Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
  • Anzeige

Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon Susi99 am 08.03.2009, 09:39

Zunächst einmal hallo an alle Kollegen/Kolleginnen,

ich habe eine Frage bezüglich des Korrekturlesens: Bei meinem Antrag an den Dekan zur Eröffnung des Promotionsverfahrens steht auf dem Vordruck, dass man versichern muss, dass Dritte weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen von mir für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Diss stehen. Fällt hierunter auch ein bezahltes Korrektorat und ist ein solches dann ggf. gar nicht erlaubt? Oder wie versteht ihr diesen Passus?

Danke für eure Meinungen.
Susi99
 
... ist nicht mehr dabei.

Anzeige

Re: Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon nK am 08.03.2009, 11:09

Hmmm. Das wäre unüblich. Andererseits ist auch so ein Passus unüblich, der ja sehr weit gefasst ist, daher könnte das durchaus mit umfasst sein. Kommt auf die Auslegung des Begriffs "Inhalt" der Diss. an. Denn ein Korrektorat nimmt Dir ja Deine Forschungsarbeit nicht ab. Wenn das Korrektorat nur darin bestand, Rechtschreibung zu verbessern, die Gliederung zu vereinheitlichen, Stringenz der Arbeit zu verbessern etc., dann hätte ich keine Bedenken, denn das fällt alles nicht unter "Inhalt". Wenn das Korrektorat jedoch auch inhaltliche (fachliche) Kritik geübt und Du Dich daran orientiert hast, könnte man das kritisch sehen.

Hast Du evtl. Kontakt zu anderen Doktoranden Deiner Fakultät und wie sehen die das? Denn wie gesagt: Von einer solchen Klausel habe ich bislang noch nie gehört. Gab es vielleicht an Deiner Fakultät einen besonderen Anlass, hier so vorsichtig vorzugehen?
nK
Fach: Jura (Status: fertig) Beruf: Landesbeamter (BaWü)
keine Angabe
 
Beiträge: 575
Registriert: 08.04.2007
Wohnort: Karlsruhe
Danke bekommen: 38 mal in 37 Posts

Re: Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon Krees am 08.03.2009, 12:34

Wenn tatsächlich "geldwerte" Leistungen verboten sind, müßte eigentlich ja sogar das Korrekturlesen eines Bekannten o. ä. verboten sein, der dafür kein Geld nimmt, aber etwas von der Sache versteht, so dass sein/ihr Rat Geld wert wäre.
Da würde ich versuchen, mich ganz genau zu erkundigen, wie das gemeint ist.
Gruß & ein schönes Wochenende,
K.
Benutzeravatar
Krees
Fach: Geisteswissenschaft
Status: noch veröffentlichen
Frau
 
Beiträge: 31
Registriert: 07.02.2009
Danke gegeben: 1
Danke bekommen: 5 mal in 5 Posts

Re: Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon Sebastian am 08.03.2009, 14:00

Das würde ich vermutlich still im Kämmerlein "historisch großzügig" auslegen:
Ziemlich viele Leute erhalten im Zusammenhang mit einer Diss geldwerte Leistungen, z.B. die Unibibliothek für die Fernleihe, der Copyshop für die Arbeitskopien und evtl. später das Binden etc.
(...), die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Diss stehen. (...)

Ich würde auch meinen, dass vom Inhalt der Diss die Form der Diss zu unterscheiden ist. Orthographische, sprachliche und typographische Richtigkeit würde ich zur Form zählen, bei der man sich ganz selbstverständlich helfen lassen darf.
Vo dem Verbot werden nach meinem Verständnis nur inhaltliche Beiträge erfaßt, die Zweifel an der Eigenständigkeit Deiner wissenschaftlichen Leistung wecken könnten.
Dazu würde ich das Durchsehen auf Tippfehler etc. schon einmal nicht zählen und das Anstreichen sprachlicher Schwachstellen auch nicht.
Viel Erfolg!
Sebastian
Benutzeravatar
Sebastian
Betreiber
Fach: Jura
Status: Abgeschlossen (1999)
Mann
 
Beiträge: 1014
Registriert: 30.08.2006
Wohnort: Düsseldorf
Danke gegeben: 40
Danke bekommen: 169 mal in 118 Posts

Anzeige

Re: Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon Susi99 am 08.03.2009, 16:17

ich sehe das eigentlich ähnlich wie ihr, ein reines Korrektorat betrifft ja nicht unbedingt den "Inhalt". Allerdings ist der Begriff eben auch nicht ganz klar definiert. Ich bin über diesen Passus auch etwas verwundert, zumal wie Sebastian ja auch richtig gesagt hat, "geldwerte Leistungen" ja bspw. auch ein Blumenstrauß etc wären.
Am Inhalt meienr Arbeit hat auch niemand außer mir mitgewirkt, ich habe nur auf Rechtschreibfehler überprüfen lassen.
Susi99
 
... ist nicht mehr dabei.

Re: Bezahltes Korrekturlesen verboten?

Beitragvon nK am 08.03.2009, 16:20

Susi99 hat geschrieben:Am Inhalt meienr Arbeit hat auch niemand außer mir mitgewirkt, ich habe nur auf Rechtschreibfehler überprüfen lassen.


Also dann mach Dir keine Sorgen :wink:
nK
Fach: Jura (Status: fertig) Beruf: Landesbeamter (BaWü)
keine Angabe
 
Beiträge: 575
Registriert: 08.04.2007
Wohnort: Karlsruhe
Danke bekommen: 38 mal in 37 Posts

Nächste

  • Vielleicht sind diese Themen ähnlich:

    Antworten
    Zugriffe
    Autor

  • Anzeige

Das sind sie - die Arbeiten unserer Nutzer. Mehr dazu in der Hall of fame dieses Forums.


Zurück zu Fast fertig mit der Doktorarbeit (Archiv)



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder