Promotion und ALG2?

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Promotion und ALG2?

Beitragvon Raziel am 26.06.2008, 14:38

Hallo.

Ich bin nun seit fast 2 Monaten an der Uni Bielefeld als Promovierender eingeschrieben. Ich habe zudem mich bei der HBS um ein Stipendium beworben. Die Bearbeitung des Antrags läuft noch. Nun bat mich die Graduiertenschule in Bielefeld, spätestens zum WS 2008 in Bielefeld anwesend zu sein, schließlich habe ich schon ein Semester zuhause in Mannheim verbracht, da ich nicht umziehen konnte.

Nun will ich aber umziehen. Bislang bekomme ich Alg2.
Ich bezweifle aber, dass ich noch Alg2 bekomme, wenn ich in Bielefeld dem Arbeitsamt sage, dass ich immatrikuliert bin. Dabei habe ich jedoch keinen BaföG-Anspruch mehr.

Was mache ich nun? Wenn ich tatsächlich keinen Anspruch auf Alg2 habe, muss ich mir entweder einen Job suchen, oder mich exmatrikulieren. Die HBS verlangt aber eine Immatrikulation als Voraussetzung.

Könnte ich, falls die ARGE den Alg2-Antrag ablehnt, argumentieren, dass ich durch die Promotion a) keinen Anspruch auf staatliches Einkommen habe, b) eine reale Möglichkeit habe, aus Alg2 rauszukommen, sollte das Stipendium gewährt werden, c) ich weiterhin dem Arbeitsmarkt, wenn auch eingeschränkt, zur Verfügung stehe?

Wie seht ihr das? Oder sollte ich dem Arbeitsamt besser gar nicht erst von meiner Promotion erzählen? Aber die könnten theoretisch dann auch einfach bei der Uni nachfragen, ob ich immatrikuliert bin, oder?

Edit Sebastian 09.11.2009:
Das Thema Arbeitslosengeld un Promotion wird inzwischen in dem redaktionellen Artikel Finanzen / ALG zusammengefasst dargestellt.
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon showbee am 26.06.2008, 16:38

Wie wäre es mit Arbeit? Promovieren ist Kür und Privatvergnügen. Dafür kommt zu Recht der Staat nicht auf.
Vgl. meine Ausführungen:
aktuelle-fragen-rund-um-die-dissertation-f1/doktorarbeit-finanzieren-wie-soll-ich-rangehen-t767.html#p4386

um es nochmals klar zu sagen, wer ALG2 beantragt, aber nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (§ 8 Abs. 1 SGB II) und dies auch weiss und dennoch nicht im Antrag angibt (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB 1), weil er ALG2 nur beantragt um die Diss zu finanzieren, "erleichtert" nicht nur den Staat, handelt nicht nur unethisch sondern auch strafbar (§ 263 StGB) und muss mit Rückforderung des gezahlten Geldes rechnen (§ 50 SGB 10).
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Raziel am 26.06.2008, 16:56

showbee hat geschrieben:Wie wäre es mit Arbeit? Promovieren ist Kür und Privatvergnügen.[/i]


Siehst du deine Promotion als Vergnügen an? :? Ich nicht.
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon showbee am 26.06.2008, 17:03

Gegenfrage: zwingt dich jemand zur Promotion?
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Tine2 am 26.06.2008, 17:09

Also, ich kann showbees Aussagen nur unterschreiben, ich finde das nicht richtig, AlgII während der Diss-Zeit zu beziehen! Ein 400 Euro Job ist bestimmt nicht schwer zu kriegen, dann wär auch das Problem mit dem Einschreiben gelöst, und man liegt dem Staat (uns) nicht mehr auf der Tasche. So was macht mich echt sauer.

 

 



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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Raziel am 26.06.2008, 17:13

showbee hat geschrieben:Gegenfrage: zwingt dich jemand zur Promotion?


Ja, der Arbeitsmarkt und mein Studienabschluss.

@tine

Also, ich kann showbees Aussagen nur unterschreiben, ich finde das nicht richtig, AlgII zu beziehen!


Tun viele Leute: Alg2 beziehen.

Ein 400 Euro Job ist bestimmt nicht schwer zu kriegen, dann wär auch das Problem mit dem Einschreiben gelöst, und man liegt dem Staat (uns) nicht mehr auf der Tasche.


Das tut man auch, wenn man ein Stipendium bekommt. ;)

Außerdem wurde mir ausdrücklich geraten, erst nach Bielefeld umzuziehen, und dann vor Ort einen Job zu suchen, da das Arbeitsamt, sollte es zu mehreren Vorstellungsgesprächen kommt, nicht jedesmal 110 Euro für die Fahrtkosten zahlt.
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Tine2 am 26.06.2008, 17:24

Raziel hat geschrieben:
Ja, der Arbeitsmarkt und mein Studienabschluss.

Welchen Studienabschluss in welchem Fach hast Du denn, wenn ich fragen darf?

Raziel hat geschrieben:
Tun viele Leute: Alg2 beziehen.

Und das heißt dann automatisch, dass es richtig ist? Das ist ja ne tolle Einstellung ...

Raziel hat geschrieben:
Ein 400 Euro Job ist bestimmt nicht schwer zu kriegen, dann wär auch das Problem mit dem Einschreiben gelöst, und man liegt dem Staat (uns) nicht mehr auf der Tasche.


Das tut man auch, wenn man ein Stipendium bekommt. ;)

Wie meinst Du das? So, dass man dem Staat auf der Tasche liegt, wenn man ein Stipendium bekommt? Falls ja: Schon einmal was von (nicht-staatlichen) Stiftungen gehört? Und wenn es staatlich wäre, ist das dann zumindest legal :D
Außerdem wurde mir ausdrücklich geraten, erst nach Bielefeld umzuziehen, und dann vor Ort einen Job zu suchen, da das Arbeitsamt, sollte es zu mehreren Vorstellungsgesprächen kommt, nicht jedesmal 110 Euro für die Fahrtkosten zahlt.

Wer hat das geraten? (Das ARbeitsamt :wink: ?) Aber es kann ja nicht schaden, sich schon einmal vorab z.B. per Internet darum zu kümmern. Ist ja auch nicht so, dass man in neue Stadt kommt und schwups hat man einen Job.

 

 



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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon acoma am 26.06.2008, 17:35

Nee, also das wurde hier im Forum schon öfter diskutiert, unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei Promotion Anspruch auf AlgII. Gibt keinen Grund für diejenigen, die Stipendien, Knete der Eltern etc. haben, hämisch vom Leder zu ziehen.

Was mache ich nun? Wenn ich tatsächlich keinen Anspruch auf Alg2 habe, muss ich mir entweder einen Job suchen, oder mich exmatrikulieren
.

Da hast Du vielleicht mißverstanden, unter welchen Voraussetzungen es Alg2 gibt: Nämlich nur dann, wenn Du ehrlich auf Jobsuche bist. Wenn Du kein Alg2 beziehst, brauchst Du nicht auf Job-Suche sein, aber wenn Du Alg2 bekommst, mußt Du einen Job ehrlich wollen.

Jetzt hast Du bisher schon Alg2, obwohl ja schon länger klar ist, daß Du promovieren willst. Somit ändert sich an Deiner Situation durch den Ortswechsel erstmal gar nichts, außer vielleicht, daß es eine erneute Prüfung gibt, ob Du Anspruch hast.

Für Übergangsphasen gibt es schon auch die Möglichkeit, kurzfristig Alg2 zu beziehen, auch vor und während der Promotion. Wie gesagt, dazu gibt es mindestens einen großen Thread im Forum, wo das alles bis zum Abwinken diskutiert wurde, inkl. unqualifizierter Anmerkungen von denjenigen, die bisher noch nicht in schwieriger Lage waren, Alg2 beanspruchen zu müssen. Dieses "müssen" ist das Hauptkriterium, wenn es ohne geht, dann ist der Anspruch nicht gegeben, wenn zur Existenz Alg2 erforderlich ist, dann besteht Anspruch (wobei die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Arbeitsbereitschaft, Arbeitsuche, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt etc.), egal, ob Du promovierst, oder nicht.
acoma
 
... ist nicht mehr dabei.

Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Raziel am 26.06.2008, 18:11

@tine

Welchen Studienabschluss in welchem Fach hast Du denn, wenn ich fragen darf?


Magister Philosophie/Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Und das heißt dann automatisch, dass es richtig ist? Das ist ja ne tolle Einstellung ...


Eine normale Einstellung, würde ich sagen. Also ich finde es nicht falsch, Alg2 zu beziehen. Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache. Jeder, der (noch) keinen Job hat, hat das Recht, Stütze zu beziehen. Daran ist nichts Falsches.

