Du musst möglichst genau und abschließend ALLES in die Einverständniserklärung aufnehmen, was Du nachher damit machen möchtest. Für Interviews hatte ich das
in einem anderen Beitrag schonmal erläutert, kopiere es hier einfach mal rein:
"Zur Einverständniserklärung:
Sie muss alles aufzählen, was Du mit den Gesprächen machen willst, also z.B. aufnehmen, verschriften, auswerten für die Diss (wenn Du sie nachher/zusätzlich für andere/weitergehende Projekte verwenden möchtest must Du auch das in die Erklärung aufnehmen!), zitieren von einzelnen Passagen in der Diss oder ggfls. in Publikationen, usw.. Zusätzlich einen extra-Passus einfügen, dass auch Angaben zu weltanschaulichen, politischen, ... Überzeugungen verwendet werden dürfen.
Es gilt der Grundsatz des gut und umfassend informierten Interviewpartners, daher solltest Du ein kurzes zusätzliches Informationsschreiben anfertigen und dem Gesprächspartner vor dem Interview aushändigen/zuschicken. Dieses enthält Deinen Namen, Thema des Diss.projekts, Fachbereich, Uni, Erreichbarkeit (z.B, Tel.nr. oder Email), Angaben dazu, wer alles Zugang zu den Daten erhält, wo/wie/wielange sie aufbewahrt und gesichert werden, wie die Gespräche geführt werden (Aufzeichnung, Verschriftung, Auswertung), etc.
(Mein Projekt enthält sehr sensible Daten, deshalb muss ich alle Datenschutzvorschriften penibel einhalten, aber im Grundsatz gelten diese Regelungen für alle Forschungsvorhaben.)
Zwingend nötig ist zudem ein Satz darüber, dass die Einverständniserklärung freiwillig abgegeben wurde und dem Interviewpartner mitgeteilt wurde, dass sie jederzeit widerrufen werden kann."
Entsprechend gilt das auch für Emails, die Du qualitativ auswertest. Die Frage, ob das im Sinne des Befragten ist kannst Du Dir dann sparen. Aber grade für eine Diss ist wichtig, dass man in diesem Punkt sehr genau vorgeht, sonst riskierst Du nachher, dass irgendjemand Dir die Verwendung der Grund-Daten untersagt, und dann stehst Du ohne Datengrundlage da...