Ab wann darf man den Titel führen?

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Ab wann darf man den Titel führen?

Beitragvon AGH am 16.03.2009, 21:29

Wie ist das in Deutschland? Ab wann ist man Dr.? Ab positivem Rigorosum/positiver Defensio? Oder ab Promotionsbescheid (mit vielleicht unterschiedlichem Datum als das Rigorosum/die Defensio)? Oder ab Erscheinen der Bücher?

Liebe Grüße!
AGH (offensichtlich nicht aus Deutschland ;-))
Zuletzt geändert von Sebastian am 17.03.2009, 10:15, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Thema vom ursprünglichen Thread abgeteilt, damit Julie auch noch eine Antwort bekommt ;-)
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Re: Wenn die Bücher da sind

Beitragvon Tine2 am 16.03.2009, 22:04

 

 



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Re: Ab wann darf man den Titel führen?

Beitragvon Eva am 17.03.2009, 09:43

Nach Aussage meines Profs gilt an meiner Uni: Sobald der Prof die Druckerlaubnis erteilt, das scheint aber eine Ausnahme zu sein. Üblich ist wohl, mit Erscheinen des Buches.
Abgabe :D Dispu :D Überarbeiten :| Veröffentlichen :( --> :dr)
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Re: Ab wann darf man den Titel führen?

Beitragvon la_potranca am 17.03.2009, 11:05

normalerweise ab Erhalt der Promotionsurkunde (die die Erscheinen der Bücher/freigeschaltete online-Publikation voraussetzt)
allerdings geben manche Promotionsordnungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Gestattung der Vorab-Führung des Titels (is ja für Bewerbungen etc. ganz praktisch) zu stellen: da ist dann Druckfreigabe+Verlagsvertrag/Einreichung online ausreichend.
la_potranca
 
... ist nicht mehr dabei.

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Re: Ab wann darf man den Titel führen?

Beitragvon AGH am 17.03.2009, 20:38

Super! Ich danke Euch für die vielen Antworten!

Liebe Grüße!
AGH
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Re: Ab wann darf man den Titel führen?

Beitragvon Tine2 am 17.03.2009, 20:47

Ich habe gerade gemerkt, dass der Link nicht mehr funktioniert. Naja, die anderen haben das ja auch viel schöner erklärt. :D

 

 



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