Steuer: Promotion in der Steuererklärung

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
(Abgeschlossene Diskussionen)
  • Anzeige

Steuer: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon algol am 02.11.2009, 09:21

Hallo zusammen,

ich schreibe meine Diss neben einem Job. Nun ist meine Frage, wie ich die Ausgaben für die Diss in der Steuererklärung ansetzen kann. Studienkosten habe ich ganz gut als Weiterbildung untergebracht, aber Diss?

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man diese Ausgaben nur ansetzen kann, wenn die Diss zum Job gehört (z.B. bei wissenschaftlichen Mitarbeitern u.ä.). Das ist ja bei mir nicht der Fall.

Hat jemand Erfahrung mit so was?

Viele Grüße

algol
algol
Status: mittendrin
keine Angabe
 
Beiträge: 2594
Registriert: 09.06.2009
Danke gegeben: 258
Danke bekommen: 380 mal in 349 Posts

Anzeige

Re: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon Mathilda am 02.11.2009, 09:38

Hi algol,

keine Ahnung, ob das die optimale Lösung ist. Aber ich setz die ab unter "weitere Werbungskosten" mit einer eigenen Auflistung (Semesterbeiträge, Telekommunikations-Pauschale 20% von meiner priv. Telefonrechnung, sonst. Arbeitsmittel). Hat bisher immer funktioniert, aber ich war bisher auch WMA?! Habe aber bisher noch nicht gehört, dass das nur als WMA geht? Vielleicht hat noch jemand einen anderen Tipp :)

Schöne Grüße
Mathilda
Bild
Benutzeravatar
Mathilda
Fach: BWL
Status: eingereicht
Frau
 
Beiträge: 2092
Registriert: 06.04.2007
Wohnort: NRW
Danke gegeben: 136
Danke bekommen: 257 mal in 232 Posts

Re: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon Eleen am 02.11.2009, 10:12

Hallo algol,

meine Diss hat nichts mit meiner 50% Stelle zu tun und wir haben es trotzdem als Werbungskosten angegeben. Sonderkosten sind es dann nicht. Nach dem Zusammenhang zu meiner anderen Tätigkeit hat keiner gefragt und das kann man ja auch nicht immer so genau sagen. Im weistesten Sinne zählt es natürlich zu meinem beruflichen "Fortkommen", nur nicht in dem momentanen Job. Wir haben also alle gesammelten Belege (jede Kleinigkeit) eingereicht und sogar die Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das hat auch ohne Rückfragen funktioniert. Vielleicht einfach versuchen?!

viele Grüße,
Eleen
Eleen
Fach: Sozialwissenschaften
Status: letztes Drittel...
Frau
 
Beiträge: 40
Registriert: 07.09.2006
Wohnort: Hamburg
Danke gegeben: 2
Danke bekommen: 6 mal in 5 Posts

Re: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon algol am 02.11.2009, 10:57

Hallo Eleen,

das klingt ja hoffnungsvoll. Die Tickets für die U-Bahn zur Bibliothek habe ich noch gar nicht aufgehoben. Vielleicht sollte ich das noch in Zukunft tun, läppert sich ja auch ganz schön.

Also Sonderkosten. Mal sehen.


Danke und viele Grüße

algol
Zuletzt geändert von algol am 02.11.2009, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
algol
Status: mittendrin
keine Angabe
 
Beiträge: 2594
Registriert: 09.06.2009
Danke gegeben: 258
Danke bekommen: 380 mal in 349 Posts

Anzeige

Re: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon Eleen am 02.11.2009, 12:23

Hallo nochmal,

also als Sonderkosten kann man es, glaube ich, nicht angeben, vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0063.htm
Vereinzelt findet man doch Infos zu diesem Thema im Internet, leider habe ich mir die restlichen Seiten nicht abgespeichert.

Ich bewahre inzwischen jeden keinen Schnipsel auf, jede Briefmarke in Diss-Zusammenhang lasse ich mir quittieren, jedes Buch und jede Kopierkarte. Workshops, Bahnfahrtkosten, Übernachtungen, Druckerpatronen, etc. Sogar Mahngebühren der Bib :oops:
Inwiefern es sich rechnet...keine Ahnung. Es schadet jedenfalls nicht (das "Steuerprogramm" hat durch die Diss-Kosten schon ein angenehmeres Resultat gezeigt als ohne). Erschreckend ist natürlich die Summe, das wollte ich eigentlich nicht schwarz auf weiß sehen, was mich die Diss als "Privatvergnügen" kostet...

Eleen
Eleen
Fach: Sozialwissenschaften
Status: letztes Drittel...
Frau
 
Beiträge: 40
Registriert: 07.09.2006
Wohnort: Hamburg
Danke gegeben: 2
Danke bekommen: 6 mal in 5 Posts

Re: Promotion in der Steuererklärung

Beitragvon Korsakow am 02.11.2009, 13:04

Wenn die Promotion beruflich veranlasst ist, sind die entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kopien, Übernachtungskosten etc.) unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Da gibt´s auch ein BFH-Urteil, welches ich jetzt gerade allerdings nicht finden kann. Dürfte aber auch selbstverständlich sein. Bei mir gab´s keine Probleme.

LG

Edit Sebastian:
Ist evtl. das auf den redaktionellen Seiten (Finanzen/Steuern) zitierte BFH-Urteil gemeint?
Korsakow
 
... ist nicht mehr dabei.

Nächste

  • Vielleicht sind diese Themen ähnlich:

    Antworten
    Zugriffe
    Autor

  • Anzeige

Das sind sie - die Arbeiten unserer Nutzer. Mehr dazu in der Hall of fame dieses Forums.


Zurück zu Finanzen (Archiv)



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder

cron