Führen eines ausländischen Dr-Grads

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Re: Führen eines ausländischen Dr-Grads

Beitragvon hallelujah am 29.04.2009, 08:21

Ich meinte den Titel Dr.med.univ. den man nur in Österreich mit Abschluss des Medizin-Studiums bekommt.

Bisher gab es einen alten Studienplan (Q201), in dem man während des Medizin-Studiums eine sogenannte vertiefte Ausbildung machen musste (im Minimalfall sind das 14 Tage Seminar) oder man machte während des Studiums eine Diss, die inhaltlich und umfänglich einer Diss in Deutschland entspricht.

Jetzt gibt es einen neuen Studienplan für Medizin. Das System ähnelt dem in D. Hier muß man nun eine Diplomarbeit anfertigen die nicht mehr als 6 Mon dauern und etwa 30-40 Seiten umfassen soll (empfohlen). Dabei müssen keine wissenschaftlichen Neuigkeiten erarbeitet werden sondern nur das wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen werden.

Beide Studienpläne enden mit dem akad. Grad Dr.med.univ. Und dieser wird in D nur als Berufsdoktorat anerkannt und nicht als Promotion. Für diejenigen die eine vertiefte Ausbildung oder eine Diplomarbeit geschrieben haben ist das ja gerecht. Wer aber in Ö eine echte Diss. geschrieben hat, hat Pech gehabt. Dafür ist keine Regelung vorgesehen und eine direkte Anerkennung ist nicht möglich. :oops:

Also alles gesagte bezieht sich nur auf den österreichsichen Dr.med.univ. und nicht auf den deutschen Dr.med. Dieser ist selbstverständlich kein Berufsdoktorat sondern eine Promotion.

Dennoch, da ich in Ö eine Diss geschrieben und viel Wissenschaft gemacht habe, ärgert es mich, dass ich den Titel wohl nicht im Ausweis eintragen lassen können soll. Wenn jemand dazu konkrete Erfahrungen hat, bitte melden!
hallelujah
 
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Re: Führen eines ausländischen Dr-Grads

Beitragvon Schtudinki am 29.04.2009, 09:51

Oha, dann hatte ich das falsch verstanden, sorry.

Das ist aber eine ganz schön seltsame Situation! Warum laden sich Österreicher denn dann überhaupt eine Diss auf - wenn es am Ende ja nichtmal einen Unterschied macht... Da muss die Motivation aber wirklich riesig sein.

Also ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass Du vielleicht doch noch einen Weg findest. Und vielen Dank für Deine Erklärungen! Wieder was gelernt :-)
Schtudinki
 
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Re: Führen eines ausländischen Dr-Grads

Beitragvon DR NW am 28.05.2009, 20:07

Das Recht, den "Dr." ohne weitere Zusätze führen zu dürfen, macht den Unterschied! Dr. med. univ. Müller aus Österreich darf sich also nicht Dr. Müller nennen (Strafbarkeitsrisiko).

Wer mit österreichischem med. Studienabschluß den "Dr." ohne Zusatz in Deutschland führen will, der kann dafür arbeiten und ein Buch schreiben, wie alle anderen auch!

In amtliche Ausweise/Pässe dürfen ausländische Doktorgrade nur eingetragen werden, wenn die Berechtigung zur Führung der Abkürzung „Dr.“ ohne weiteren Zusatz besteht (z.B.: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes i. d. F. der Bek. vom 3. 7. 2000 [GMBl. Nr. 31, S. 587, BAnz. Nr. 179]). Das ist bei österreichischen Berufsdoktoraten wie dem Dr. med. univ. nicht der Fall. Vereinfacht dargestellt bestehen im dt. Landesrecht folgende Regelungen:

(1) Grundsatz ist die Führung der ausländischen Titel in der verliehenen
Form! Bei Titeln aus Nicht-EU-Staaten nur mit Angabe der verleihenden Institution. Ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt (z.B. Ph.D.) sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden, wobei niemals das deutsche Äquivalent geführt werden darf.
(2) Doktorgrade von Hochschulen in EU-Staaten, die in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben sind, können anstelle der im Herkunftsland verliehenen Bezeichnung (1) die Bezeichnung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Das gilt nicht für a.) „Berufsdoktorate“ (z.B. M.D. oder J.D. in den USA; Dr. med. univ. in Österreich) und b.) sog. „kleine Doktorgrade“ (z.B. der JUDr. der Slowakei).
(3) Bestimmte Doktorgrade Australiens, Israels und Japans, Ph.D.-Grade Kanadas und bestimmte Ph.D.-Grade der USA (Carnegie-Liste) dürfen anstelle (1) als „Dr.“ ohne weitere Zusätze geführt werden.
(4) Bestimmte russische Doktorgrade können anstelle der im Herkunftsland verliehenen Bezeichnung die Bezeichnung „Dr.“ ohne fachlichen
Zusatz, jedoch mit Angabe der verleihenden Einrichtung, geführt werden.

Ok, bei Medizinern ist die Diss. auch in Deutschland eher ein Heftchen als ein Buch, aber immerhin beweist uns der Mediziner nach all seinen Multiple Choice-Tests doch damit, dass auch er der Schriftsprache zumindest halbwegs mächtig ist. Ich gebe gerne zu, dass das Niveau deutscher med. Dissertationen schon heftige Wissenschaftskritik ausgelöst hat. Andererseits geht der Deutsche halt zum "Doktor" und nicht zum Arzt. Andere Disziplinen nehmen den deutschen "Dr. med." ohnehin nicht wirklich ernst. Aber wir müssen das Problem der Billiggrade ja nicht noch vergrößern.
DR NW
 
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