Hallo zusammen,
sind hier Juristen, die mir ein paar Fragen zu einer Promotion in Jura beantworten können?
Ich habe BWL studiert mit Nebenfach Jura. Jura hat mir immer viel Spaß gemacht und nun möchte ich promovieren - gerne in Jura. Theoretisch ist das germäß Promotionsodrnung fachfremd wohl an einigen Unis möglich (mit Auflagen, dass man Scheine nachmachen muss). Aber das ist auch gar nicht so sehr meine Frage.
Mir geht es eher darum, ob das realistisch ist? Wir hatten z.B. eigene Vorlesungen oder zumindest Klausuren für BWLer (ohne Gutachtenstil/Fallbearbeitung, eher Wissensfragen) und meine "echten" Jurakenntnisse sind entsprechend begrenzt Was ist eure Meinung? Kann man fachfremd erfolgreich in Jura promovieren? Am liebsten in einem Thema, in das ich auch Kenntnisse aus meinem BWL Studium nutzen kann (z.B. Derivate/Aktienrecht, Regulierung von Banken/Hedgefonds)?
Sind Jura-Profs gegenüber sowas aufgeschlossen? Kennt jemand vielleicht sogar einen (Wirtschaftsrechts-) Prof, der fachfremde Promotionen betreut? An meiner früheren Uni ist es leider nicht möglich, so dass ich mir eine andere suchen müsste.
Wenn ich z.B. zwei Fortgeschrittenenübungen mitmachen müsste, um an einer Uni promovieren kann - ist das fachfremd gut möglich oder eher schwierig?
Freue mich über jeden Beitrag oder Hinweis (wie aus meinem Thema sieht, stehe ich mit meinen Überlegungen noch sehr am Anfang).
Viele Grüße,
Zabexy
