Vergütung für Veröffentlichungen

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
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Re: Vergütung für Veröffentlichungen

Beitragvon Eva am 12.12.2008, 11:34

Hallo!
Soweit ich das bisher verstanden habe, ist die VG Wort sowas wie eine Gema für Autoren. Die Gema sammelt ja überall da, wo Musik gespielt wird (z.B. muss ein Laden, in dem ein Radio läuft, Gema-Gebühren zahlen). Die VG Wort kriegt Geld u.a. durch Kopierer; ich weiß zwar nicht genau, wie das läuft, mir ist aber in einem Copy-Shop aufgefallen, dass deren Kopierer alle einen VG-Wort-Aufkleber dran haben (wie eine Gebühren-Plakette). Ich glaube, auch beim Kauf eines Kopierers geht ein Teil des Betrags an die VG Wort.

Als Autor muss man der VG Wort mitteilen, was man publiziert hat, denn sobald dein Werk in irgendeiner Bibliothek steht, kann es jemand leihen und daraus kopieren. Wie sich das dann genau berechnet, weiß ich auch nicht; ich warte ja auch noch auf die erste Ausschüttung. :wink:

Beim Sammelband habe ich tatsächlich nicht nachgefragt, ärgert mich auch bisschen. Eine der Herausgeberinnen wird meine Diss-Zweitgutachterin, die kenne ich kaum, deshalb war ich da wohl etwas zurückhaltend. :oops:
Zufälligerweise hat die mir aber just gestern in Sachen Sammelband geschrieben, weil sie irgendwas für den Verlag braucht, das wäre doch eine Gelegenheit, auch mal wegen eines Honorars anzufragen, oder :wink:

Zu meinem Aufsatz: Ich untersuche in meiner Diss die NS-Geschichte eines Verbandes auf den höheren Verbandsebenen; in dem Aufsatz habe ich eine Lokalstudie gemacht und quasi einen einzelnen Ortsverein untersucht. Das war auch als Anregung an andere gedacht (und auch so formuliert), weitere Lokalstudien anzufertigen, weil man das Thema dann natürlich viel umfassender untersuchen könnte. In dem Zusammenhang habe ich dann auch meine Diss erwähnt, die sich auf solche Lokalstudien leider nicht stützen kann (und kurz in einer Fußnote erwähnt, dass ich daran sitze, Arbeitstitel, Uni+Betreuer). Insofern nehme ich in der Publikation nichts vorweg, auch keine zentralen Thesen der Diss, stelle aber einen Zusammenhang her.

Gebraucht habe ich dafür 2 Wochen, d.h für das Abfassen des Aufsatzes (25 Seiten), Archivrecherche nicht gerechnet, die fiel ja sowieso an. Allerdings hatte ich zu dem Thema davor einen Vortrag gehalten (daher kam überhaupt die Idee, den Aufsatz zu schreiben), so dass das Grundgerüst stand, die Quellen bereits bearbeitet waren und es "nur noch" um die schriftliche Ausarbeitung und etwas Lektüre von Sekundärliteratur für den Kontext ging.

Wissenschaftler- oder besser Doktoranden-Streik ist eine super Idee! Nur leider würde es wohl weder auffallen noch irgendwen stören, wenn wir alle eine Weile nicht mehr forschen. :twisted: (Frustrierender Gedanke!) Ganz ohne Idealismus geht das also eh nicht. Trotzdem finde ich, dass man sich für sich überlegen kann, ob man z.B. wirklich noch ein unbezahltes Praktikum macht (bzw. wann das mal gut ist) und dadurch zulässt, ausgebeutet zu werden. Aber dadurch findet man auch noch keine angemessene Stelle...
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Re: Vergütung für Veröffentlichungen

Beitragvon roberto am 08.01.2009, 18:07

Hallo Koenigsportal,

sorry, dass ich mich auf Deine Rückfragen jetzt erst melde.

Zur Veröffentlichung:

Ich hatte in der Zeitschrift DER BETRIEB veröffentlicht (Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht). Darf ich ruhig sagen, denke ich. :wink:
Dort ist wirklich alles vorbildlich und easy gelaufen. Ist aber vielleicht nicht überall so. Der Betrieb ist vielleicht nicht ohne Grund "Fachmedium des Jahres 2008" (Preis der Deutschen Fachpresse) geworden.

Zur VG-Wort-Vergütung:

Das meiste haben meine "Vorredner" ja schon erklärt. Gerade die wissenschaftliche Arbeit lebt davon, dass Beiträge aus Zeitschiften und Büchern vor allem aus öffentlichen Bibliotheken kopiert und/oder im Rahmen neuerer Abhandlungen zitiert, diskutiert und auf andere Weise weiterverwertet werden. Es erfolgt eine Nutzung ohne Erwerb des Buches/der Zeitschrift und somit ohne Vergütung an den Autor oder den Verlag (der dies an den Autor je nach Vereinbarung weitergeben könnte). Hier kommt die VG Wort ins Spiel: Sie stellt durch Vergütung dieser Zweitverwertung sicher, dass der Urheber eine Entschädigung erhält. Das Aufgabengebiet der Verwertungsgesellschaften ist immer dann betroffen, wenn Kopien vom „geistigem Eigentum“ erstellt werden oder generell geistiges Eigentum genutzt wird, ohne dass der Eigentümer explizit seine Genehmigung erteilt hat oder durch Kauf seines Werkes eine angemessene Vergütung zur Verwertung seines Wissens bekommt.

Die Vergütung erfolgt dementsprechend unabhängig von der Auflage und der Art des Mediums.

Das Geld kommt tatsächlich von Gebühren, die all jene zu zahlen haben, die Geräte herstellen, importieren oder aufstellen, mit deren Hilfe urheberrechtlich geschützte Werke kopiert oder vervielfältigt werden können (Kopierer, Scanner etc.) - die sog. „Geräteabgabe“. Aus der rein juristischen Sicht geht es also weniger um eine Gebühr für die „Hardware“ als um eine Lizenz zum Vervielfältigen.

Gruß, Roberto
Salvo honoris titulo.
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Re: Vergütung für Veröffentlichungen

Beitragvon Sebastian am 09.01.2009, 00:05

@roberto: Ich sag mal danke für die kurze und gute Erläuterung zur VG Wort!
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Re: Vergütung für Veröffentlichungen

Beitragvon Koenigsportal am 24.01.2009, 12:18

Hallo,

ich möchte die Frage zur Vergütung für Veröffentlichungen noch ausweiten, und zwar auf Internet-Veröffentlichungen. Hat jemand Erfahrung damit, ob man für kostenlos verfügbare Internet-Zeitschriften ein Honorar bekommen kann. Und wie wurde das im Einzelfall abgewickelt (selber gefragt oder bekamt ihr es angeboten)?
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