Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Robert am 11.03.2010, 13:56

Vielen Dank für das ganze Feedback. Bis zur Abgabe habe ich ja noch ein gutes Stück Arbeit vor mir, da kann ich mich noch in Ruhe entscheiden.

Grammatikalisch wäre das in der Regel kein Problem. Meistens sind das Rechenbeispiele in der Art von:
"M hat 50.000 Euro und muss F 10.000 Euro abgeben. Nach der Scheidung will F noch mehr Geld von M."

Außerdem ist der Hinweis ja nicht ganz Ernst gemeint. Wer dann anfängt nachzuzählen, ob ich auch eine gerade Anzahl von Beispielen verwende, der hat den Witz dahinter einfach nicht verstanden :)

Da ich beruflich voraussichtlich ohnehin nicht im Familienrecht landen werde, muss ich mir vor einem zukünftigen Arbeitgeber auch weniger Sorgen machen. Und dann behaupte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einfach noch, dass ich bei einem Arbeitgeber, der so wenig Humor hätte, mit diesen Spruch übel zu nehmen, ohnehin nur ungerne arbeiten würde.

Gruß Robert
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Eva am 11.03.2010, 14:28

Hi Robert

Nur für den Fall, dass es dir bisher nicht aufgefallen ist: In deinem Satz steht zweimal vor "F" irrtümlich ein "dass" statt eines "das".

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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Koenigsportal am 11.03.2010, 14:43

Warum verwendest Du denn nicht einfach 'A' und 'B', und dann wahlweise eben als Stellvertreter für eine weibliche oder männliche Person. Das würde die Sache doch gleich ganz 'entkomplizieren'. 8)
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon roberto am 11.03.2010, 15:28

Hallo Robert,

ich hätte die gleichen Bedenken wie bolas und Sebastian. Vor allem hätte ich aber Sorge, dass einige das gar nicht als Witz verstehen und überhaupt nicht kapieren, was das soll (und zwar nicht, weil der gemeine Jurist grundsätzlich humorlos wäre, sondern weil Du die Beispiele ja noch gar nicht an dieser Stelle bringst).

Die Lösung von Koenigsportal löst das Problem natürlich vollständig auf elegante Weise; ich finde bolas` Lösung aber sympathischer - und ehlich gesagt in einer unmissverständlichen Weise noch witziger als den von Dir angedachten Einleitungssatz (sorry...)!

Gut und prinzipiell richtig finde ich auch den Hinweis von Amalia, dass Humor - wenn überhaupt - in die Fußnoten gehört. Wäre das nicht auch eine richtig gute Lösung, Deinen Satz als Fußnote für Dein erstes Beispiel zu nehmen? Da fällt er nicht so auf wie in der Einleitung und wird wegen des direkten Zusammenhangs auch eher verstanden!

Viele Grüße
Roberto
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon nK am 11.03.2010, 20:43

Nimm doch E1 und E2, wobei E sowohl für Ehepartner als auch für Eingetragenen Lebenspartner stehen kann :wink:

Im Ernst: Ich gehöre eher zu den Bedenkenträgern was das angeht. Sowas kann im Vorwort in 20, 30 Jahren mal spätpubertär wirken, Du kannst Dein Buch dann aber nicht wieder zurückholen oder ändern. Auf jeden Fall solltest Du es Dir gut durchdenken und ein paar Nächte drüber schlafen. Witz hat es aber, das muss ich zugeben.
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