1. Hier ist er wieder:
Mein Hinweis auf die Tantiemenansprüche des Autors bei der Verwertungsgesellschaft Wort, die nicht nur für eigene Bücher sondern auch für Beiträge in Zeitschriften zahlen. Diese Ansprüche werden mit den üblichen Veröffentlichungsverträgen nicht aufgegeben, d.h. sie stehen dem Autor weiterhin zu.
Reich wird man davon aber nicht.
2. Ansonsten habe ich (außerhalb des Uni-Betriebes) aufgehört, mich um Veröffentlichungen zu kümmern und statt dessen eine Webseite hochgezogen. Die hat ihre treuen Nutzer und Fans, spielt z.T. auch die o.a. Tantiemen ein, bringt nur nicht so viel für den Lebenslauf/die Publikationsliste.
Was ich dort mag: Wenn mein Artikel fertig ist, wird er gleich "publiziert". Ich hatte die Nase voll, nachdem ich mit einem tagesaktuellen juristischen Artikel, der pünktlich zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung fertig war, ein Jahr auf die Veröffentlichung warten mußte - da war er schon fast wieder Schnee von gestern - und soo abhängig bin ich von Veröffentlichungen dann auch wieder nicht.