von Rosa am 31.10.2008, 12:48
Vom "Zitatrecht" dürfen Autoren wissenschaftlicher Arbeiten mit niedriger Auflage Gebrauch machen, wodurch der Abdruck dann als Zitat gilt und nicht als kostenpflichtige Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten Werkes. In der Praxis klappt es meiner Erfahrung nach so:
Urheberrechtlich geschützte Abbildungen können in wissenschaftlichen Publikationen (z.B. Dissertation) mit geringer Auflage kleinformativ (etwa eine Viertel- oder halbe Seite groß) und in schwarz-weiß im Innenteil (nicht: Buchcover!) der Arbeit publiziert werden, ohne dass Honorarforderungen entstehen. Wichtig sind jedoch noch zwei Punkte für die Bewertung, ob es ein Bildzitat ist oder nicht:
1.) Im Text muss direkt auf die Abb. Bezug genommen werden (Analyse, Vergleich o.ä. Im Falle Deiner text-semiotischen Analyse ist das sicher der Fall).
2.) Man muss einen sehr genauen Nachweis verfassen, wo das Zitat herkommt; im Bildnachweis hinten im Buch ist der Ort dafür; so wie man ja auch zitierte Literatur genau mit Seitenzahl nachweist. Bei Scans von Abbildungen aus Büchern also vollständige Literaturangabe mit Seitenzahl angeben.
Bei Printwerbung würde ich möglichst genau datieren und wenn möglich auch angeben, wo es publiziert war. Bei Verpackungen natürlich nicht möglich. Dann könnte man schreiben, dass man die Verpackung selbst fotografiert hat und das wiederum datieren (Foto: Autor, 22. Januar 2008).
Auch im Falle der Inanspruchnahme des Bildzitatrechts: Die Notwendigkeit der Anfrage von Abb.-Genehmigungen ist dadurch nicht vom Tisch, denn oft erfährt man so erst von der gewünschten Formulierung des korrekten Abbildungsnachweises und den genauen Rechteinhabern, die in diesem Falle korrekt im Bildnachweis aufzuführen sind. Man trenne also gedanklich stets zwischen a) wer hat Urheberrechte daran (muss ich in jedem Fall exakt so benennen) und b) entstehen mir dadurch Reproduktionsgebühren (im Falle von Bildzitat: Nein).
Im Falle der Verpackungen würde ich weiter anfragen und die Emails auch nochmal wiederholen. Wenn keine Antwort kommt von den Herstellern, dennoch die eigene Anfragen dauerhaft archivieren als Beleg der eigenen Bemühungen um Klärung.
Viel Erfolg und viele Grüße
Rosa