Wohngeld oder ALGII

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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Wohngeld oder ALGII

Beitragvon Berlin2684 am 22.11.2008, 15:02

Kennt sich jemand aus? Folgende Situation: halbe Uni-Stelle als wissenschaftlicher MA ausgelaufen, nicht verlängerbar, Diss noch nicht fertig. Laufende Bewerbungen, bisher kein Erfolg. ALG I wurde beantragt und gewährt, reicht aber zum Leben nicht aus. Woher weiß ich, ob es klüger ist, Wohngeld oder ALGII zu beantragen bzw. wo kann ich mich beraten lassen? In der Arbeitsagentur konnten sie mir bisher nicht weiterhelfen. Und falls das wichtig ist: Ich promoviere an einer Uni, wo man sich als Promotionsstudent immatrikulieren muss - also keine Wahlmöglichkeit. Habe mal gelesen, dass Studis kein Wohngeld kriegen können (wegen BaföG-Anspruch), bin mir aber unsicher, ob das in meiner Situation zutrifft. Ebenfalls wichtig: Ich beantrage ein (sehr geringes) Übergangsgeld, das Mietkosten nicht berücksichtigt. Wäre gut, von Leuten in ähnlicher Situation zu hören.
Berlin2684
 
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Re: Wohngeld oder ALGII

Beitragvon algi am 23.11.2008, 13:29

Hallo, werde in drei Monaten in einer ähnlichen Situation sein :roll:
Was ich weiß:
1. Als Promotionsstudent bist du wohngeldberechtigt, da BaföG dann nicht mehr gilt.
2. Wie viel Wohngeld du evtl. bekommen würdest, kannst du online ausrechnen lassen, zumindest in Sachsen gibt es online-Wohngeldrechner --> einfach mal googlen, ob es das für Berlin auch gibt. Ab Januar werden da meines Wissens die Sätze auch angehoben - ein Lichtblick :wink:
Was ich nicht weiß:
Ob du mit ALGII mehr bekommen würdest, als mit ALG1-Wohngeld. Vermute aber, dass Wohngeld erstmal unkomplizierter ist als ALGII.
Viel Glück!
algi
 
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Re: Wohngeld oder ALGII

Beitragvon Berlin2684 am 23.11.2008, 15:41

Dank dir für die Rückmeldung. Habe meinen Wohngeld-Anspruch schon mal online errechnet und weiß ziemlich genau, womit ich rechnen kann. Wahrscheinlich werde ich das jetzt auch beantragen. Hatte nur mal gelesen, dass die Berechnungsgrenzen bei Wohngeld ungünstiger sind als bei ALG II, wenn man was dazu verdient, was bei mir wahrscheinlich der Fall sein wird. Letztendlich lassen sich die Unterschiede wohl nur individuell klären. Ich werde mich jetzt auf den Wohngeld-Antrag konzentrieren, auch um den Kontakt mit der Arbeitsagentur aufs Nötigste zu beschränken, schließlich soll ja die Diss fertig werden.
Berlin2684
 
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