Hallo zusammen,
leider kann ich die ursprüngliche Frage nicht wirklich beantworten; außer mit dem Hinweis, Promotionsordnungen zu wälzen - was Kai aber wohl schon getan hat.
Ich kann aber versuchen, die Verwirrung etwas zu entwirren, da ich in einer ähnlichen Lage bin: ich muss als Doktorand (extern, nebenberuflich) im Rahmen eines Promotionsstudiengang 3 Scheine (2 im Hauptfach, 1 im Nebenfach) erbringen bevor ich mich meine Doktorarbeit einreichen und in die Diputation kann.
Dabei ist es völlig gleichgültig, dass ich an der gleichen Uni meinen Magister gemacht habe. Die Promotionsordnung sieht halt einfach die Scheine sowie eine gewissen Semesterwochenzahl vor...
Andere Unis verlangen dies nicht - hab ich aber leider erst zu spät gesehen, da ich intelligenterweise vorher keine näheren Infos dazu eingeholt habe, sondern nur froh war, dass ich beim ersten Versuch einen Doktorvater bekommen habe!
Tut mir leid, dass ich zum eigentlichen Problem wenig beitragen konnte....
Viel Glück noch bei der Suche,
Ishtar.