KV, Stipendium und Midi-Job

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
goetz

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von goetz »

Ja, super, das macht Sinn. Ich glaube ich habe mich bei meinen ersten Recherchen an den 3.070 EUR Jahreseinkommen aus II 2.2 aufgehangen und bin dadurch auf rund 250 EUR im Monat gekommen; aber diese Grenze scheint ja für einen anderen Fall zu gelten. Umso besser...
goetz

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von goetz »

Update und erneute Frage:

Nach einem Gespräch bei der TK ist nun klar, dass diese für den Fall eines Stipendiums in Kombination mit einem Midi-Job lediglich den Midi-Job als Grundlage für die Versicherung heranzieht. Kranken- und Pflegeversicherung wären also mit den Abgaben beim Midi-Job gedeckt, eine freiwillig Versicherung demnach nicht nötig.

Nun gibt es aber doch wieder sehr gegensätzlich Aussagen zu einer möglichen Obergrenze bei Nebentätigkeiten. Ausgangspunkt ist dieser Wegweiser: http://www.uni-koblenz-landau.de/koblen ... nload/file - so steht bspw. auf Seite 56: "Der/Die Doktorand/in darf nicht mehr als 10 Stunden/Woche einer vergüteten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre nachgehen oder mehr als 5 Stunden/Woche in anderer Form erwerbstätig sein. Nebeneinkünfte dürfen 3.070 €/Jahr nicht übersteigen."

Hier nochmal die Richtlinie des BMBF (Seite 8, II. 2.2): "Einkünfte der Stipendiatin oder des Stipendiaten aus zulässigen Nebentätigkeiten nach Nr. 1.8 werden auf das Stipendium nicht angerechnet; andere Einkünfte werden angerechnet, soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen 3.070 EUR nicht übersteigt."

Hat jemand von euch dazu konkrete Erfahrungen gemacht? Was könnten denn "andere Einkünfte" sein? In meinem Fall würde ich Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit von maximal einem Achtel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (Seite 7, II. 1.8.4) erzielen, meinem Empfinden nach also nicht unter "andere Einkünfe" fallen und somit mit der Grenze von 3.070 EUR nichts am Hut haben?
marowe

Re: KV, Stipendium und Midi-Job

Beitrag von marowe »

Hat denn einer was über eine geänderte Gesetzeslage ab 2015 gehört bezüglich des Midijobs?

Hat das Auswirkungen auf die Abzüge?

Ich suche nach Informationen, aber finde nur die veränderten Beitragsregelungen für die GKV.
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag