Ich arbeite bereits fleißig mit meinem DV an einem Paper (Medizin, Augenheilkunde) was ich eigentlich als kumulative Promotionsschrift einreichen wollte. Ich bin auf dem Paper aber lediglich Zweitautor. Laut der Promotionsordnung meiner Fakultät (Köln) geht dies theoretisch auch. Es heißt dort zu kumulativen Promotionen lediglich:
"Eine oder mehrere bereits publizierte, eigenständig verfasste wissenschaftliche Veröffentlichung(en) in einer international anerkannten [...] Fachzeitschrift, deren Allein- oder Erst- oder Mitautor der Bewerber ist, kann nach Prüfung durch den Promotionsausschuss als Dissertationsschrift eingereicht werden, wenn der oder den Publikation(en) eine Einleitung vorangestellt und eine abschließende Diskussion beigefügt wird. [...] Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl des Betreuers als auch der Koautoren vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat. [...]"
Mir hat allerdings gestern ein Dozent bei dem ich einen Literaturrecherchekurs belegt habe gesagt, dass er nicht glaubt dass das wirklich als Zweitautor geht. Hat irgendjemand Erfahrung damit?
Ich war schon im Dekanat und habe versucht mich zu erkundigen, die Dame hat mir allerdings nur die Promotionsordnung nochmal in die Hand gedrückt.
Danke!
Steffen