Hallo, werde in drei Monaten in einer ähnlichen Situation sein
Was ich weiß:
1. Als Promotionsstudent bist du wohngeldberechtigt, da BaföG dann nicht mehr gilt.
2. Wie viel Wohngeld du evtl. bekommen würdest, kannst du online ausrechnen lassen, zumindest in Sachsen gibt es online-Wohngeldrechner --> einfach mal googlen, ob es das für Berlin auch gibt. Ab Januar werden da meines Wissens die Sätze auch angehoben - ein Lichtblick
Was ich nicht weiß:
Ob du mit ALGII mehr bekommen würdest, als mit ALG1-Wohngeld. Vermute aber, dass Wohngeld erstmal unkomplizierter ist als ALGII.
Viel Glück!