem freiberuflichen Verlust meine hauptberufliche Steuerlast zu mindern. Der Verlust ist nicht beabsichtigt - ich habe schon Gewinnerzielungsabsichten, nur krankheitsbedingt (mein ebenfalls freiberuflich mitarbeitender Ehemann ist seit einem Jahr krank) eben Ausfälle. Hier muss ich mal nachhaken, die recht happige Steuernachzahlung passt mir natürlich nicht.
18. apr 2011;31. Dec 2013;f;hoffentlich klüger!
Taavi

Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von Taavi »

Hallo Barbara,

erst einmal vielen Dank für deine Hilfe!

Alles in allem mache ich dann aber trotzdem nur eine Steuererklärung, trotz zweiter Steuernummer, oder?
Tut mir leid, ich kenne mich in diesen Dingen leider gar nicht aus :? Und die Dame im Finanzamt wollte oder konnte mir dazu keine richtige Auskunft geben. Wenn ich meine zusätzlichen Einnahmen nebst Lohnsteuerkarten Verdienst in der Steuererklärung angebe, müsste doch alle in Ordnung sein..? Ist man denn zur Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit verpflichtet? Fragen über Fragen.
barbara
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Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von barbara »

Hi Taavi,

Du machst dann zwei Steuererklärungen. Wobei jedenfalls bei meinen paar Ausgaben und Einnahmen das ganze irgendwie wesentlich einfacher ist als die normale Lohnsteuererklärung: Eine Liste mit Ausgaben vs Einnahmen = Gewinn hast Du vermutlich sowieso. Bei mir hat ein Excelausdruck gereicht. Dazu die Umsatzsteuer, die Du bezahlt hast und natürlich wiederbekommst, wenn Dein Kunde Umsatzsteuerschuldner ist bzw. die Du nicht zahlen musst bei Ausgaben wie Fachliteratur, Bürobedarf.........Die Kleinunternehmerregelung ist mir nicht geläufig, aber jedenfalls musst Du die Umsatzsteuer nicht monatlich voranmelden - hier hilft googlen, Du findest sofort ziemlich viel.

Es sind also zusätzlich zur "Exceltabelle" und der normalen Lohnsteuererklärung zwei kurze grüne Formulare mehr: Anlage "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" und Anlage "Umsatzsteuer" (oder so ähnlich, weiss die Bezeichnung nicht auswendig).

Für etwa 50,- Euro gibts an der IHK nach Terminvereinbarung eine Beratung für Existenzgründer - wenn Du da gut vorbereitet und mit Fragenkatalog hingehst, bekommst Du auf viele Fragen gute Antwort.

Bei unserer Finanzamtzweigstelle ist es allerdings so, dass dort die Beratung wirklich umfassend war. Vielleicht mal bei einer anderen Person oder nach Voranmeldung nochmal versuchen.
18. apr 2011;31. Dec 2013;f;hoffentlich klüger!
Eva
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Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von Eva »

Also bei mir reicht es, das von Barbara erwähnte Formular "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" mit auszufüllen. Ich hatte die letzten Jahre Einkünfte aus freier Dozententätigkeit, dazu muss man kein Gewerbe anmelden und braucht auch keine zweite Steuernummer oder muss Umsatzsteuer ausweisen. Nicht alles, was man selbständig macht, fällt unter Gewerbe, gerade im wissenschaftlichen Bereich.
barbara
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Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von barbara »

Hallo Eva, hallo Taavi,

Taavi, Du sprichst von "freiberuflicher" Tätigkeit - das ist KEINE gewerbliche Tätigkeit und es ist keine GEWERBE-Anmeldung nötig - es wird deshalb auch keine Gewerbesteuer fällig. Ich bin davon ausgegangen, dass das klar ist.

