Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stelle?

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Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stelle?

Beitragvon bioldoktorandin am 09.05.2010, 10:48

Hallo,
der Titel lässt leider nicht so viel Platz, dass ich das Thema gut formulieren konnte. Also im Prinzip gibt es in meinem Fachbereich (und wohl auch in vielen anderen, bei denen die Arbeit/Anwesenheit in einem Institut nötig ist) 2 Möglichkeiten, seine Promotion zu finanzieren: Entweder mit einem Stipendium von irgendeiner Organisation oder Graduiertenschule - oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter (meist mit "halber Stelle") in dem Institut, in dem man forscht. Egal, woher man sein Geld bekommt, arbeitet man aber für gewöhnlich wie ein "Vollzeitmitarbeiter" im Institut/Labor an seinen Experimenten.

Ich gehöre zu denen, die über ein Stipendium finanziert werden. Damit fahre ich finanziell ganz gut, allerdings könnte es natürlich Probleme geben, falls ich länger als die vorgesehenen 3 Jahre brauchen sollte. Allerdings frage ich mich, wie nun meine rechtliche Stellung im Institut eigentlich ist? Bei uns ist das (leider?) alles bürokratisch sehr stark reglementiert, es gibt allgemeinverbindliche Anweisungen vom obersten "Instituts-Obermotz" :mrgreen: , Betriebsratswahlen, Vereinbarungen und so weiter...ich werde ja nicht vom Institut bezahlt, zähle wohl als "Gastwissenschaftler". Also im Prinzip wie ein Praktikant? Von mir wird erwartet, 8 Stunden pro Tag zu arbeiten, meine Arbeitszeiten werden protokolliert, es gelten strenge Regeln, wann ich morgens da sein muss und wieviele Pausen ich nehmen muss, Heimarbeit ist nur im absoluten Ausnahmefall erlaubt, Urlaub kann ich nur nach vorheriger Antragstellung bekommen (mir wurde auch die Anzahl Urlaubstage genannt, die ich angeblich habe), ich darf noch nicht mal irgendwo einen Vortrag halten, ohne dass mein dortiger Beitrag von allen möglichen Stellen vorher geprüft wird, etc.Ich wundere mich ein bisschen über all diese Dinge. Ich versuche mich zwar bisher anzupassen, aber eigentlich dachte ich, mit einem Stipendium als Geldquelle wäre man in seiner Arbeit (und den Arbeitszeiten) etwas „freier“ und unabhängiger denn als direkter wissenschaftlicher Angestellter.
Da diese ganzen Reglementierungen nicht direkt von meinem Chef kommen, sondern eher auf der Meinung unserer "Labormanagerin" (bzw. den Personalstellen des Instituts?) beruhen, bin ich mir auch nicht sicher, ob das wirklich so korrekt ist, was mir da vermittelt wird. Vielleicht könnt ihr mir ja da helfen? Was ist meine wirkliche rechtliche Stellung, als „Gastwissenschaftlerin“? Klar, dass ich mich an die „Hausordnung“ halten muss und an gewisse Regeln im Labor, aber wie weit geht das denn? Muss ich meine Freiheit wirklich so sehr einschränken lassen von einer Institution, die keinen müden Euro auf mein Konto überweist? Es ist ja nicht einmal so, dass das alles sonderlich förderlich für meine wissenschaftliche Arbeit wäre, zum Beispiel gibt es ja viele Menschen, die daheim viel besser planen und schreiben können als in einem überfüllten, lauten Raum, wie es bei meinem Arbeitsplatz im Labor der Fall ist. Und nur um meinem Prof. zu gefallen, muss ich mich bestimmt nicht an solche Sachen halten, da ich diesen eh kaum sehe und ihn sowieso nur die Ergebnisse interessieren, wie er deutlich gemacht hat. Ich würde einfach gern meine Rechte kennen, ohne jetzt gleich einen Anwalt befragen zu müssen :wink: Könnt ihr mir da helfen?
bioldoktorandin
 
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon Wierus am 09.05.2010, 13:02

An deiner Stelle wäre ich froh, dass das so streng reglementiert ist, denn das bedeuten höchstwahrscheinlich, dass du dich wenigstens darauf verlassen kannst, auch wirklich "nur" 8 Stunden am Tag arbeiten zu müssen und dich im wesentlichen auf dein Projekt konzentrieren zu können.
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon Amalia am 09.05.2010, 18:48

