Hallo!
Ich habe schon ein wenig hier im Forum gelesen und festgestellt, dass einige Promovenden gibt, die ihre Dokotorarbeit schreiben, ohne immatrikuliert zu sein.
Da es bei meiner Frau auch so ist, habe ich mal eine Frage, vielleicht habt ihr ja ein paar Erfahrungen, die uns weiterhelfen.
Meine Frau war bis einschließlich WS 2008/09 als Promotionsstudentin immatrikuliert. Da ihre Uni eine weitere Immatrikulation nicht vorschreibt und die Studiengebühren bei über 500 € liegen, war sie im Sommersemester 09 nicht immatrikuliert, im WS 09/10 war sie nur als Gasthörerin eingeschrieben. Hat vielleicht jemand von euch in ähnlichen Situationen Erfahrungen damit, wie die Finanzämter eine derartige Promotion bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?
Würde mich sehr über eure Kommentare freuen!
Gruß,
Marc