KV, Stipendium und Midi-Job

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
CalisH

KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von CalisH »

Hallo,

Ich habe eine Frage zu Krankenversicherung, Post-Doc Stipendium und Midi-Job:

Ich bekomme ab 1. August ein Post-Doc Stipendium von 1800 Euro.
Davon müsste ich, soweit ich das verstanden habe, bis zu 230 Euro an KV zahlen.

Es gibt wahrscheinlich die Möglichkeit, dass ich zusätzlich mit 15% (= ca 575€ brutto) an einer Uni angestellt werde.

Sehe ich das richtig, das im diesem Fall die KV bereits über die Anstellung bezahlt wäre und das Stipendium von der Krankenversicherung nicht als zusätzlicher Verdienst angerechnet wird?

Oder habe ich etwa übersehen?

Vielen Dank für die Antworten!
DoneXY

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von DoneXY »

CalisH hat geschrieben:Sehe ich das richtig, das im diesem Fall die KV bereits über die Anstellung bezahlt wäre und das Stipendium von der Krankenversicherung nicht als zusätzlicher Verdienst angerechnet wird?
Das klingt sehr unlogisch, da die Krankenkasse bei abhängig Beschäfitgten keine absoluten Beiträge erhebt. Wie kann da der Beitrag durch den einen Job schon bezahlt sein, wenn die Person mehrere Jobs hat?

Ich gehe davon aus, dass der Beitrag auf Grundlage des gesamten Einkommens erhoben wird. Wie das im Detail gemacht wird, kannst Du sicherlich bei Deiner Kasse erfragen.
easterbunny

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von easterbunny »

DoneXY hat geschrieben: Ich gehe davon aus, dass der Beitrag auf Grundlage des gesamten Einkommens erhoben wird. Wie das im Detail gemacht wird, kannst Du sicherlich bei Deiner Kasse erfragen.
So einfach ist das nicht. Ich hab' mich mit dem Thema intensiv beschäftigt, da ich selbst Stipendiatin bin und einen (irre) hohen Beitrag bezahlen muss. Ich glaube, es könnte schon so sein, wie CalisH sich das überlegt hat. Bei einem Stipendium handelt es sich ja eben nicht um einen "Job", d.h. es besteht kein Arbeitsverhältnis (mit Vertrag, Arbeitgeberanteil etc.), sondern um steuerfreies Einkommen, weshalb man ja auch den Beitrag selbst bezahlen muss und als "freiwillig gesetzlich versichert" (ähnlich wie Selbstständige) eingestuft wird. Steuerfreies Einkommen wird (bei meiner Kasse zumindest) nur dann zur Beitragsberechnung herangezogen, wenn sonst kein Einkommen da ist. Das wäre ja bei CalisH anders. :roll: Das Einfachste wird wohl wirklich sein sich bei der entsprechenden Kasse zu informieren.
Amalia

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von Amalia »

CalisH hat geschrieben:Sehe ich das richtig, das im diesem Fall die KV bereits über die Anstellung bezahlt wäre und das Stipendium von der Krankenversicherung nicht als zusätzlicher Verdienst angerechnet wird?
Diese Aussage habe ich vor ein paar Jahren auf Nachfrage von Mitarbeitern der TK und der DAK auch bekommen. Es ging um ein Doktorandenstipendium und einen sozialversicherungspflichtigen Midi-Job. Mir scheint es, als sei das eines der vielen Dinge, die im Zusammenhang mit der Krankenversicherungspflicht bei Stipendiaten noch nicht geklärt ist, d.h. jede Kasse überlegt sich, wie sie die Sachelage interpretiert. Ergo es lohnt sich wohl, bei verschiedenen Kassen rumzufragen.
easterbunny

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von easterbunny »

Amalia hat geschrieben:
CalisH hat geschrieben:Sehe ich das richtig, das im diesem Fall die KV bereits über die Anstellung bezahlt wäre und das Stipendium von der Krankenversicherung nicht als zusätzlicher Verdienst angerechnet wird?
Diese Aussage habe ich vor ein paar Jahren auf Nachfrage von Mitarbeitern der TK und der DAK auch bekommen. ...
Das kann ich für die TK bestätigen. Von denen bekam ich diese Auskunft auch. Was ich ja auch bereits versucht hab' zu erklären. :wink:
seestern1812

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von seestern1812 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer ähnlichen Lage; ich bekomme ein Stipendium über 1000€ und werde ab Februar eine Stelle mit Bezahlung im Bereich der Gleitzone anfangen. Nach Aussage der TK richtet sich der KK Beitrag danach, was überwiegt, in meinem Fall also das Stipendium, sodass weiterhin die freiwillige Versicherung anstehen würde und meine Hoffnung, über den Midi-Job an den Beiträgen zu sparen, hinfällig ist.
Diese Aussage der TK passt aber nicht zu dem hier diskutierten Stand, dass das Stipendium bei einem Midi-Job nicht mehr als Bemessungsgrundlage herangezogen wird... Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und lieben Gruß
goetz

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von goetz »

Hallo zusammen,

ich würde das Thema gerne noch einmal nach oben holen, da ich gerade ähnliche Überlegungen anstelle.