Wer ist den Dein Stipendiengeber? Ich könnte mir vorstellen, dass man Dir dort bei Deinen Fragen weiterhelfen kann.
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon bioldoktorandin am 10.05.2010, 20:25

Ich bin in einem Doktorandenkolleg. Habe aber ehrlich gesagt nicht den Eindruck, dass sich die Leute dort mehr auskennen als ich oder meine Labormanagerin. Da wird einem wenn dann nur gesagt, ja eigentlich könnte das doch vielleicht eher so und so sein und man sei ja eigentlich relativ frei usw. aber so genau könnten sie es einem nicht sagen, man solle sich eben am besten an die Gruppe anpassen.... :(
Ich mache das ja auch, grundsätzlich, aber ich bin ungern ein Schaf, das nur dumm in der Herde blökt und möchte zumindest wissen, ob ich das alles wirklich machen MUSS oder ob ich theoretisch auch einfach mal ausschlafen und daheim meine Präsentation für Bla und Bla vorbereiten könnte. Wie gesagt dem Chef ist es egal und es halten sich auch in meiner Gruppe nicht alle soooo streng an die "Anweisungen" und Vorstellungen der Labormanagerin, aber ich kann/will das nicht so einfach abtun - was bei der beliebten Kollegin noch mit "ach, die ... braucht halt ihren Schlaf / hat eben Probleme mit der deutschen Bürokratie/..." durchgeht, daraus kann ja für den anderen durchaus ein Strick gedreht werden.
Es kann ja so viel sein, wo man einfach mal froh ist, sich nicht an so einen 0815-Angestelltenrhythmus halten zu müssen. Und wie soll das erst in der Endphase, der "Schreib/Experimentierphase" werden, wo man seine letzten Experimente macht oder schon im Schreibstress ist und nun wirklich keinen "geregelten" Arbeitstag mehr hat. Oder gar der - ok, ist jetzt ein konstruiertes Beispiel - Fall, dass mein Stipendium zu Ende geht und ich mich in dieser Phase evtl. sogar über einen Nebenjob über Wasser halten muss. Was ist dann wohl mit der "XbisXUhr Anwesenheitspflicht" bzw. Stundenanzahl, für die man mich jetzt offenbar als rechtlich verpflichtet sieht?
Also auch wenn das jetzt weit hergeholte Beispiele sind, macht es doch deutlich, dass man vielleicht besser seine Rechte kennen sollte. Es kann so vieles passieren in drei (oder mehr) Jahren! Wir sind zwar abhängig von vielen Seiten als Doktoranden, aber ausnutzen müssen wir uns auch nicht lassen. Einen Grund zur Resignation und "kann man doch eh nicht ändern" sehe ich jedenfalls nicht.
Ich möchte auch betonen, für alle die jetzt wieder mit "ach sei doch froh..." kommen, dass es mir nicht darum geht, einen Freischein für Faulheit zu bekommen, sondern vielmehr dass ich glaube, effektiver arbeiten zu können, wennn ich mich nicht ständig durch solche kleinlichen Regeln einzwängen lassen müsste.
bioldoktorandin
 
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon bienah am 11.05.2010, 07:08

Hallo bioldoktorandin

Aus deiner Antwort meine ich zu verstehen, dass die kritische Person die Labormanagerin ist. Sonst scheint dir niemand genaue An- bzw. Vorgaben machen zu können/wollen. Wieso sprichst du nicht direkt mit ihr und erkundigst dich sozusagen an der Quelle über das Wie und Warum der Art und Weise, wie das Labor geführt wird?
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon algol am 11.05.2010, 11:42

Also meiner Meinung nach kann man Vorschriften über Arbeitszeiten, ... nur Angestellten machen. Die sind per Gesetz verpflichtet, dass zu machen, was ihr Arbeitgeber sagt. Aber Du hast da am Institut keinen Arbeitgeber. Man kann erwarten, dass Du eine bestimmte Betriebsordnung einhältst, wenn Du das Labor nutzt, aber ansonsten. Also, ich finde das ziemlich extrem, was Du da beschreibst. Wie sieht denn das Dein Prof?
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon nK am 11.05.2010, 14:08

Wierus hat geschrieben:An deiner Stelle wäre ich froh, dass das so streng reglementiert ist, denn das bedeuten höchstwahrscheinlich, dass du dich wenigstens darauf verlassen kannst, auch wirklich "nur" 8 Stunden am Tag arbeiten zu müssen und dich im wesentlichen auf dein Projekt konzentrieren zu können.


