sonderausschüttung vg wort - bin ich berechtigt?

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sonderausschüttung vg wort - bin ich berechtigt?

Beitragvon katja am 23.10.2009, 10:35

ich hab ja online veröffentlicht bei der hochschule. nun sind die bei metis angemeldet und haben zählpixel von vg-wort bestellt aber keiner baut die ein. das ist auch in naher zukunft nicht vorgesehen. hab also vom prinzip her keine möglichkeit zählpixel einzubauen und habe mich daher zur sonderausschüttung gemeldet.

aber: werd ich da überhaupt berücksichtigt, immerhin ist die uni bib ja dort angemeldet? was meint ihr? erfahr ich das erst, wenn die sonderausschüttung ansteht?
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Re: sonderausschüttung vg wort - bin ich berechtigt?

Beitragvon smaaaaa am 23.10.2009, 13:48

Da es dein gesitiges Eigentum ist und nicht das der Bibliothek, würde ich sagen, ja !

meld die Arbeit doch einfach an, sind nur ein paar Klicks und vielleicht überrascht Dich bald ein Scheck.

hatte letztens einen über 500 Euro von denen im Briefkasten, machte einen Freudensprung!
smaaaaa
 
... ist nicht mehr dabei.

Re: sonderausschüttung vg wort - bin ich berechtigt?

Beitragvon Sebastian am 23.10.2009, 16:13

Die Sonderausschüttung richtet sich gerade an solche Autoren, die unter Ausschöpfung ihrer eigenen technischen Möglichkeiten keinen Weg haben, den Zählpixel einzubauen. Also würde ich Dich zum Kreis der Berechtigten zählen.

Die Lösung gibt es übrigens überhaupt nur deshalb, weil zahlreiche große Zeitungen etc. sich weigern, sich über die Zählpixel in ihre Zugriffsdaten schauen zu lassen - es könnte ja jemand beweisen, dass sie gar nicht soviele Leser haben, wie sie behaupten. Selbst eine altbekannte Nachrichtensendung hat damit wohl noch Skrupel. Und wenn die Autoren, die bei solchen Verweigerern veröffentlichen, schon begünstigt werden , dann sollte das erst Recht für Dich mit fehlender technischer Umsetzung durch die Uni gelten.

Beachte nur die etwas unübersichtlichen Meldefristen (ich glaube - ungeprüft (!)- , 31.12. + abgeschlossener Wahrnehmungsvertrag, d.h. unterschrieben zurück bei der VG Wort)
Viel Erfolg!

Sebastian
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Re: sonderausschüttung vg wort - bin ich berechtigt?

Beitragvon katja am 24.10.2009, 10:21

meldefrist für sonderausschüttung ist 31.12. - hab mich angemeldet.

aber ob die uni zu den verweigerern zählt weiß ich eben nicht, weil sie ja bei vg wort metis angemeldet sind. dass die bestellten pixel nicht eingebaut werden, ist vielleicht noch nicht grund genug die uni als verweigerer zu zählen?

muss ich wohl bis mitte nächstes jahr warten, ob ich nen scheck bekomm, oder?
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