von chris0 am 23.08.2009, 01:43
hab nicht den ganzen thread gelesen, aber unabhängig mal von den - fragwürdigen - Aussagen zur gerichtlichen Praxis gibt es ja vor Erlangung des Titels noch die Disp bzw. das Rigorosum. Mag ja wieder überall unterschiedlich ablaufen, ich weiß aber von mehreren Prüfern, dass sie ganz bewusst Richtung Ghostwriting Fragen stellen, d.h. prüfen wollen, ob der derjenige der vor ihnen sitzt auch die Diss geschrieben hat. Das ist in der Praxis ziemlich leicht durchführbar und wer die Arbeit nicht selbst geschrieben hat fliegt da auch auf. Mag ja sein, dass dass man dann die von einem anderen geschriebene Arbeit vor der mündl. Prüfung nochmal so durchliest, dass man alles versteht und die Argumente verinnerlicht, aber ob man das dann im Stress einer Prüfung noch in Erinnerung hat? Jemand der die Arbeit selbst verfasst hat wird immer ganz anders auf entsprechende Fragen antworten, als jemand der die Arbeit nur selbst gelesen hat...