Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

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Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Böhnchen am 22.09.2008, 17:58

Ihr Lieben,

vielleicht wisst Ihr aus dem Stehgreif mehr als ich finden konnte oder ich hab eine Quelle vergessen die Ihr kennt.

Die Frage ist: Kann ein Habilitand (dessen Habilverfahren noch nicht abgeschlossen ist) eine FH-Professur annehmen und parallel die Habilitation an der vorherigen Universität abschließen?
Im Raum steht eine Behauptung, dass es nicht möglich ist FH-Professor zu sein und parallel die Habil fertig zu machen. Woher dieses Wissen kommen soll war nicht erfragbar.

Habe gelesen:
Hochschulrahmengesetz - ohne Ergebnis
Landeshochschulgesetz des Habil-Landes - wird unterschieden in Mitglieder und Angehörige einer Hochschule
Landeshochschulgesetz des Ziel-Bundeslandes. - auch nichts drin.
Habilitationsordnung der habilitierenden Uni - Dort standen keine Mitgliedsvoraussetzungen oder dergleichen, wie ich gehofft hatte, nachdem ich das Landesgesetz durchforstet hatte.
Grundordnung der FH - ergebnislos.

Wer kann so etwas festlegen, nur die Heimatuni, oder auch die Ziel-FH? Wo müsste es dann auffindbar sein!?
Freu mich über jede Info oder Tipps zu Quellen, in denen ich suchen kann.

Dank und Gruß
das Böhnchen
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Re: Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Koenigsportal am 22.09.2008, 18:45

Ergibt sich das nicht aus den Voraussetzungen für die FH-Professur? Was ein FH-Prof in seiner Freizeit macht, ist doch ihm überlassen, und ob das Buch, dass er nebenbei schreibt, nun Habil.Schrift wird oder nicht, müsste doch für seine Berufung ganz gleichgültig sein. Vielleicht findet sich deshalb keine offizielle Regelung, weil es nciht wirklich relevant ist?
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Re: Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Böhnchen am 22.09.2008, 19:00

Hallo Koenigsportal,

Danke für Deine Rückmeldung. Voraussetzungen für die FH-Professur sind gegeben und die Fertigstellung der Habil wurde nicht als Ausschlusskriterium für die FH kommuniziert, es wurde "nur" drauf hingewiesen, dass sich die Habil mit dem Ruf erledigt hätte und man sie als FH-Professor nicht "extern" fertig stellen könnte. Das wurde als Fact dargestellt. Für mich ist die Aussage gänzlich neu, denn ich sehe das wie Du.
Du ahnst das Problem, wer seit Jahren darauf hinarbeitet wird nicht freiwillig damit aufhören, wenn das Ende in Sicht ist. (es geht nicht um mich, wie zu erahnen ist :wink:)

Als Casus Cnacksus sehe ich das Thema Mitgliedschaft (Zur Erteilung des "Verwaltungsaktes Notengebung" nötig, wenn meine Rechtsschulung recht hat :wink: ), das könnte ggf. KO-Kriterium sein sagt mein sehr bescheidenes Vorwissen. Sebastian, korrigier mich bitte, wenn dem nicht so ist. Die ist lt. Habilordnung nicht bei den Voraussetzungen erwähnt. Terminus = Bewerber.

Grüße
vom Böhnchen
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Re: Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Sebastian am 23.09.2008, 00:18

Oh, Böhnchen, was Du mir alles zutraust. Auf dem Gebiet habe ich keinen Plan und keine Erfahrung - kann mich also nur tastend vorwärtsbewegen.
Das mit der Mitgliedschaft an der Uni könnte tatsächlich ein Thema sein - allerdings habe ich gerade auch nicht präsent, ob man nicht tatsächlich an zwei Hochschulen Mitglied sein kann (meinetwegen mit Prioritäten).
Also habe ich mal eine Habil.Ordnung einer beliebten westfälischen Universität exemplarisch herausgepickt - pfiffiger wäre es natürlich, ich könnte mein Beispiel (und diesen Beitrag) nach Erhalt irgendeiner PN oder E-Mail nochmal spontan modifizieren und auf eine andere HabilO abstellen :wink: (Admins können das, auch falls zwischendurch schon jemand antwortet :wink: )
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:
1. der erfolgreiche Abschluß eines ... Studiums ...
2. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist durch eine ...Promotion nachzuweisen, die in der Regel mindestens mit der Note "magna cum laude" erfolgt sein muß. ...
3. eine weitergehende wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion;
4. die Vorlage einer schriftlichen Habilitationsleistung;
5. daß die Bewerberin/der Bewerberer nicht anderweitig in einem sich auf dieselben Fachgebiete oder ähnliche Fachgebiete beziehenden Habilitationsverfahren steht oder nicht bereits zweimal in einem sich auf dieselben Fachgebiete oder ähnliche Fachgebiete beziehenden Habilitationsverfahren an einer wissenschaftlichen Hochschule erfolglos geblieben ist;
6. daß die Bewerberin/der Bewerber nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt worden ist;
7. daß die Bewerberin/der Bewerber im Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ist;
8. daß die Bewerberin/der Berwerber durch ihr/sein Verhalten das Ansehen des Faches, für das sie/er die Erteilung der Lehrbefugnis erstrebt, nicht gröblich verletzt hat, insbesondere, daß sie/er nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, bei deren Begehung sie/er ihre/seine wissenschaftliche Qualifikation mißbraucht hat.

1. ist klar
2. auch
3. "weitergehend"? Heißt das fortgesetzt und noch andauernd?
4. logo
5. Sollten hier auf einmal die Unis die Fachhochschulen auf einmal doch als Gleichgestellte betrachten (mit dem "Ruf" an die FH)?
6. + 7. klappt
8. Paßt auch so schlimm kann FH doch nun auch nicht sein :wink:
Ach so: Ich könnte auch mal ganz unauffällig einen Freund fragen - Strafrechtsprof.

Sebastian
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Re: Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Böhnchen am 23.09.2008, 11:51

Hallo Sebastian,

Danke, Danke, Danke, mein naives Allmachtsvertrauen auf Juristen bleibt unerschüttert! :wink:
PN kommt.

Grüße
vom Böhnchen
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Re: Habil abschließen trotz FH-Professur - möglich?

Beitragvon Sebastian am 23.09.2008, 21:33

Beim schlichten Durchsehen einer weiteren HabilO habe ich nix gefunden...
Der Beweis, dass es etwas / eine bestimmte Vorschrift nicht gibt, ist allerdings immer recht schwieig zu führen. Deshalb hier mein trivialer Ansatz im Uni-Spiegel vom 10.04.2004
Wenn man schon FH-Prof ist und trotzdem vor dem Verwaltungsgericht seine Habilitation erfolgreich "durchklagen" kann, wie der Chefarzt aus dem ersten Beispiel - dann kann die FH-Professur doch nicht entgegenstehen, oder?
Ich war neugierig und habe gleich mal nachgeschaut: Das Urteil steht im Internet bei NRWE, am besten zu finden über das Aktenzeichen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.12.2004, Aktenzeichen: 10 K 2220/04 - Deeplinks sind dort unerwünscht.

Sebastian
Edit 21:44 h: Urteil gefunden und eingebaut.
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