"Bestechende" Juristen dürfen ihre Dr.-Titel behalten...

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"Bestechende" Juristen dürfen ihre Dr.-Titel behalten...

Beitragvon FBM am 03.06.2010, 20:37

Hallo zusammen,

seit einigen Tagen geistern Meldungen durchs Net, die den Abschluß der Bestechungs-Affaire um einen geschmierten deutschen Prof. darstellen.
Der Volksmund und die örtliche Presse spricht von schmierenden Juristen.

Und das in Deutschland..., wo doch immer so gerne über das benachbarte EU-Ausland gelästert wird.
(Nur zur Info: So einen Fall gab es da nie.)

Hier das m. E. skandlöse Urteil:

Juristen dürfen Doktortitel behalten

6. Kammer gibt den Klagen von acht promovierten Juristen statt

Mit Urteil vom 31.05.2010 gab die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Klagen von acht promovierten Juristen statt, die sich gegen die Rücknahme der Verleihung ihres Doktorgrades durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover wehrtent. In einem weiteren Fall hatte die Universität in der mündlichen Verhandlung die Rücknahme selbst aufgehoben und den Kläger klaglos gestellt.



Den Klägern, berufstätige Juristen aus unterschiedlichen Orten des Bundesgebiets, war die Möglichkeit einer (externen) Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Juristischen Fakultät entgeltlich durch ein privates Institut vermittelt worden war. Der ehemalige Professor hatte von dem Institut für seine Bereitschaft, solche externen Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und ist aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.



Das Verwaltungsgericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Promotionen der Kläger materiell rechtmäßig waren. Weder den Strafverfahrensakten noch den Promotionsvorgängen der Universität hätten irgendwelche Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass der befangene Professor in unzulässiger Weise auf die erfolgten Begutachtungen der Dissertationen durch andere Hochschullehrer oder die Leistungen der Promovenden in der mündlichen Prüfung Einfluss genommen hätte.



Unabhängig davon hätten weder die in diesem Zusammenhang durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren oder die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters Kenntnis erlangt hätten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden.



Die Universität Hannover kann als unterlegene Partei beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.



Aktenzeichen: 4 A 1066/09 u.a.



31.05.2010
VRVG Ingo Behrens

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
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Re: "Bestechende" Juristen dürfen ihre Dr.-Titel behalten...

Beitragvon milchschnittchen am 03.06.2010, 21:28

Hallo.
Sorry, aber "skandalös"....? Ein bestechlicher Prof an der Uni Hannover? Nicht mehr, nicht weniger.

Ich habe das Urteil nicht gelesen und kenne den Fall nicht (das maße ich mir nach Lektüre der Pressemitteilung auch nicht an), aber letztlich hat das VG doch nur gesagt, daß die Rücknahme der Doktortitel unrechtmäßig war. Ganz offensichtlich haben diese Doktores zwar die Möglichkeit der Promotion gegen Entgelt über ein privates Institut vermittelt bekommen, das Promotionsverfahren dann aber doch "ordnungsgemäß" durchgezogen, d.h. eine Arbeit geschrieben, die den Anforderungen genügte, und wohl auch ein Rigorosum/eine Disputation absolviert.

Du zitierst selbst folgendes:
"Unabhängig davon hätten weder die in diesem Zusammenhang durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren oder die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters Kenntnis erlangt hätten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden."

Man könnte argumentieren, daß jemand, der dafür bezahlt, als Doktorand angenommen zu werden, damit rechnen muß, daß das nicht mit rechten Dingen zugeht, aber so weit würde ich z.B. nicht gehen. Die Kriterien, nach denen externe Doktoranden sonst angenommen werden, sind ja auch nicht einheitlich.

Und woher willst Du wissen, daß es solche Fälle im benachbarten Ausland nicht gibt? Stimmt übrigens schon mal nicht: mein Mann ist Rechtsanwalt und hat kürzlich (erfolgreich) jemanden verteidigt, der in Osteuropa extern promoviert hatte (vermittelt über ein Institut, gegen Entgelt), wobei sich im Nachhinein herausgestellt hat, daß alles gefakt war. Also: gibt es wohl.

Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.....
Mag daran liegen, daß ich Juristin bin....
;-)
Viele Grüße
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