Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

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Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon ThomasR am 11.09.2008, 10:20

Hallo,
ich bin seit einem Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert, da ich meine Brötchen als Musiker und Kulturpädagoge verdiene. Parallel habe ich meine Dissertation angefangen, aber noch nicht offiziell angemeldet. Das steht jetzt an und ich frage mich, ob die KSK mir da Probleme machen wird.
Ich bin externer Doktorand und werde weiterhin künstlerisch tätig sein, habe sonst keine nennenswerte Einkünfte und bin schon über 27.

1. Hat wer diesbezüglich bereits Erfahungen gemacht?

2. Genügt es, wenn ich der KSK mitteile, dass ich ein Promotionsstudium aufnehme, aber weiterhin die Hauptarbeitszeit in die künstlerische Arbeit investiere?

3. Macht es Sinn, der KSK zu erklären, dass das Promotionsvorhaben sich auch positiv auf meine künstlerische Tätigkeit auswirken wird? Das ist bei mir in sofern der Fall, dass ich im Bereich Kulturmanagemnt/-politik forsche.

Vielen Dank.
Thomas
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Re: Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon Koenigsportal am 11.09.2008, 12:16

Hallo Thomas,

ich bin auch über die KSK versichert und promoviere. Vorher (ohne KSK-Versicherung) war es so, dass ich nicht mehr als Student versichert war, weil meine Krankenkasse den Studentenstatus nur für ein Erststudium anerkennt und man über 27 ja sowieso nicht mehr wirklich als Student versichert ist, sondern - soweit ich weiß - den Status Freiwillig Versicherte/r hat. Dass man promoviert oder studiert ist dann offenbar nur noch dahingehend ein Vorteil, dass man einen günstigen Beitrag als Freiwillige bekommt. Aber wirlich durchschauen tu ich das nicht.

Bei der KSK habe ich es so verstanden, dass die nur interessiert, ob man nach dem Gesetz KSK-Versicherungpflichtig ist. d.h. dass man sein Einkommen überwiegend aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes erzielt. Das ist ja bei Dir offenbar der Fall. Vielleicht mußt Du der KSk auch gar nicht mitteilen, dass Du Promotionsstudent bist?! Ich wurde bei Antragsstellung in keiner Weise in diese Richtung irgendwas gefragt und habe daher auch nichts dergleichen mitgeteilt. Alles was relevant ist, wird ja von denen sehr intensiv abgefragt, daher schließe ich, dass das nicht relevant ist. Ansonsten fällt mir noch ein, dass es auch 'richtige' Studenten gibt, die KSK versichert sind.
Auf der Homepage der KSK findest Du aber sehr ausführliche Infos, schau da am besten mal nach.

Viele Grüße, koenigsportal
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Re: Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon Aguti am 11.09.2008, 13:53

Hi Thomas,

ich war bis zur Geburt meiner Tochter auch über die KSK versichert (bin momentan freigestellt). Meine Diss ist wie bei dir auch noch nicht angemeldet. Aber wie Königsportal sagt interessiert die KSK nur, ob deine Haupttätigkeit künstlerische Selbständigkeit ist und ob du genug Geld verdienst. Nachdem dein Berufsanfängerstatus ausläuft, musst du ja eine gewisse Summe an Gewinn (nicht nur Umsatz!) vorweisen können, sonst fliegst du raus. Wenn du das beachtest, ist im Hinblick auf die Diss imo alles okay. Extra anmelden würde ich die Diss bei der KSK nicht unbedingt.

