Hallo Forumsleser,
ich werde demnächst meine Dissertation zur vorläufigen Erstkorrektur, was aber wohl noch nicht als "offizielle" Abgabe gilt, einreichen. Sollte ich hier auch bereits eine "ehrenwörtliche Erklärung" mit abgeben? Oder wird dies üblicherweise erst gemacht, wenn dann die Änderungswünsche des DV eingearbeitet und die Arbeit erneut (dann "offiziell"?) eingereicht bzw. ggf. direkt an den Zweitgutachter verschickt wird?
Erfahrungen? Tips?