Zunächst einmal hallo an alle Kollegen/Kolleginnen,
ich habe eine Frage bezüglich des Korrekturlesens: Bei meinem Antrag an den Dekan zur Eröffnung des Promotionsverfahrens steht auf dem Vordruck, dass man versichern muss, dass Dritte weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen von mir für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Diss stehen. Fällt hierunter auch ein bezahltes Korrektorat und ist ein solches dann ggf. gar nicht erlaubt? Oder wie versteht ihr diesen Passus?
Danke für eure Meinungen.