Du scheinst da ein paar Sachen durcheinander zu werfen: (alles ohne Gewähr)
Ob extern oder intern hat nichts damit zu tun, ob Du dich einschreibst – sondern ob Du am Institut arbeitest oder nicht.Eigentlich hatte ich vorgehabt, extern zu promovieren, d.h. ich werde mich nicht an betreffender Uni einschreiben.
Stimmt schon, aber: Das meint nicht die Zeit vor der Promotion Als ‘Habilitant’ in diesem Sinne gilst Du, wenn das Habil-Verfahren eröffnet ist; also erst am Ende des Prozesses. Zwischen Promotion und Eröffnung des Verfahrens hättest Du also noch Zeit, um zu unterrichten – ich schätze mal 5-6 JahreNun habe ich aber gelesen, dass wenn man nach der Promotion sich ebenfalls habilitieren möchte -mit dem Berufsziel: Professor-, dann wird anscheinend oftmals eine Erfahrung in der Lehre als eine Voraussetzung für die Annahme als Habilitant genannt.
Hier liegt der Hase wirklich im Pfeffer – ohne Lehrerfahrung steigen Deine Chancen für eine Post-Doc Stelle nicht gerade.Wenn ich allerdings extern promoviere, dann werde ich am Ende meiner Promotion, wenn ich mich für eine Habilitationsstelle bewerbe, logischerweise keine Erfahrung in der Lehre vorweisen können.
Alle Klarheiten beseitigt?