Anira hat geschrieben:Und ein bösartiger Ghostwriter könnte auch erst die Arbeit schreiben und den Käufer dann erpressen. Mit dieser Angst muss der Käufer ein Leben lang leben (bzw. 5 Jahre ).
So einfach ist es nicht! -
Wenn jemand eine Straftat/Ordnungswridrigkeit begeht und du ihn erpresst, machst du dich selbst strafbar. Sieh z.B. die Pooth-Affäre. Zwei Erpresser stehen mit einem Bein schon im Gefängnis. Ein weiterer Trittbrettfahrer (Student) kommt bald vor Gericht.
Jegliche Art von Erpressung stellt in der BRD einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch dar. Wird mit einer hohen Freiheitsstrafe geahndet.
Der Ghostwriter würde sich also strafbar machen, wenn er später versuchen würde denjenigen zu erpressen.
Anira hat geschrieben: Vielleicht nicht vor Gericht, aber was ist, wenn die Originaldatei irgendwo (unfreiwillig) auftaucht? Durch Datenklau z.B. Selbst wenn es vor Gericht nicht zu verwerten wäre, weil es aus einer Straftat stammt, etc. - der Ruf wäre ruiniert.
Wer bestimmt denn was eine Originaldatei ist? Eine Datei von der Arbeit vorzulegen ist kein eindeutiger Beweis.
Wenn derjenige vor Gericht freigesprochen wird, weil du keine Beweise aufführen kannst,
a) ist seine Reputation nicht geschadet.
b) droht dir eine große zivilrechtiche Schadensersatzklage.
Sollte derjenige aber rechtskräftig vor Gericht verurteilt werden, steht du selbst mit an den Pranger "wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug". Das Strafgesetzbuch wird dich auch nicht frei gehen lassen! Sieh z.B. die Steuerhinterziehungsaffäre aus Rostock, wo ein Gauner versucht hatte die Steuerhinterzieher mit den Daten zu erpressen. Sowohl der Gauner als auch die Steuerhinterzieher wurden vor Gericht zu Freiheitsstrafen verurteilt.