Gewerbe: Handwerk, Industrie, Handel, produzierendes Gewerbe, einfache Dienstleistungen
Freiberuflich: Wissenschaftler, Ingenieure (beratend), Juristen, Ärzte, Journalisten, Dozenten etc..., also "geistige" Tätigkeiten, "höhere"Dienstleistungen

Es gibt einen Katalog mit freiberuflichen Tätigkeiten. Man kann sich es also nicht selber aussuchen. Höchstens bei gemischten Tätigkeiten etwas "einseitig" darstellen - wer also Gesundheitsberatung und Vertrieb von Zahnpasta anbietet, wird den Schwerpunkt auf Gesundheitsberatung legen, damit es freiberuflich bleibt. Ist es nicht mehr unter den tisch zu kehren, wird die Gewerbeanmeldung fällig (ggf. die Ausgründung des gewerblichen teils)

Wenn ihr beide auf die Erstattung der Umsatzsteuer verzichten wollt? Ich finds gut, dass ich auf alle betrieblichen Ausgaben 19% Rabatt bekomme..... dafür so einen grünen Wisch auszufüllen, ist so ziemlich das am leichtesten verdiente Geld. Und beim Kunden EINE Zeile mehr auf der Rechnung.

Umsatzsteuerpflichtig ist jeder, es sei denn unterm Freibetrag und Kleinunternehmerregelung beantragt. Taavi, du schreibst, du bliebest drunter, könntest Dich also befreien lassen.

So aber ich denke, das ist jetzt für ein Doktorandenforum genug und ich werde mal weiter Exposee schreiben, sonst wirds nichts! :surfverbot:
18. apr 2011;31. Dec 2013;f;hoffentlich klüger!
musicus

Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von musicus »

Nicht vergessen, auch eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) zu machen und beizulegen. Einkommensteuer und Umsatzsteuer haben nichts miteinander zu tun, das sind zwei getrennte Erklärungen. USt-Erklärung muß am Anfang monatlich, später vierteljährlich und nach einigen Jahren nur noch jährlich gemacht werden (je nach USt-Aufkommen). Wenn man am Anfang hohe Aufwendungen hat, dann lohnt es sich, nicht die Kleinunternehmerregelung zu machen, sondern USt-Erklärung, denn am Anfang hat man wenig Einnahmen und dann bekommt man u.U. mehrere Hundert EUR vom Finanzamt erstattet (je nachdem, wie viel man kauft, Notebook, Drucker usw.). Dann ein Anlageverzeichnis machen und die Dinge nach den gesetzlichen Fristen abschreiben.

Viel Erfolg!
Taavi

Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von Taavi »

Großes Dankeschön an euch alle!
Ich glaub, jetzt hab sogar ich es verstanden... :wink:
@barbara: viel Erfolg für dein Exposé!

Eine gute Nacht wünscht
Taavi
barbershop

Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von barbershop »

Liebes Forum,
entschuldigt wenn ich mich an so ein altes Thema dran hänge, aber es wird bei mir gerade aktuell und ich bin unsicher, ob ich alles richtig mache. Ich bin teilzeitbeschäftigt (normal sozialversicherungspflichtig) und werde für eine (nicht-wiss.) Zeitschrift eine Reportage schreiben, die Einkünfte daraus werden aber voraussichtlich unter 410 EUR / Jahr liegen. Laut Finanzamt (wenn ich den Mensch, der etwas gebrochen Deutsch gesprochen hat richtig verstanden habe), reicht es dann aus, bei der Steuererklärung ein Anlageblatt ausfülle.
Auf dem Beleg der Zeitschrift für mein Honorar darf keine Umsatzsteuer stehen. Reicht das aus oder muss ich noch eine Rechnung stellen? Das Fest-Honorar wurde mündlich bereits vereinbart.

Für eure Hilfe ist wie immer sehr dankbar,
barbershop
roberto

Re: Freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung

Beitrag von roberto »

Hallo Barbershop,

das Honorar trägst Du als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (als Autor bist Du Freiberufler) auf dem dafür vorgesehenen Formular (Anlage S) ein. Denke daran, dass Du auch hier Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen kannst.

Für das Finanzamt o.ä. brauchst Du keine Rechnung zu stellen; eine solche brauchst Du höchstens dann, wenn der Zeitschriftenverlag eine von Dir fordert. Umsatzsteuer brauchst Du nicht einzuberechnen/abzuführen - es sei denn, Du willst USt-pflichtig sein (und im Zweifel willst Du nicht!).

Alles ganz easy! :D

Gruß, Roberto
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