Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon tiida am 19.03.2010, 14:26

Hallo!

Ich habe schon ein wenig hier im Forum gelesen und festgestellt, dass einige Promovenden gibt, die ihre Dokotorarbeit schreiben, ohne immatrikuliert zu sein.
Da es bei meiner Frau auch so ist, habe ich mal eine Frage, vielleicht habt ihr ja ein paar Erfahrungen, die uns weiterhelfen.

Meine Frau war bis einschließlich WS 2008/09 als Promotionsstudentin immatrikuliert. Da ihre Uni eine weitere Immatrikulation nicht vorschreibt und die Studiengebühren bei über 500 € liegen, war sie im Sommersemester 09 nicht immatrikuliert, im WS 09/10 war sie nur als Gasthörerin eingeschrieben. Hat vielleicht jemand von euch in ähnlichen Situationen Erfahrungen damit, wie die Finanzämter eine derartige Promotion bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?

Würde mich sehr über eure Kommentare freuen!

Gruß,
Marc
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Re: Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon hubermi am 19.03.2010, 16:49

Bei mir wurden Fahrtkosten und Arbeitsmaterialien ohne Probleme anerkannt. Ohne einen Nachweis, dass ich wirklich promoviere.
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Re: Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon Sebastian am 20.03.2010, 10:18

Mit eigener Erfahrung kann ich nicht dienen, aber vielleicht mit ein paar Hinweisen:
  • Die Promotion auf diese Weise ist ja nach der beschriebenen PromO ohne weiteres zulässig. Zu den allgemeinen Steuerthemen gibt es bei den Finanzen ein bißchen mehr.
  • Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt könnte dann über die Annahme als Doktorandin, ggf. verbunden mit Belegen für typische Ausgaben (Bücher, Kopien etc.) geführt werden. Die wenigen Annahmebestätigungen, die ich gesehen habe, waren in keiner Weise befristet.
    Eine derartige Bestätigung des Betreuers bzw. der Fakultät ist auch mit Blick auf die eigentliche Promotion sinnvoll. (Mehr dazu... und hier bei den Rechtsverhältnissen), daher lohnt es sich m.E., sich eine solche Bestätigung zu beschaffen, wenn man sie noch nicht hat. Damit hätte man dann schon einmal etwas, das man dem FA vorlegen kann - und dann müßten die erst einmal widerlegen.

Viel Erfolg - und vielleicht magst Du mal berichten, was herausgekommen ist?

Gruß
Sebastian
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Re: Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon Bear am 22.03.2010, 12:21

Hallo!
Ich mache auch so eine Promotion ohne eingeschrieben zu sein. Das Finazamt "behandelt" mich wie einen Angestellten, die Kosten, die für mich entstehen (Tagungen) setze ich unter "Weiterbindlungskosten" ab. Ich habe übrigens noch nebenberuflich ein Zweitstudium gemacht und abgeschlossen und da war ich für den Staat ebenfalls "Angestellter", weil ich bereits ein abgeschlossenes Studium und damit eine Ausbildung hatte. Ob die Promotion auch eine "Ausbildung" sein kann und deshalb weniger Einkommenssteuer anfallen, keine Ahnung: Bei meinem Zweitstudium und bei meiner Promotion war bzw. ist dies nicht der Fall weil sonst könnte sich rein theoretisch jeder immer einschreiben für Diplome, Doktorarbeiten etc. und müsste weniger Einkommenssteuer bezahlen und hätte gleichzeitig Rentenansprüche wegen Ausbildungszeiten.
Falls Deine Frau nicht erwerbstätig ist und sich Deine Frage darauf bezieht, ob Du Einkommenssteuer sparen könntest, müsstet ihr also klären, ob das ganze bei ihr als "Ausbildung" zählt.
Hoffe, konnte Dir helfen!
Bear
 
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Re: Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon bioldoktorandin am 24.03.2010, 22:45

Hallo,
zu den steuerlichen Sachen kann ich wenig sagen, allerdings: Als Promotionsstudent muss man normalerweise keine Studiengebühren bezahlen! Habe das schon immer so gehört, kenne keinen, der Studiengebühren zahlen müsste und zahle auch selbst keine. Es würden also keineswegs Kosten von über 500 Euro auf die Frau zukommen, sondern höchstens die allgemeinen Verwaltungskosten (meist ca. 100 Euro +Semesterticket). Dafür könnte sie aber z.B. das Semesterticket nutzen (falls es an der Uni sowas gibt, oft kann man sich als Doktorand sogar frei entscheiden, ob man es haben will). Allein dafür lohnt es sich oft schon, eingeschrieben zu sein, von weiteren Vergünstigungen mit dem Studentenausweis (Bahn, Bankkonto, Kino, evtl. sogar Krankenkasse etc. - und natürlich aufwandslose Nutzung der Uni-Einrichtungen wie Bib, Zugang zu Online-Datenbanken, Hochschulsport, Mensa...) ganz zu schweigen. Für mich wäre es jedenfalls eine mittelmäßige finanzielle und organisatorische Katastrophe, nicht mehr eingeschrieben zu sein ;-)
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Re: Diss. ohne Immatrikulation und Steuererklärung

Beitragvon tiida am 12.05.2010, 08:56

Hallo und vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt uns sehr weitergeholfen!

Wir haben den Tipp von Sebastian mit der Bestätigung des Betreuers der Doktorarbeit befolgt - und damit war die Steuererklärung überhaupt kein Problem - fast alle Ausgaben sind anerkannt worden und es gab ne dolle Rückzahlung.

@Bear: Ja genau, hatte ich vergessen zu erwähnen, meine Frau war tatsächlich nicht erwerbstätig und es ging um "meine" Einkommenssteuer.

@bioldoktorandin: Die erste Zeit war meine Frau auch immatrikuliert, allerdings sind nach der entsprechenden Promotionsordnung ab dem (ich glaube) 7. Promotionssemester eben doch kosten von ca. 500 € fällig. Und da ihr Betreuer an einer Müchner lehrt, wir aber viiiel weiter nördlich wohnen, bringt meiner Frau auch ein Semesterricket nichts...

Also, nochmal Danke und euch viel Erfolg bei euren Promotionen!
Marc
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