Externe Promotion - Vertragsabschluss

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Externe Promotion - Vertragsabschluss

Beitragvon FPN am 11.07.2010, 16:10

Moin,

ich hätte mal eine kurze Frage an Euch bzgl. einer externen Promotion:

Ich schreibe aktuell meine Masterarbeit in einem großen Unternehmen und habe nun die Möglichkeit erhalten eine berufsbegleitende Promotion anzuschließen. Hierfür habe ich nun auch schon Kontakt zu meinen zukünftigen Doktarvater und dessen Institut aufgenommen. Dieser möchte aber, dass das Unternehmen entweder einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag oder eine Kooperationsvereinbarung eingeht. D.h. das Unternehmen beauftragt die Universität mit einem Thema mit Budget XY, welche daraufhin mich in diesem Unternehmen zur Datenerhebung einstellt.

Mein Doktorvater begründet dieses vorgehen mit zwei Hauptargumenten:
1. Er möchte nicht die reine Diensleistung der Betreuung zur Verfügung stellen, ohne dass das Institut finanziell davon profitiert. Heißt, dass alle Ausgaben über ein Konto der Universität laufen müssen, damit deren Drittmitteleinwerb erhöht wird. Es wird nichts davon abgezogen.

2. Bestehen seit Anfang des Jahres bundesweite Richtlinien, nach denen eine solch berufsbegleitende Promotion nicht mehr möglich ist um die Konkurrenz zwischen freien Laboren und Forschungseinrichtungen mit den öffentlichen Einrichtungen anzugleichen. D.h., die Uni ist verpflichtet ihre Dienstleistungen auch in Rechnung zu stellen.

Meine Vorstellungen und Wünsche entsprechen nun aber folgenden:
1. Ich möchte keinen Arbeitsvertrag mit der Uni schließen, da ich dies dann erstens nicht als externe Promotion in meinem Lebenslauf aufführen kann und zweitens dort noch zeitlich eingebunden werden kann.
2. Mit dem Unternehmen sich auf eine 50% Stelle geeinigt wurde, die thematisch allerdings exakt in das Promotionsthema passt!
3. Ich an sich nur die Betreuuung von Seiten der Uni haben möchte, dort zwar noch die ganzen Kurse, Seminare etc. Besuchen muss (Promotionsstudiengang), ich aber definiv keine weitere Einbindung haben möchte!

Fragen an Euch:
1. Ist die Aussage, dass diese "beratenden Dienstleistungen" meines Profs in Rechnung gestellt werden müssen, richtig?
2. Selbst wenn dem so sein sollte, bestehen keine anderen Möglichkeiten einen Vertrag einzugehen? z.B. Firma-Ich und Ich-Uni anstatt Firma-Uni-Ich?
3. Wo kann ich die Regularien für diese Richtlinie nachlesen und wo heißen sie?

Ich danke Euch für eine kurze Antwort!

FPN
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Re: Externe Promotion - Vertragsabschluss

Beitragvon bienah am 11.07.2010, 18:45

Hallo FPN

Ich kann dir zu den rechtlichen Aspekten nichts sagen, vielleicht kann einer unserer Juristen hier weiterhelfen. Aber allgemein ist es wohl leider so, dass dein potenzieller Doktorvater die Bedingungen vorgeben kann, unter denen er dich betreuen würde. Also auch wenn sich herausstellen sollte, dass seine Forderungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist er deshalb trotzdem nicht gezwungen, dich als Doktoranden aufzunehmen. Du sitzt hier am kürzeren Hebel, scheint mir. Vielleicht ist es am einfachsten, wenn du, dein Arbeitgeber und dein potenzieller DV euch an einen Tisch setzt und gemeinsam eine Lösung sucht?

Viel Erfolg!
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Re: Externe Promotion - Vertragsabschluss

Beitragvon claudine am 12.07.2010, 01:09

FPN hat geschrieben:Meine Vorstellungen und Wünsche entsprechen nun aber folgenden:
1. Ich möchte keinen Arbeitsvertrag mit der Uni schließen, da ich dies dann erstens nicht als externe Promotion in meinem Lebenslauf aufführen kann und zweitens dort noch zeitlich eingebunden werden kann.
2. Mit dem Unternehmen sich auf eine 50% Stelle geeinigt wurde, die thematisch allerdings exakt in das Promotionsthema passt!
3. Ich an sich nur die Betreuuung von Seiten der Uni haben möchte, dort zwar noch die ganzen Kurse, Seminare etc. Besuchen muss (Promotionsstudiengang), ich aber definiv keine weitere Einbindung haben möchte!

du willst also betreuung von deinem professor, aber im gegenzug nichts leisten ... ist doch klar, das sowas die meisten profs. ablehnen, schließlich kostet sie deine betreuung auch zeit (und damit geld). warum sollten sie das tun, wenn dabei nichts für sie herausspringt?
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Re: Externe Promotion - Vertragsabschluss

Beitragvon Nela am 12.07.2010, 08:36

Ich denke schon dass für den Prof bei einem reinen Betreuungsverhältnis auch was rausspringt. Sein Name und Institut wird bei jeder Publikation und jeder Konferenz erwähnt und außerdem mit der Firma in Verbindung gebracht. Außerdem können auch nach deiner Arbeit die guten Kontakte zur Firma erhalten bleiben, wovon der Prof sicher einmal profitiert.
Ich finde besonders den Punkt kritisch, dass alle Ausgaben über ein Unikonto laufen müssen. Ausgaben in großen Unternehmen zu tätigen ist meist schon schwierig und kompliziert genug, und würde in diesem Fall wohl noch mehr Zeit in Anspruch nehmen....

Grüße

 

 



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Re: Externe Promotion - Vertragsabschluss

Beitragvon Frodo am 12.07.2010, 09:15

Mich verwirrt die Aussage von FPN etwas, macht es doch irgendwie den Anschein, der besagte Prof. sei primär am finanziellen Gewinn interessiert. Was ist denn mit dem wissenschaftlichen Gewinn, der Dissertation, der Forschung? In meinen Augen ist dies doch der massgebende Gewinn. In diesem Sinne schliesse ich mich der Meinung von Nela an.

...und ja, ich promoviere extern und habe gegenüber der Uni keine vertraglich geregelten Verpflichtungen. Einzig meinem Betreuer gegenüber versuche ich aus Dank, meine Diss möglichst zügig voranzutreiben.

Grüsse,
Frodo
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