Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

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Doktor135

Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Doktor135 »

Letztes Jahr (2012) habe ich meine berufsbegleitende Promotion erfolgreich abgeschlossen. Das Thema der Dissertation leitet sich unmittelbar aus meiner beruflichen Tätigkeit ab. Mein Arbeitgeber hat das Promotionsvorhaben genehmigt, da betriebliche Interna in die Doktorarbeit eingeflossen sind.

Bei meiner Steuererklärung bin ich davon ausgegangen, dass alle in diesem Zusammenhang angefallenen Ausgaben für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitszimmer etc. vollständig abzugsfähige Werbungskosten darstellen. Das Finanzamt verlangt aber eine Begründung dafür, dass die Promotion beruflich veranlasst ist und das der Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung ist. Eine Beförderung oder einer außerordentlichen Gehaltserhöhung ist damit nicht unmittelbar verbunden.

Ich habe die Dissertation angefertigt um mich in meinem beruflichen Fachgebiet weiter zu qualifizieren. In meinem Fachgebiet vertrete ich mein Unternehmen gegenüber Behörden, Kunden sowie auf wissenschaftlichen Fachkongressen. Darüber hinaus halte ich Vorlesungen und gebe ich Seminare für Studenten und Ärzte in dieser Disziplin.

Durch die Promotion wird meine berufliche Qualifikation in besonderem Maße nach außen deutlich.

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Finanzamt gemacht und kann mir einen Lösungsweg aufzeigen?
myfunnyvalentine

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von myfunnyvalentine »

Hallo Doktor135,

hast Du die Steuererklärung selbst gemacht?
Mein Rat wäre, sich an einen (guten) Steuerberater zu wenden!

[Edit: Aufgrund der überzeugenden Anmerkungen weiter unten habe ich (m)eine skeptische Einwendung entfernt :) ]
Zuletzt geändert von myfunnyvalentine am 08.08.2013, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
gesslestern

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von gesslestern »

Hallo Doktor 123,

ich habe letztes Jahr mit meiner nebenberuflichen Diss angefangen und habe bereits in der Steuererklärung für 2012 die bis dahin entstanden Kosten als Werbungskosten angegeben. Dazu zählten Fahrten zum DV und zu Uni, Literaturkosten, Kopierkosten etc. Das Finanzamt hat da gar keine Probleme gemacht und hat alles anerkannt. Ich habe die Promotion jedoch als "normale und privatfinazierte" Fortbildung eingegeben und nicht als berufsbedinge Aufwendung.
P.S. ich habe zur Erstellung eine SteuerCd von Aldi genutzt.... hat 5 € gekostet.
Doktor135

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Doktor135 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Den Kauf einer Steuer CD und den Gang zum Steuerberater hebe ich mir bis zuletzt auf.

Hat noch jemand eine Idee
wie man die berufliche Veranlassung der Promotion gegenüber dem Finanzamt begründen kann, auch wenn der Doktortitel nicht unmittelbar zu einer Beförderung oder Gehaltserhöhung führt?
Auf jeden Fall stellt die Promotion eine Zusatzqualifikation in meinem derzeit ausgeübten Beruf dar.
Sie ist natürlich auch auf das Erzielen steuerpflichtiger Einnahmen gerichtet und reduziert darüber hinaus das Risiko arbeitslos zu werden. Vielleicht ist das ja bereits schon die Begründung?

Es handelt sich jedenfalls nicht um eine "Hobbypromotion" auf einem völlig fachfremden Gebiet!

Ich freue mich über jede weitere Zuschrift.
algol
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Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von algol »

Hast Du mal die Bearbeiterin im Finanzamt gefragt, in welcher Form sie eine Bestätigung erwartet?
Sebastian
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Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Sebastian »

Mit Erfahrungen auf diesem Gebiet kann ich leider auch nicht dienen und die allgemeinen Ausführungen zum Thema Steuern und Promotion kennst Du vermutlich schon. Üblicherweise geht es bei den vom Finanzamt geforderten "Nachweisen" ja nicht um eine wissenschaftliche Beweisführung, sondern um eine Glaubhaftmachung. Deinen Ansatz mit der Reputation und dem Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten halte ich da schon für richtig.

Ich würde mir auch überlegen, die Promotion ggf. parallel/hilfsweise als Werbungskosten für Deine selbständige (?) Nebentätigkeit als freiberuflicher Dozent geltend zu machen.Im Bereich der Erwachsenenbildung /Fortbildung scheint mir der Nachweis der o.a. Befähigung besonders bedeutsam- erst recht gegenüber den i.d.R. selbst promovierten Medizinern.
roberto

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von roberto »

Hallo Doktor135,

Deine Promotion ist ganz klar beruflich veranlasst; die Kosten sind als Werbungskosten anzuerkennen. Lass vom Finanzamt nichts Gegenteiliges durchgehen - notfalls Einspruch einlegen und klagen. Falls Du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen willst, schick mir eine PM, ich kann evtl. jemanden empfehlen oder selbst helfen (abhängig von Deinem Wohnort).

