ich würde gern mal eine rechtliche Frage mit Euch diskutieren. Momentan arbeite ich als wiss. Mitarbeiter in einem Forschungsprojekt und promoviere "nebenbei", d.h. nicht innerhalb des Projekts sondern arbeite an einem eigenen Thema. Durch die Projektarbeit bin ich zeitlich bereits gut ausgelastet, kann dafür allerdings auch mehrere studentische Hilfskräfte einspannen.
Nun frage ich mich, inwieweit ich die studentischen Hilfskräfte auch für meine eigene Dissertation nutzen kann. Konkret geht es mir um die Transkription von meinen (mind. 8 ) Interviews, also um eine einfache Verschriftlichung von Audioaufzeichnungen (nicht linguistisch sondern rein inhaltlich - d.h. es soll keinerlei Auswertung oder Interpretation outgesourct werden!) Die Interviews bilden nur einen Teil meiner Daten ab, der Hauptteil besteht aus einer Fragebogenerhebung.
Für meinen Doktorvater (gleichzeitig Projektleiter) wäre das - wie er mir zurückgemeldet hat - in Ordnung, weil die Hiwis häufig nicht ganz ausgelastet sind. Nun geht es mir auch um die Frage, ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist. Immerhin soll man seine Doktorarbeit ja ohne "Hilfsmittel" etc. nutzen - oder entsprechende Helfer später dankend erwähnen (kein Problem
(Auszug aus der Promotionsordnung: "Als letzte Seite sind, an Eides Statt, eine Erklärung, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde, und eine Versicherung darüber beizufügen, das der Bewerber andere als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt.")
In anderen Forenbeiträgen habe ich auch schon gelesen, dass sogar statistische Auswertungen ausgelagert werden, von Lektoraten am Ende mal ganz abgesehen. Aber sichergehen möchte ich doch
Hat jemand von Euch vielleicht schon in einer ähnlichen Situation gesteckt oder kennt jemand irgendwelche Quellen, wo das genau aufgeschlüsselt ist? Für Eure Meinung wäre ich Euch jedenfalls sehr dankbar!
Azurus