Gruß
Aguti
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Re: Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon Sebastian am 11.09.2008, 22:50

M.E. müssen sie sich vertragen. Dabei gehe ich nach Deiner Beschreibung davon aus, dass Du ohne Tätigkeit am Lehrstuhl oder Stipendium o.ä. "auf eigene Kosten" promovierst. Und das bekommst Du neben Deinem weiterhin ausgeübten Beruf hin.
Unter dieser Prämisse kann ich keinen Grund sehen, warum es mit der KSK Schwieirigkeiten geben sollte.
Aus diversen anderen Beiträgen hier kannst Du mitunter das umgekehrte Problem sehen - die Leute promovieren mit oder ohne Stipendium, aber insgesamt ohne sonstige laufende Einkünfte und sind "irgendwie in gar keiner Krankenkasse". Da wüßte ich nicht, weshalb Du aus einer bestehenden Pflichtversicherung, deren allgemeine Anforderungen Du erfüllst (ggf. Agutis Gewinn) wegen einer solchen unbezahlten 'brotlosen Kunst' herausfliegen solltest. Die Ernsthaftigkeit Deiner künstlerischen Tätigkeit wird ja schon durch den erzielten Gewinn unterstrichen und dadurch, dass Du Dir davon nicht nur den Lebensunterhalt finanzieren kannst, sondern eben auch noch "Späße" wie eine Promotion.
Auf die verwandte Arbeitszeit kann es doch gerade bei einem Genie-Beruf nun wirklich überhaupt nicht ankommen. Oder hat schon jemand gehört, dass Herr Immendorff seine Stundenzettel bei der KSK eingereicht hätte - die sie dann womöglich noch wegen zu geringer Stundenzahl abgelehnt hätte?
Auch der FAQ der KSK zu Nebentätigkeiten (neben der Kunst) geht auf Studien nicht ein - es gibt ja auch jede Menge Leute, die schon während ihrer Studien in der KSK sind.
Wenn Du da Sorgen hast, würde ich - im Unterschied zu Aguti - das Thema bei der KSK aber dokumentiert bekannt machen, sprich nachfragen, vielleicht sogar schriftlich, denn nur dann bekommst Du eine Entscheidung auf die Du Dich verlassen kannst und darfst - im Unterschied zu Forenmeinungen wie dieser hier. Für eine wirtschaftlich so elementare Frage wie die Krankenversicherung finde ich das nicht anrüchig.
Viel Erfolg!
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Re: Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon ThomasR am 05.11.2008, 16:17

Hallo,

euch allen Dreien herzlichen Dank für Eure Hilfe. Da ich mich auf Grund meiner PromO wieder immatrikulieren musste und - wie Sebastian es ganz richtig auf den Punkt brachte - das Thema Krankenversicherung ja "lebens-"notwendig ist, habe ich das der KSK einfach mitgeteilt. Aus den o.g. Gründen (Zeit der künstl. Tätigkeit > "private" Forschung) sahen die auch keinen Grund, meinen Versicherungsstatus dort zu ändern. :D

Wichtig für ähnliche Fälle: Die künstlerische Tätigkeit muss über 20 Wochenstunden liegen und die Arbeit an der Diss. darf nicht zum (zeitlichen) Hauptjob werden. Die Aufnahme eines Studiums muss man der KSK grundsätzich melden. Tut man das nicht, könnten die irgendwann auch theoretisch fragen, wann und wo man denn zu seinem Dr-Titel gekommen ist. Denen ist schließlich ja die Biografie der Versicherten bekannt.

Letztlich zählt bei dieser wunderbaren sozialen Einrichtung aber nur, was der/die Versicherte selbst angibt, wieviele Stunden er/sie für was aufbringt.

Beste Grüße
Thomas
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Re: Vertragen sich Künstlersozialkasse und Promotion?

Beitragvon Koenigsportal am 05.11.2008, 23:53

ThomasR hat geschrieben:Wichtig für ähnliche Fälle: Die künstlerische Tätigkeit muss über 20 Wochenstunden liegen und die Arbeit an der Diss. darf nicht zum (zeitlichen) Hauptjob werden.


Das verstehe ich ja nicht wirklich: Als Doktorand schreibt man schließlich ein Buch, und selbstständige Autoren sind ja auch KSK-pflichtig. Wo soll denn der Unterschied liegen ob ich als freier wissenschaftlicher Autor ein Buch schreibe und veröffentliche oder ob ich es als Doktorand mache. Zumal man ja auch nicht bei allen Fächern eingeschrieben sein muss und das dann ohnehin nicht anders betreibt als andere Autoren auch.

Gruß, koenigsportal
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