Ich zitiere mal aus dem grundlegenden Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2003 (Az. VI R 96/01, BStBl. II 2004, S. 891):
Ebenso wie Aufwendungen für eine berufliche Qualifikationsmaßnahme in Form eines Universitätsstudiums zu Werbungskosten führen können, trifft gleiches auch auf Kosten für eine Promotion zu; denn diese belegt eine berufliche Qualifizierung in besonderem Maße. Für die Zuordnung von Promotionskosten zu den Erwerbsaufwendungen ist auch entscheidend, dass ein Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung ist; teilweise ist sein Erwerb sogar unabdingbar. Offensichtlich sind auch die Beschäftigungs- und Einkommenssituation sowie die beruflichen Aufstiegschancen der Promovierten im Vergleich zu Nicht-Promovierten regelmäßig besser, das Arbeitslosigkeitsrisiko dagegen geringer (vgl. hierzu im Einzelnen: Müller Manuela, Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Regensburg 2003, S. 122 ff., m.w.N.). Überdies ist ein Doktortitel für bestimmte Berufe eine formale Zugangsvoraussetzung. Entgegen der Auffassung des FA kann im Übrigen nicht mehr ohne weiteres angenommen werden, der Erwerb eines Doktortitels sei in erheblichem Umfang privat (mit-)veranlasst. Ist ein Promotionsvorhaben demnach auf das Erzielen steuerpflichtiger Einnahmen gerichtet, sind die hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem Grunde nach als Werbungskosten anzuerkennen.

Im Streitfall sind folglich auch die Kosten der Klägerin für die Promotion auf dem Gebiet der Orthopädie dem Grunde nach als Erwerbsaufwendungen zu werten. Die berufliche Veranlassung ist deshalb gegeben, weil die Klägerin ihre medizinischen Kenntnisse mittels der Promotion vertieft und erweitert hat. Sie hat zusätzliche Kenntnisse auf einem medizinischen Spezialgebiet erworben und sich damit konkret auf die angestrebte Berufstätigkeit als Fachärztin für Orthopädie vorbereitet.
Du musst insofern im Grunde nur darlegen, dass die Promotion für Dich eine Zusatzqualifikation darstellt, die geeignet ist, Deine derzeitige Einkommenssituation nicht nur abzusichern, sondern sogar zu verbessern. Hieran dürfte nach Deiner Schilderung kein Zweifel bestehen. Der Titel dürfte doch zumindest ein gutes Argument für zukünftige Gehaltsverhandlungen sein, zumal ja sogar ein fachlich-betrieblicher Zusammenhang besteht.

Gruß, Roberto
Newtonmeter09

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Newtonmeter09 »

Hallo Dr.135 und der Rest,

ich hoffe, es hat alles geklappt! Ãœber ein Erfahrungsaustausch bin ist interessiert..


Ich stehe kurz vor der Entscheidung, ob ich ebenfalls berufsbegleitend Promoviere und bin an der Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen interessiert.
Wie ist denn die Situation, wenn man nach einigen Jahren erfolgreicher Geltendmachung die Promotion abbricht? Ist ja ein Risiko (man weiß ja nie, wie sich die Promotion entwickelt, da sollte man nicht zu lange Scheuen die Reißleine zu ziehen).
Die frage, die ich mir dann stelle ist, ist das ein Problem (konkret, man hat 3 Jahre die Kosten als Werbungskosten absetzen können kann aber kein Abschluss vorzeigen).

Hat dazu jemand eine Idee/Tipp/Ratschlag?

Vielen Dank im Voraus und Grüßle
Newtonmeter
Newtonmeter09

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Newtonmeter09 »

Ich hoffe übrigens, dass es i.O. war, das Thema in den Thread zu schreiben. Kann ggf. auch einen neuen Thread aufmachen.
Grüßle
Newtonmeter
Doktor135

Re: Steuern: Berufliche Veranlassung der Promotion

Beitrag von Doktor135 »

Meine Promotionskosten wurden nach erfolgreichem Einspruch vollständig anerkannt. Die Promotionsurkunde musste vorgelegt werden.
Bei Abbruch der Promotion könnte das Finanzamt auf die Idee kommen die bisher berücksichtigten Kosten zurück zu verlangen.
Das kann aber nur ein Steuerberater sicher beurteilen.
Gesperrt
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