Darf Zweitgutachter vor Einreichung Diss. durchsehen?

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Darf Zweitgutachter vor Einreichung Diss. durchsehen?

Beitragvon Fragensteller am 21.10.2009, 09:44

Hallo zusammen,

darf mein Zweitgutachter vor Einreichung inoffiziell meine Diss. (Ingenieurwissenschaften) oder Teile davon durchsehen und mir dazu Feedback geben bzw. ist das üblich? Mein Erstgutachter sagte sinngemäß, er mache das nicht und dies sei so üblich.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Fragensteller
 
... ist nicht mehr dabei.

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Re: Darf Zweitgutachter vor Einreichung Diss. durchsehen?

Beitragvon Robert am 21.10.2009, 12:48

Naja, wie die Bezeichnung "inoffiziell" schon sagt, gibt es dazu keine Vorschriften.

Und was üblich ist oder nicht wäre mir auch völlig egal. Wenn Du sie vorher gerne mal durchsehen lassen willst, dann frag den Zweitkorrektor einfach, ob er dazu bereit wäre. ist er einverstanden, dann mach es. Wenn nicht, dann nicht.
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Re: Darf Zweitgutachter vor Einreichung Diss. durchsehen?

Beitragvon Mathilda am 21.10.2009, 13:02

... zusätzlich könnte es Sinn machen, am LS des Zweitprüfers mal nachzuhorchen, ob derjenige erwartet, in den "Entstehungsprozess" eingebunden zu werden (sprich, vor offizieller Abgabe noch "beratend" eingreifen zu können). Das kann sonst zu bösen Überraschungen führen.

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Re: Darf Zweitgutachter vor Einreichung Diss. durchsehen?

Beitragvon Dipl.troph.Sanne am 21.10.2009, 13:55

Hallo,

meines Wissens nach handhabt das jeder Gutachter anders, nämlich wie er das für richtig hält. Selbst bei uns im Institut machen das nicht alle Profs einheitlich. Ich finde es prinzipiell gut, wenn mind. einer der Gutachter sich das Werk vor Abgabe mal anschaut. Und ich glaube, dass das durchaus üblich ist. Ich habe das Glück, dass mein DV die Arbeit vor Abgabe lesen möchte. Zusätzlich habe ich meinen Zweitgutachter gefragt, inwieweit er sich die Arbeit vorher schon mal anschauen will. Er meinte, er verlasse sich auf den Erstgutachter und will die Arbeit vorher nicht lesen. Allerdings würde er sich mein Inhaltsverzeichnis anschauen und sagen, ob ihm noch was fehlt etc. Also kann ich dir nur raten, deinen Zweitgutachter nach seiner Meinung zu fragen. Deinen Erstgutachter kannst du ja wahrscheinlich nicht umstimmen.

Grüße, Sanne
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