Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich schreibe derzeit an meiner betriebswirtschaftlichen Dissertation und führe bereits Fallstudien durch. Danach möchte mein Betreuer, daß ich basierend auf Daten aus einer online-Umfrage Strukturgleichungsmodelle entwickele.
Leider ist mein statistisches Wissen ziemlich eingerostet, so daß ich gerne die Dienstleistungen eines Beraters für den statistischen Teil meiner Arbeit in Anspruch nehmen möchte.
Wißt Ihr, inwieweit es rechtlich einwandfrei ist, einen solchen Berater in Anspruch zu nehmen? Habt Ihr ggf. Erfahrungen mit solchen Beratern sammeln können?
Vielen Dank für Eure Antworten.

