Das sollte in der Promotionsordnung geregelt sein. An manchen Unis können nur Profs betreuen, an anderen sind auch habilitierte Mitglieder der Fakultät zugelassen.
ich stimme bierah voll zu. Das kann man pauschal nicht beantworten, da die Promotionsordnung das regelt und die ist nunmal von Uni zu Uni unterschiedlich.
Als Privatdozent ist man übrigens habilitiert; man hat halt nur keine Professur.