Wie meinst Du das? So, dass man dem Staat auf der Tasche liegt, wenn man ein Stipendium bekommt? Falls ja: Schon einmal was von (nicht-staatlichen) Stiftungen gehört? Und wenn es staatlich wäre, ist das dann zumindest legal :D


Also Stiftungs-Stipendien werden zumindest teilweise aus staatlichen Zuschüssen finanziert.
Dass es nicht legal ist, Alg2 zu beziehen und zu promovieren, mag sein. Moralisch sehe ich jedoch keinen Unterschied zwischen einem Doktoranden, der täglich seiner Promotion nachgeht und ein Stipendium erhält, und einem, der täglich seiner Promotion nachgeht und Alg2 erhält. Ein Alg2-Promovend hat es sogar schwieriger, da er weniger Geld zur Verfügung hat als eine Stipendiat.

Wer hat das geraten? (Das ARbeitsamt :wink: ?)


Nicht ganz - die Jobbörse in der Mannheimer Neckarstadt.

Aber es kann ja nicht schaden, sich schon einmal vorab z.B. per Internet darum zu kümmern. Ist ja auch nicht so, dass man in neue Stadt kommt und schwups hat man einen Job.


Richtig. Ich habe auch schon Bewerbungen abgeschickt, nur zur Sicherheit. Das wird wohl auch die einzige Lösung sein, um sowohl eine Exmatrikulation als auch eine Streichung des Alg2 zu vermeiden.

@acoma

Da hast Du vielleicht mißverstanden, unter welchen Voraussetzungen es Alg2 gibt: Nämlich nur dann, wenn Du ehrlich auf Jobsuche bist. Wenn Du kein Alg2 beziehst, brauchst Du nicht auf Job-Suche sein, aber wenn Du Alg2 bekommst, mußt Du einen Job ehrlich wollen.


Prima, dann gibt es ja keine Probleme.

Für Übergangsphasen gibt es schon auch die Möglichkeit, kurzfristig Alg2 zu beziehen, auch vor und während der Promotion. Wie gesagt, dazu gibt es mindestens einen großen Thread im Forum, wo das alles bis zum Abwinken diskutiert wurde, inkl. unqualifizierter Anmerkungen von denjenigen, die bisher noch nicht in schwieriger Lage waren, Alg2 beanspruchen zu müssen. Dieses "müssen" ist das Hauptkriterium, wenn es ohne geht, dann ist der Anspruch nicht gegeben, wenn zur Existenz Alg2 erforderlich ist, dann besteht Anspruch (wobei die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Arbeitsbereitschaft, Arbeitsuche, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt etc.), egal, ob Du promovierst, oder nicht.


Sehr schön, dann weiss ich ja, was ich zu tun habe. :)
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Re: Promotion und ALG2?

Beitragvon Tine2 am 26.06.2008, 18:34

acoma hat geschrieben: inkl. unqualifizierter Anmerkungen von denjenigen, die bisher noch nicht in schwieriger Lage waren, Alg2 beanspruchen zu müssen. Dieses "müssen" ist das Hauptkriterium, wenn es ohne geht, dann ist der Anspruch nicht gegeben, wenn zur Existenz Alg2 erforderlich ist, dann besteht Anspruch (wobei die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Arbeitsbereitschaft, Arbeitsuche, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt etc.), egal, ob Du promovierst, oder nicht.


Falls ich auch damit gemeint war: Ich war auch schon in der Situation, habe es aber anders gelöst (Nebenjobs). Übergangsweise Alg2 während der Disszeit zu beziehen halte ich auch nicht für verwerflich vor allem dann nicht, wenn man eben auf Jobsuche ist.
Es klang zunächst für meine Ohren nicht so, als sei hier jemand wirklich bemüht, einen Job zu finden. Aber offensichtlich habe ich das missverstanden und entschuldige mich dafür.
Eine normale Einstellung, würde ich sagen. Also ich finde es nicht falsch, Alg2 zu beziehen. Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache. Jeder, der (noch) keinen Job hat, hat das Recht, Stütze zu beziehen. Daran ist nichts Falsches.

O.k. mag sein, dass es ne Einstellungssache ist. Ich seh es eben ein bisschen anders. Habe immer irgendwie gearbeitet und brav eingezahlt.

Also Stiftungs-Stipendien werden zumindest teilweise aus staatlichen Zuschüssen finanziert.

NIcht alle, oder? Aber da lass ich mich gerne eines Besseren belehren.

EDIT
Was mache ich nun? Wenn ich tatsächlich keinen Anspruch auf Alg2 habe, muss ich mir entweder einen Job suchen, oder mich exmatrikulieren. Die HBS verlangt aber eine Immatrikulation als Voraussetzung.

Diese Aussage klingt für mich aber tatsächlich so, als sei das Interesse nicht so groß, einen Job zu finden.
Zuletzt geändert von Tine2 am 26.06.2008, 18:55, insgesamt 2-mal geändert.

 

 



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