Hallo @alle,
beim Surfen bin ich gerade über folgenden Artikel gestolpert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Promotionsstudent-mit-Stipendium---Krankenkassenbeitrage-rueckwirkend-erhoeht-__f112937.html
Ein Promotionsstudent hatte sich freiwillig krankenversichert, sein Stipendium wurde nachträglich in die Beitragsberechnung einbezogen. Er will wissen, ob das korrekt war.
Aussagen der Anwältin: Ein Stipendium ist beitragspflichtig, soweit es zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen wird, die Teile für Studiengebühren etc. kann man rausrechnen. Trotzdem hat die KK in seinem speziellen Fall ein Argumentationsproblem hinsichtlich der Nachforderung der Beiträge, weil der Student sich darauf verlassen durfte, dass die KK den richtigen Beitrag berechnet hat.
Ist ja immer mal wieder Diskussionsthema hier.
LG cine