Nebenjob als Ghostwriter?!

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.

Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon Koenigsportal am 06.07.2009, 17:10

@bear:
Hast Du auch nicht-wissenschaftliche Schriften verfasst, z.B. Bücher 'von' Politikern (die werden ja sicher in der Regel auch von Ghostwritern geschrieben) oder die inzwischen populären Biographien von Senioren.
Oder - @ all - vielleicht kennt sich jemand von den anderen Forumsmitgliedern hier aus. Mich würde mal interessieren, ob das lukrativ ist etc.
Die Frucht fällt vom Baum, wenn sie reif ist.
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon Heide am 06.07.2009, 17:48

Hallo Königsportal,

viel helfen kann ich nicht - nur mit einem Link, der Dir evtl. Informationen liefert. Ich wusste, dass es einen Ghostwriter-Verband gibt; wusste aber nicht genau wie er heißt. Google findet das: http://www.vrds.de/pages/honorar.html

Grüßle Heide
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon Bear am 07.07.2009, 20:03

Hallo Königsportal,

Ein Buch habe ich noch nicht verfasst, es war ein einziges mal eins ausgeschrieben. Die Agentur, für die ich hauptsächlich gearbeitet habe, hatte sich auf ihrer Website NICHT auschließlich auf Studenten oder Doktroanden spezialisiert, sondern auch auf Verfassen von Texten, Brochüren oder Präsentationen für Firmen oder Privatleute. Ich vermute, dass richtiges "Profis" mit Geld, d. h. Firmen oder Privatleute das Schreiben von Büchern oder Texten bei professionelle PR Agenturen in Auftrag geben. Eine Freundin von mir arbeitet in einer PR Agentur und verfasst dort am laufenden Band Vorträge und Reden, verbessert bzw. entwirft Präsentationen. Ich habe zu Studienzeiten auch mal ein längeres Praktikum in einer Werbeagentur im Bereich "Texten" absolviert und dort haben wird auch für Firmen solche Texte verfasst. Denke, ganze Bücher von Promis werden auch von Mitarbeitern aus PR Agenturen geschrieben. PR Branche ist aber "fies" sozusagen, weil die sehr schlecht bezahlen und die ersten beiden Jahre umsonst sind, d. h. Voluntariat.
Das mit dem Erpressen der Leute, die dann Karriere machen, haben Freunde von mir auch schon vorgeschlagen....richtig absahnen, wenn die auf dem Höhepunkt ihrer Karriere sind. Ich hätte an den ihrer Stelle enorme Angst davor.
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon AniraX am 08.07.2009, 11:08

Bear hat geschrieben:Das mit dem Erpressen der Leute, die dann Karriere machen, haben Freunde von mir auch schon vorgeschlagen....richtig absahnen, wenn die auf dem Höhepunkt ihrer Karriere sind. Ich hätte an den ihrer Stelle enorme Angst davor.


Hmmm, vielleicht ist Ghostwriter dann doch ein ziemlich lukrativer Nebenjob - so auf die lange Sicht :oops:

Nee, mal im Ernst. Mir hilft es zu wissen, dass andere sich so vielleicht kurzfristig einen Vorteil verschaffen aber langfristig mit der Angst leben müssen, dass es auffliegt...
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon Didy am 08.07.2009, 12:37

m.M.n. ist das der Grund, wieso jeder vernünftige Mensch schnell wieder von dem Gedanken wegkommen sollte, sich was schreiben zu lassen... :)
Hoffentlich schaff auch ichs noch ...
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon hampton am 08.07.2009, 22:09

Hallo,

ich habe mal in meiner alten Prüfungsordnung gekramt:

§39
(1) Hat die Kanidatin bzw. der Kanidat bei der Diplomprüfung getäuscht und wird die Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Erbringung getäuscht wurde berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.

(2) ....

(3) ...

(4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ist nach einer Frsit von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen.

Das heißt doch, dass ich "nur" die ersten 5 Jahre Angst haben muss, dass mir mein Diplom aberkannt wird und mir danach nichts mehr passieren kann.
Ich finde das irgendwie schon seltsam. Bei den Dissertationen ist das aber anders ;-)

Grüße
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon Didy am 09.07.2009, 16:15

Halte die 5 Jahresfrist da auch nicht für angemessen, wo ist da bitte der Verjährungsgrund...
Aber Danke für die Info, interessanter Artikel :-)
Hoffentlich schaff auch ichs noch ...
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon jsolawis am 10.07.2009, 14:58

Ghostwriting ist ein allbekanntes Phänomen seit Entstehung der Universität. Es gibt es aber nicht nur an der Universität, sondern auch in der freien Wortschaft und Politik. Das Phänomen wurde lediglich vor nicht allzu lange durch die Verwendung des Begriffes "Ghostwriting" ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt:

a) Es is gang und gäbe, dass Professoren/Forscher an Universitäten/Forschungsintsituten wissenschaftliche Arbeiten von ihren Untergebenenen unter ihrem eigenen Namen veröffentlichen

b) Barack Obama, Bill Clinton, George Bush, Al Gore, Gehard Schröder, Joschka Fischer et al. haben alle Bücher veröffentlicht für die sie viele Auszeichungen erhalten haben, obwohl sie selbst nicht die Bücher geschrieben haben.

@ Didy, Bear, Hampton
Es ist vor Gericht unmöglich jemandem nachzuweisen, dass er eine Arbeit mit Hilfe eines Ghostwriters zustande gebracht hat.

Derjenige wird es sogar vor Gericht unter Eidestatt nicht zugeben!

Eine objektive Erbingrung der Beweislast vor Gericht wird sehr schwer bis unmöglich sein.

