Hallo.
Ich bin nun seit fast 2 Monaten an der Uni Bielefeld als Promovierender eingeschrieben. Ich habe zudem mich bei der HBS um ein Stipendium beworben. Die Bearbeitung des Antrags läuft noch. Nun bat mich die Graduiertenschule in Bielefeld, spätestens zum WS 2008 in Bielefeld anwesend zu sein, schließlich habe ich schon ein Semester zuhause in Mannheim verbracht, da ich nicht umziehen konnte.
Nun will ich aber umziehen. Bislang bekomme ich Alg2.
Ich bezweifle aber, dass ich noch Alg2 bekomme, wenn ich in Bielefeld dem Arbeitsamt sage, dass ich immatrikuliert bin. Dabei habe ich jedoch keinen BaföG-Anspruch mehr.
Was mache ich nun? Wenn ich tatsächlich keinen Anspruch auf Alg2 habe, muss ich mir entweder einen Job suchen, oder mich exmatrikulieren. Die HBS verlangt aber eine Immatrikulation als Voraussetzung.
Könnte ich, falls die ARGE den Alg2-Antrag ablehnt, argumentieren, dass ich durch die Promotion a) keinen Anspruch auf staatliches Einkommen habe, b) eine reale Möglichkeit habe, aus Alg2 rauszukommen, sollte das Stipendium gewährt werden, c) ich weiterhin dem Arbeitsmarkt, wenn auch eingeschränkt, zur Verfügung stehe?
Wie seht ihr das? Oder sollte ich dem Arbeitsamt besser gar nicht erst von meiner Promotion erzählen? Aber die könnten theoretisch dann auch einfach bei der Uni nachfragen, ob ich immatrikuliert bin, oder?
Edit Sebastian 09.11.2009:
Das Thema Arbeitslosengeld un Promotion wird inzwischen in dem redaktionellen Artikel Finanzen / ALG zusammengefasst dargestellt.