Ich glaube, Du hast da was missverstanden: "bioldoktorandin" muss überhaupt nicht für jemand anderes arbeiten, sondern arbeitet ausschließlich an ihrem eigenen Projekt. Sie hat an dem Labor keine Stelle, sondern ist lediglich berechtigt, das Labor für ihre eigene, stipendiumsfinanzierte, Forschung mit zu benutzen.

Daraus folgt, dass eine "Anwesenheitspflicht" oder gar ein "Urlaubsanspruch" völliger Humbug sind. Du bist berechtigt, das Labor zu nutzen, aber keineswegs dazu verpflichtet. Du bist keine Arbeitnehmerin und hast daher auch keinen Urlaubsanspruch. Mir scheint, dass die Regeln nur für diejenigen gedacht sind, die in dem Labor mit halben oder ganzen Stellen arbeiten. Für diejenigen ist es auch vernünftig, darauf zu achten, dass die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden und - wie Wierus zu Recht betont - ihnen genügend Zeit für ihre eigenen Projekte außerhalb der Arbeit bleibt (wenn sie dafür allerdings nicht mehr das Labor benutzen dürfen, weil ihre maximale Anwesenheitszeit bereits durch die bezahlte Tätigkeit erschöpft ist, bringt das auch diesen Leuten nichts). Arbeitsschutzvorschriften gelten aber wohl unabhängig vom Arbeitnehmerstatus für alle BenutzerInnen des Labors. Dürfte in einer Art Benutzungsordnung oder so geregelt sein. Dazu können u.U. auch Pausenregelungen oder Maximalarbeitszeiten gehören, denn übermüdete Laboranten sind ein Sicherheitsrisiko für sich und andere. Aber Deine "Labormanagerin" scheint sich nicht die Mühe zu machen, zwischen diesen beiden Gruppen (Arbeitnehmer des Instituts und fremdfinanzierte Gastwissenschaftler) hinreichend zu differenzieren.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann sprich doch mal mit dem, vielleicht kapieren die das besser.

Viel Erfolg!
Martin
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon bioldoktorandin am 12.05.2010, 21:11

Danke für alle Beiträge, besonder der von nK war sehr erhellend!
Das "Problem" bei der ganzen Sache scheint tatsächlich die Labormanagerin zu sein, die ihr Halbwissen gerne als unumstößliche Tatsachen verkündet, eine leicht rechthaberische Ader hat, und dies auch immer geschickt begründen kann (die Personalerin des Instituts habe ihr am Telefon gesagt..................auf meiner Chipkarte sei ich ja eindeutig als Mitglied des Instituts erkennbar............ und Tarifvertragliche Urlaubsregeln gelten auch für mich usw.) ;-) Da ich leider Naturwissenschaftlerin bin und keine auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristin kann ich dem auch wenig entgegensetzen bisher.
Dem Prof ist es wie gesagt relativ egal alles, da ich ihn so gut wie niemals sehe und er mehr auf Ergebnisse fixiert scheint - ganz abgesehen davon, dass er sich mit solchen Lappalien wie Personalrechte und pflichten wahrscheinlich eh nicht abgibt oder auskennt. Und ich will ihn auch nicht mit solchem "Kleinkram" belästigen, nachher hält er mich noch wirklich für faul.

Also was ich im Grunde mit dem ganzen Beitrag sagen wollte, ist dass ich meine ursprünglich angenommene Freiheit (wie schon gesagt hatte ich auch anfangs gedacht, mir ist eben erlaubt, das Labor für meine Forschungen zu nutzen, als freier "Gast" sozusagen) schrittweise immer mehr beschränkt wurde. Anfangs habe ich da noch etwas unsicher mitgemacht, dachte mir "Ok, ist doch gut wenn die denken, dass ich hochoffiziell XX Urlaubstage habe" und dass sie sogar glauben, ich würde Überstunden machen. Als ob ich VERPFLICHTET wäre, eine bestimmte Zeit pro Woche zu arbeiten! Aber mit der Zeit und mit immer neuen "Regeln", die ich plötzlich befolgen sollte, wurde mir das doch immer suspekter bis zum heutigen Tag. Wieso muss ich zu einer bestimmten Uhrzeit morgens im Labor sein? Wieso muss ich überhaupt meine Arbeitszeiten aufschreiben (oder stimmt das doch, um die Einhaltung aller allgemeinen Arbeitsschutzrechte überprüfen zu können, wie du, nK, das beschreibst?) Wieso darf ich nicht einfach mal von daheim aus arbeiten, wenn es Schreibkram zu erledigen gibt? Wieso muss ich für Urlaub extra einen Antrag stellen (und das wo mein Prof. ja so schwer erreichbar ist - der würde das doch gar nicht merken wenn ich nicht da bin ;-))? Und noch viele kleine andere Dinge mehr, die anfangen mich zu nerven.

