von chris0 am 19.12.2008, 20:49
Es hängt auch davon ab, wie eng oder weit der DV die "wisschenschaftliche Freiheit" des Doktoranden auffasst. Ich kann die Argumente derjenigen Professoren, die nicht nach der "Häppchen-Variante" verfahren ,durchaus nachvollziehen. Letztlich ist es schon etwas anderes, wenn der/die Doktorand/in die gesamte Diss alleine schreibt und sie dann als mehr oder minder fertiges Werk zur Korrektur abgibt, als wenn der DV bereits nach jedem Kapitel Anweisungen gibt, wohin die Reise gehen soll. Könnte mir auch vorstellen, dass das Problem der "Häppchen" darin besteht, dass eine Diss ja oft aus einem zusammenhängenden Konzept besteht, welches erst als Ganzes in sich schlüssig ist. Der DV kritisiert so möglicherweise bereits einen Teil eines einzelnen Kapitels, was er im Rahmen der gesamten Diss ansonsten nicht tun würde. Dies hängt aber natürlich auch wieder vom Thema u. Fachrichtung ab.
Nicht falsch verstehen, ich als Doktorand würde auch lieber die Häppchen einreichen, da es mir einfach die Angst nehmen würde und man eine enorm gesteigerte Planungssicherheit hat. Ich kenne es aber von den meisten Juristen so, dass der DV die Arbeitsweise insoweit vorgibt, d.h. ein Wahlrecht des Doktoranden besteht gar nicht. Man muss es also einfach hinnehmen oder von der Betreuung durch diesen DV absehen, wenn man mehrere Angebote hat.