eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
  • Anzeige

eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon Nicky am 21.04.2010, 17:26

hallo zusammen,

so meine dissertation ist fertig und abgeschickt, ABER ich bin nicht zufrieden: ich habe einen lektor beauftragt, die arbeit nochmal durchzusehen. ich habe ihm die arbeit relativ kurz vor abgabetermin gegeben (seine zeitvorstellungen plus eine woche dazu), da ich (vergeblich) auf rückmeldung meiner doktormutter zur nullversion gewartet habe. so, und dann gibt er mir die arbeit zurück und es sind noch total viele fehler drin! formatierung war auch nur rudimentär.

so ging die arbeit ein paar mal hin und her, bis ich einen tag vor abgabe/abschicken in einer hektischen aktion selber versucht habe zu retten was zu retten war. nachts hab ich die diss zur druckerei geschickt, und durch das abspeichern in pdf ist die inhaltsangabe total zerschossen worden (fünfstellige seitenzahlen und solche spässe...), was ich leider erst bemerkt habe, als ich die gedruckten exemplare in der hand hatte. :shock: also hab ich auf die schnelle die ganze inhaltsangabe nochmal manuell neu gemacht, wo zumindest die seitenzahlen stimmen, alles andere, naja..., und das dann über die originale inhaltsangabe geklebt. was besseres ist mir nicht eingefallen - und ich hatte nur stunden um das zu beheben. :stressed: ich bin total sauer, dass das alles so gelaufen ist...

meine frage nun: nach dem letzten mal zuschicken vom lektor waren es im schnitt 5 fehler pro seite, bei der bibliographie sogar 15 pro seite! :shock: es waren keine grossen fehler (obwohl, es fehlten im abbildungsverzeichnis auf einmal 35 tabellen...), sondern eher so dinge wie mal "S. 71", mal "S.71", also mangelnde einheitlichkeit u. ä. gut, auch unterschiedliche schriftarten waren drin, und die bilder tauchten teilweise in anderen kapiteln auf als sie sollten... :roll:

die antwort des lektors war, es bleiben immer fehler, wenn man bedenkt wie er rausgenommen hat.. :roll: . soweit ich weiss bin ich berechtigt einen preisnachlass zu verlangen. aber wieviel?

und hat jemand erfahrungen, wie sehr eine "schlampige" druckversion die note drücken kann...?

danke für eure hilfe!

nicky
Nicky
Fach: Kunst
Status: abgeschlossen
keine Angabe
 
Beiträge: 39
Registriert: 13.09.2007
Danke gegeben: 23

Anzeige

Re: eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon xa am 21.04.2010, 17:49

Also mein EIndruck: Das hört sich sehr unprofessionell an. Hattest du denn nicht die Möglichkeit die Abgabe zu verschieben. Das erinnert mich stark an diverse Kollegen mit ihren Studienabschlussarbeiten, auf den letzten Drücker zur Druckerei, da schleichen sich immer viele Fehler ein. Ich würde das vermutlich, wenn ich Prof wäre, nochmal zurückgeben zur Überarbeitung.
xa
keine Angabe
 
Beiträge: 24
Registriert: 28.11.2007
Danke bekommen: 1 mal in 1 Post

Folgende User möchten sich bei xa bedanken:
Nicky

Re: eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon Nicky am 21.04.2010, 18:02

mhm, ist sehr unprofessionell... ich wär froh, wenn ich die arbeit nochmal zurückbekomme und nicht eine fiese note dafür bekomme, jetzt ist sie losgeschickt...

wegen der späteren abgabe: ich wusste nicht, dass es die möglichkeit gibt, ausser vielleicht in krankheitsfällen... ich weiss nur, dass die diss mit dem antrag auf eröffnung des prüfungsverfahrens abgegeben werden muss. der nächste termin ist in einem halben jahr, solange kann ich nicht warten. das zweite problem sind die kosten. die sind in diesem land doppelt so teuer als in D...

oh mann, wie komme ich da nur raus?
Nicky
Fach: Kunst
Status: abgeschlossen
keine Angabe
 
Beiträge: 39
Registriert: 13.09.2007
Danke gegeben: 23

Re: eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon Kugelfischchen am 22.04.2010, 00:00

Zunächst einmal der Lektor hat insofern Recht, dass wirklich immer Fehler bleiben (so würde ich S. 71 und S.71 zwar als unschön, aber als unproblematisch ansehen), dennoch empfinde ich 15 Fehler/ Seite im Literaturverzeichnis und das Fehlen von Graphiken als inakzeptabel. 5 Fehler/ Seite finde ich auch grenzwertig, aber es kommt auf die Art der Fehler an und tatsächlich auf die Ausgangsversion. Bei grober Fahrlässigkeit hast Du tatsächlich einen Anspruch auf Honorarminderung, sofern Du zeitnah einen Antrag stellst (lies Dir mal die AGBs durch, da müsste eine solche Frist vermerkt sein). Ich würde 50% beantragen, selbst wenn das hoch gegriffen ist, lieber zuviel denn zu wenig. War eine Formatierung ebenfalls Aufgabe des Korrektors? Ist die Fehlformatierung (auch) sein Fehler (bei Formatierungsarbeiten sollte die Rücksendung im PDF Format erfolgen)? In diesen Fällen würde ich darüber nachdenken, die Rückzahlung des gesamten Betrags zu fordern.
Endspurt Ende 2012

Bild
Benutzeravatar
Kugelfischchen
Fach: Literaturwissenschaft
Status: Run, Forrest. Run!
Frau
 
Beiträge: 2161
Registriert: 22.06.2009
Danke gegeben: 202
Danke bekommen: 326 mal in 269 Posts

Folgende User möchten sich bei Kugelfischchen bedanken:
Nicky

Anzeige

Re: eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon Nicky am 22.04.2010, 09:39

hallo kugelfischchen,

also ich denke so schlimm war die ausgangsversion nicht. hab die rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen, monatelang am sprachlichen feinschliff gearbeitet und es scheint auch nicht besonders viel verbessert worden zu sein... der auftrag war ein umfangreiches lektorat mit schwerpunkt einheitlichkeit und formatierung... die fehlformatierung war definitiv auch sein fehler und auch in der pdf version vorhanden. besonders ärgerlich ist halt, dass er ein grossteil der fehler erst reingemacht hat. z. b. wurden 2 - recht eindeutige/leicht verständliche - überschriften umformuliert, so dass sie gar keinen sinn mehr machen... oder eben die fehlenden/umgestellten graphiken... hab mal geschaut, die haben keine AGBs auf ihrer webseite, und was schriftliches hab ich auch nicht bekommen...
Nicky
Fach: Kunst
Status: abgeschlossen
keine Angabe
 
Beiträge: 39
Registriert: 13.09.2007
Danke gegeben: 23

Re: eher eine rechtliche frage (lektorat)...

Beitragvon Nicky am 23.04.2010, 10:13

soll ich vielleicht im dekanat anrufen und anbieten, eine korrigierte version nachzureichen, oder soll ich erstmal auf rückmeldung der gutachter warten...? schliesslich könnte ein rechtfertigungsversuch des schlamassales (s. o.) mich noch tiefer in die geschichte reinreiten (von wegen typische ausrede und so...)? :roll:
Nicky
Fach: Kunst
Status: abgeschlossen
keine Angabe
 
Beiträge: 39
Registriert: 13.09.2007
Danke gegeben: 23

Nächste

  • Vielleicht sind diese Themen ähnlich:

    Antworten
    Zugriffe
    Autor


Zurück zu Fast fertig mit der Doktorarbeit (Archiv)



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder