von chris0 am 19.02.2009, 08:17
Guten Morgen, vielen vielen Dank an alle für eure Beiträge.Ich werde mir nochmal überlegen, ob es nicht eventuell wirklich besser ist, nur einseitig drucken zu lassen. Ist vielleicht auch leichter zu korrigieren als wenn man auch die Rückseiten korrigieren muss. Vorgaben habe ich bezüglich des Drucks keine, es soll aber gebunden sein. Ich habe für die Formatierung eine Vorlage an der ich mich orientieren soll, wobei ich da auch Bedenken habe, denn dort sind die Schriftgrößen unglaublich klein. Standard ist dort Größe 10, Fußnoten 8, ich finde das ist doch kaum noch angenhem zu lesen. Wollte eigentlich mit 12/10 bzw. 11/9 abgeben.
@eva: doch, auch wir Juristen müssen veröffentlichen, es geht nur um das "Korrekturexemplar", wenn man es so nennen mag.
@showbee: tausend dank für den word-tipp, ich dachte mir schon, dass es dafür eine Funktion geben muss.