Aber die Beiträge hier haben mir schon mal deutlich geholfen. Mit ein bisschen mehr Hintergrundwissen könnte ich evtl. mal der Labormanagerin mit Sachwissen entgegentreten und mich von den nervigsten Hemmnissen einer selbstbestimmten Promotion befreien.
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon nK am 12.05.2010, 21:44

Wie gesagt: Regelungen wie diejenige, dass Du um 8 Uhr im Labor zu sein hast, sind in Deinem Fall völlig absurd. Selbstverständlich darfst Du auch von zu Hause "arbeiten". Und die Arbeitszeit-Höchstgrenzen gelten auch nur für Arbeitnehmer, also nicht für Dich. Es könnte wie schon beschrieben allenfalls sein, dass das Institut allgemeine Benutzungsregeln für die Benutzung dessen Labors aufgestellt hat. Und da könnte durchaus eine zeitliche tägliche Begrenzung der Benutzungsdauer drinstehen. Oder auch ein maximaler Zeitrahmen (sprich: Öffnungszeiten) für die Arbeit im Labor.

Die Argumentation "Auf Ihrer Personalkarte steht aber Mitarbeiter" ist genau dieses Halbwissen, von dem Du zu Recht sprichst. Vermutlich gab es gar keine andere Kategorie, in die Du als Gast gepasst hättest und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung haben die halt "Mitarbeiter" draufgeschrieben. Aber damit wirst Du nicht zum Mitarbeiter. Wir Juristen haben dafür auch einen schicken lateinischen Spruch: "Falsa demonstratio non nocet" (Die falsche Bezeichnung schadet nicht).

Also viel Erfolg im täglichen Kampf gegen die Windmühlen. Das ist echt unglaublich!
nK
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Re: Rechte als "freier" Doktorand im Ggs. zur bezahlten Stel

Beitragvon bioldoktorandin am 13.05.2010, 16:07

Hallo,
danke nun zum 2. Mal nK. So langsam wird mir einiges klarer! Ok, dann gelten also "nicht mal" die Arbeitszeithöchstgrenzen für mich, ich könnte also wohl auch sonntags und nachts um 2 arbeiten, wenn ich denn wollte :lol: Ob MIR das nun wirklich nützt ist jetzt schon fast wieder fraglich, aber andererseits kann mich ja dann auch niemand zur Arbeit oder Absitzen von 8 Stunden zwingen. Zumindest solange ich die Pflichten aus meinem Stipendienvertrag erfülle und dort ist zwar von jährlichen Treffen, Berichten u.ä. die Rede, aber sicher nicht von Anwesenheitspflicht, Arbeitsbeginn jeden Morgen, Urlaubsanträgen und ähnlichen Späßen :wink: .

Das mit den Laborbestimmungen sehe ich natürlich ein. Habe mal gehört, es soll sogar verboten sein, allein im Labor zu arbeiten, weil einem ja was passieren könnte. Also doch nichts mit nachts um 2 :lol: Aber an solche arbeitsschutzrechtlichen Sachen halte ich mich natürlich, soweit mir das vermittelt wird, keine Frage (ok, man sollte natürlich nicht glauben, dass im Labor immer alle mit Kittel und Schutzbrille rumlaufen :roll:, aber zumindest würde ich garantiert nicht neben der PCR-Maschine essen oder sowas ). Auch an weitere Bestimmungen der "Hausordnung" oder wie auch immer, z.B. dass man nichts an die Öffentlichkeit bringen/veröffentlichen darf ohne Genehmigung durch X und X, halte ich mich ja, wenn es denn unbedingt sein muss. Aber es ist gut zu wissen, dass ich doch einige Freiheiten aufgrund meines Stipendiums habe, die ich mir nicht so einfach nehmen lassen muss, weil die Labormanagerin mich und einen Kollegen eben genauso behandeln will wie die 3 anderen Doktoranden, die allerdings eine halbe Stelle haben (und dann natürlich auch nur 4h am Tag da sein "müssen" - und die diese ganzen Regeln im Übrigen auch nerven).
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