Ich habe da zwei Fragen, die mich schon seit Langem brennend interessieren, und vielleicht weiß ja jemand hier Genaueres.
1. Was genau steht in einem Gutachten drin? Gibt es allgemein gültige Richtlinien darüber, wie diese auszusehen haben, und wenn ja, welche Kriterien werden dort angesprochen? Wie lang sind die überhaupt?
2. Hier wird immer wieder berichtet, dass Betreuer im Gutachten oder auch schon vorher (größere) Änderungswünsche äußern. Kann man das um den Preis einer schlechteren Note verweigern? Mir persönlich würde ein "sufficit" genügen, daher würde ich offen sagen, dass mich der Verbesserungskappes nicht interessiert, solange es auch so zum Gerade-noch-bestehen ausreichte. Wisst Ihr aus eigener oder fremder Erfahrung, ob solche "Deals" möglich sind?
Danke!
