Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

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Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Robert am 10.03.2010, 14:43

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage, zu der ich gerne eure Meinung hören würde:

Ich schreibe meine Diss im Familienrecht. Und bei den Beispielen, die ich nenne, gibt es, wie allgemein üblich, immer einen M und eine F. Und meist ist es halt so, dass M das Geld hat und F sich um die Kinder kümmert. Der klassische Fall halt...

Jetzt habe ich überlegt, ob ich dazu am Ende was ins Vorwort schreiben soll. Ich habe aber keine Lust auf den Standard-Spruch, dass aus Gründen der Einfachheit bla bla und so weiter...

Deswegen habe ich mir überlegt etwas in dieser Art zu schreiben:
"In den aufgeführten Beispielen treten regelmäßig die Personen M und F auf. Aus Gründen der Gleichberechtigung steht in 50% der Fälle das >M< für den Mann und dass >F< für die Frau, in den anderen 50% steht das >M< für die Ehefrau Maria und dass >F< für den Ehemann Frank."

Fändet ihr so etwas in einer Diss fehl am Platze oder würdet ihr es gut finden, mal einen solchen nicht ganz ernst gemeinten Hinweis zu lesen?
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Aguti am 10.03.2010, 14:52

Nur meine zwei Cent: Ich fände es in einer Diss seltsam.
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Nick am 10.03.2010, 15:25

Ich würde das nicht machen.
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Gonzo am 10.03.2010, 15:45

Ich finde, es hat was. Nach so einer Einleitung würde ich sogar in eine familienrechtliche Diss mal reinblättern. Besser als der immergleiche öde wiedergekäute Schmarrn.
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Akka81 am 10.03.2010, 16:35

Auch wenn ich kein Jurist bin und eure Gepflogenheiten nicht kenne: Ich finde es sehr lustig und würde es machen... :mrgreen:
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Skalenusluecke am 10.03.2010, 16:51

auch wenn ich keine Juristin bin, in einem Vorwort finde ich es gut, witzig und nicht fehl am platze!
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon bolas am 10.03.2010, 17:04

Hallo,

ich schreibe auch in Jura, aber nicht im Familienrecht. Obwohl ich die Idee an sich witzig finde, gibt es meiner Meinung nach auch zwei Gründe dagegen:
1. Die Pronomen,Du wirst ja auch mal schreiben: M ist der Meinung, seine Gehaltserhöhung sei nicht ehebedingt (oder wie das jetzt heißt, aus Familienrecht in ich lange draußen :) ), oder : F hat sich zehn Jahre lang um die Kinder gekümmert und nicht in ihrem Beruf gearbeitet. sprachlogisch hast Du solche Beispiele schon aus dem Pool Deiner 50/50 Möglichkeiten herauskatapultiert.
2. Du gibst damit zu verstehen, dass Du das Problem des gender mainstreaming nicht (ganz) ernst nimmst aber eine Konzession an die - aus Deiner Sicht überspitzt ausgedrückt- korinthenk*** Idioten machst ,die es tun.

Nachtrag: Bin selber berufstätige Mutter, mich nerven die Unterstellungen zur Rollenverteilung gewaltig, aber ich fände es dann besser, wenn Du tatsächlich manchmal oder durchgängig einen M als Hausmann einbautest. Kannst ja schreiben: M entscheidet sich als Jurist angesichts seines schlechten Marktwertes zu Hause zu bleiben und das Kind zu versorgen, während F, eine BWLerin, Geld verdient.... :D

Gruß, bolas

geändert wegen Tippfehlern...
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Amalia am 10.03.2010, 17:09

Ich finds lustig. Humor sollte aber meiner Meinung nach die Fußnoten nicht verlassen.
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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Sebastian am 11.03.2010, 00:27

Es gehört auf jeden Fall Mut dazu, denn die kritische Sicht des gender mainstreaming liegt vermutlich außerhalb des Mainstreams.
Ich hoffe, Du willst Dich nicht irgendwo als Gleichstellungsbeauftragter oder in einer Frauenrechtskanzlei bewerben? Der Spruch wird lange lesbar sein! Das gilt erst recht, wenn Du die Diss irgendwo online verfügbar machst.

Falls sich wirklich mal ein Arbeitgeber für das Thema Deiner Diss interessiert, wird er das Vorwort als den am leichtesten verdaulichen Teil sicher als erstes lesen

Du schreibst "Vorwort" - also außerhalb des offiziellen Textes, der mit der Einleitung beginnt, oder? Dort könnte man es wagen - und dort wäre der Fehler mit den Pronomina wohl auch verzeihlich. Ich persönlich hätte mich aber eher nicht getraut.

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Re: Gleichberechtigung im Text: Humor erlaubt?

Beitragvon Nela am 11.03.2010, 14:04

Hi Robert,

Ich finde auch der Witz dahinter hat was. Nur verwirrt es mich auch ein wenig. Kommen denn die Abkürzungen F und M auch wirklich im Text vor? Oder benutzt du dann ganz andere, oder gar keine Abkürzungen? Sonst weiss man ja nicht um wen es sich nun handelt. Oder bin ich die einzige die das nicht versteht? :D
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