Bendenke, dass ein Plagiat nicht dasselbe ist wie die Deinste eines Ghostwriters zu nutzen. Plagiate können vor Gericht dingfest nachgewiesen werden. Arbeiten, jene von Ghostwritern geschrieben sind aber kaum.

Übrigens, der Ghostwriter kann sich selbst vor Gericht schuldig machen wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug, wenn er im Nachhinein jemanden anzeigt.

@ Königsportal
Ghostwriter schreiben nur theoretische Arbeiten - Arbeiten mit empirischem Bezug fallen für die Dienste eine Ghostwriters aus.

Deine Frage über die finanzielle Lukrativität des Ghostwriting kann man nicht allgemein beantworten, sondern sie nur für jeden neuen Auftrag berechnen. Ich richte mich nie nach dem Gesamtbetrag, sondern der Verdienst pro Stunde

Verdienst pro Stunde = Gesamtbetrag/ geschätzte Bearbeitungszeit

Anhand dessen, entscheide ich dann, ob ich einen Auftrag annehme oder ablehne. Doktorarbeiten würde ich für einen Betrag von €3500 wie Mathilde erwähnt hat nicht annehmen. Da lohnt sich die Arbeit überhaupt nicht. Erst ab €20,000,- würde es für mich lohnen eine Doktorarbeit anzunehmen.

Bei mir lohnen sich Seminar-/Bachelor- und Diplomarbeiten sehr. Sie können schnell geschrieben werden - der Verdienst pro Stunde ist dementsprechend sehr hoch.
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon AniraX am 10.07.2009, 22:11

Also ich sehe schon einen Unterschied zwischen Professoren/Politikern und Studenten, die Dissen/Diplomarbeiten ghostwriten lassen und zwar gerade weil es in einigen Fächern Usus ist, dass Professoren die Arbeiten von ihren Untergebenenen unter ihrem eigenen Namen veröffentlichen und es allgemein bekannt ist, dass Politiker/Stars sich Biographien schreiben lassen... Denn das kann ohne Konsequenzen öffentlich praktiziert werden und der Betreffende öffentlich zu dieser Praktik stehen, ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen. Wenn darüber was in der Zeitung steht kann es demjenigen egal sein.

Und das ist für mich auch der wesetliche Unterschied zum Ghostwriting von Doktor/Diplomarbeiten: da gehe ich mal davon aus, dass der Betroffene NICHT will, dass es bekannt wird, oder wie so schön gesagt wurde:
Derjenige wird es sogar vor Gericht unter Eidestatt nicht zugeben!
. Langer Rede kurzer Sinn: Niemand wird freiwillig öffentlich dazu stehen und muss mit negativen Konsequenzen rechnen, wenn es bekannt wird. Also gibt es einen Unterschied

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Plagiate können vor Gericht dingfest nachgewiesen werden. Arbeiten, jene von Ghostwritern geschrieben sind aber kaum.
Vielleicht nicht vor Gericht, aber was ist, wenn die Originaldatei irgendwo (unfreiwillig) auftaucht? Durch Datenklau z.B. Selbst wenn es vor Gericht nicht zu verwerten wäre, weil es aus einer Straftat stammt, etc. - der Ruf wäre ruiniert.

Und ein bösartiger Ghostwriter könnte auch erst die Arbeit schreiben und den Käufer dann erpressen. Mit dieser Angst muss der Käufer ein Leben lang leben (bzw. 5 Jahre :wink:).

LG

Anira (die sich gerade recht viel mit Spieltheorie beschäftigt und überall ein Gefangenendilemma sucht :stressed: )
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Re: Nebenjob als Ghostwriter?!

Beitragvon jsolawis am 11.07.2009, 16:03

Anira hat geschrieben:Und ein bösartiger Ghostwriter könnte auch erst die Arbeit schreiben und den Käufer dann erpressen. Mit dieser Angst muss der Käufer ein Leben lang leben (bzw. 5 Jahre ).


So einfach ist es nicht! -

Wenn jemand eine Straftat/Ordnungswridrigkeit begeht und du ihn erpresst, machst du dich selbst strafbar. Sieh z.B. die Pooth-Affäre. Zwei Erpresser stehen mit einem Bein schon im Gefängnis. Ein weiterer Trittbrettfahrer (Student) kommt bald vor Gericht.

Jegliche Art von Erpressung stellt in der BRD einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch dar. Wird mit einer hohen Freiheitsstrafe geahndet.

Der Ghostwriter würde sich also strafbar machen, wenn er später versuchen würde denjenigen zu erpressen.


Anira hat geschrieben: Vielleicht nicht vor Gericht, aber was ist, wenn die Originaldatei irgendwo (unfreiwillig) auftaucht? Durch Datenklau z.B. Selbst wenn es vor Gericht nicht zu verwerten wäre, weil es aus einer Straftat stammt, etc. - der Ruf wäre ruiniert.


Wer bestimmt denn was eine Originaldatei ist? Eine Datei von der Arbeit vorzulegen ist kein eindeutiger Beweis.

Wenn derjenige vor Gericht freigesprochen wird, weil du keine Beweise aufführen kannst,
a) ist seine Reputation nicht geschadet.
b) droht dir eine große zivilrechtiche Schadensersatzklage.

Sollte derjenige aber rechtskräftig vor Gericht verurteilt werden, steht du selbst mit an den Pranger "wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug". Das Strafgesetzbuch wird dich auch nicht frei gehen lassen! Sieh z.B. die Steuerhinterziehungsaffäre aus Rostock, wo ein Gauner versucht hatte die Steuerhinterzieher mit den Daten zu erpressen. Sowohl der Gauner als auch die Steuerhinterzieher wurden vor Gericht zu Freiheitsstrafen verurteilt.
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