1. Frage: In den Richtlinien des BMBF (II 1.8.4) steht, dass "eine Förderung ausgeschlossen ist während einer Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit". Demnach sollte jede Erwerbstätigkeit außerhalb der Universität im Rahmen von 5h/Woche möglich sein. Was ich bis vor kurzem nicht wusste: "Einkünfte der Stipendiaten oder des Stipendiaten aus zulässigen Nebentätigkeiten nach Nr. 1.8 werden auf das Stipendium nicht angerechnet". Heißt das, dass ich für die 5h/Woche unbegrenzt viel verdienen darf? Bisher dachte ich immer, man darf nur rund 250 EUR/Monat verdienen, was ich auf folgende weitere Ausführung unter II 2.2 zurückgeführt habe: "Andere Einkünfte werden angerechnet, soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommenssteuerrechts nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchnsteuer sowie der steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendung 3.070 EUR nicht übersteigt."

2. Frage: Wenn es nun also möglich sein sollte, mit 5h/Woche 451 EUR/Monat zu verdienen und darüber die Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt ist, entfällt dann die freiwillige Krankenversicherungs-Chose? Hat jemand dazu neue Erfahrungen gesammelt? Vorzugsweise bei der TK?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
easterbunny

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von easterbunny »

goetz hat geschrieben:Wenn es nun also möglich sein sollte, mit 5h/Woche 451 EUR/Monat zu verdienen und darüber die Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt ist, entfällt dann die freiwillige Krankenversicherungs-Chose? Hat jemand dazu neue Erfahrungen gesammelt? Vorzugsweise bei der TK?
So müsste das gehen. Die TK ist da recht entgegenkommend, da sie das Problem der Stipendiaten inzwischen kennen und versuchen (im gesetzlich zulässigen Rahmen natürlich) andere Lösungen zu finden als die freiwillige Versicherung. Jedenfalls wenn man einen netten Sachbearbeiter erwischt. :wink: Ich bin inzwischen verheiratet und bei meinen Mann (ebenfalls TK) familienversichert. In dem Fall wird mein Stipendium (weil steuerfrei) auch nicht als Einkommen angerechnet und deshalb geht das so.
goetz

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von goetz »

Danke für die Info, das stimmt mich optimistisch. Muss ich nur noch den_die richtige Sachbearbeiter_in finden........

Ansonsten: Hast du mit deiner Aussage meine erste Frage implizit beantwortet? Gibt es keine Obergrenze beim Verdienst sondern nur bei der Anzahl der erlaubten h/Woche?

Ps. Mir fiel gerade auf, dass ich durch die Suchfunktion im Post-doc-Forum gelandet bin. In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein ganz normales Promotionsstipendium.
easterbunny

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von easterbunny »

goetz hat geschrieben:Ansonsten: Hast du mit deiner Aussage meine erste Frage implizit beantwortet? Gibt es keine Obergrenze beim Verdienst sondern nur bei der Anzahl der erlaubten h/Woche?
Ich würd's so verstehen. Ich hab' ein Promotionsstipendium von einer Graduiertenschule und da ist nur festgelegt, wie viele Stunden pro Monat man zusätzlich fachfremd (Nebenjob außerhalb der Uni) oder fachnah (z.B. häufig bei uns zusätzlicher HiWi-Job beim DV) arbeiten darf. Das sind bei uns 20h/Monat fachfremd oder 40h/Monat fachnah. Wieviel man damit verdienen darf, ist nirgends festgelegt. Mit 'nem HiWi-Job zum üblichen Stundensatz von ca. 14€ und 40h/Monat kommt z.B. auch deutlich über 450€.

Diese Regelungen sind meiner Erfahrung nach bei den meisten Stipendiengebern ähnlich, es geht dabei ja auch hauptsächlich darum, das man seine Arbeitszeit hauptsächlich in die Promotion investieren soll und nicht darum, dass einem das zusätzliche Einkommen nicht gegönnt wird. :wink: Im Zweifel würde ich aber lieber nochmal direkt nachfragen, als zu riskieren, dass man das Stipendium verliert. :roll:
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag