von Sebastian am 23.10.2009, 16:13
Die Sonderausschüttung richtet sich gerade an solche Autoren, die unter Ausschöpfung ihrer eigenen technischen Möglichkeiten keinen Weg haben, den Zählpixel einzubauen. Also würde ich Dich zum Kreis der Berechtigten zählen.
Die Lösung gibt es übrigens überhaupt nur deshalb, weil zahlreiche große Zeitungen etc. sich weigern, sich über die Zählpixel in ihre Zugriffsdaten schauen zu lassen - es könnte ja jemand beweisen, dass sie gar nicht soviele Leser haben, wie sie behaupten. Selbst eine altbekannte Nachrichtensendung hat damit wohl noch Skrupel. Und wenn die Autoren, die bei solchen Verweigerern veröffentlichen, schon begünstigt werden , dann sollte das erst Recht für Dich mit fehlender technischer Umsetzung durch die Uni gelten.
Beachte nur die etwas unübersichtlichen Meldefristen (ich glaube - ungeprüft (!)- , 31.12. + abgeschlossener Wahrnehmungsvertrag, d.h. unterschrieben zurück bei der VG Wort)
Viel Erfolg!
Sebastian