Rechtsverhältnisse während der Promotionsphase

Die verschiedenen Rechtsverhältnisse während der Anfertigung einer Doktorarbeit werden von den Beteiligten nicht immer klar getrennt. Schon die traditionelle Bezeichnung des betreuenden Hochschullehrers als »Doktorvater« zeigt aber, dass es sich um enge Bindungen handelt - und wie bei einem richtigen Familienkrach werden auch Meinungsverschiedenheiten mit dem Doktorvater mitunter mit großer Leidenschaft ausgefochten. Deshalb lohnt es sich, sich einmal die unterschiedlichen Verhältnisse klar zu machen:

  1. Betreuungsverhältnis
  2. Promotionsverhältnis
  3. evtl. Arbeitsverhältnis
Rechtsverhältnisse während der Promotion, unterscheide Betreuungsverhältnis, Promotionsverhältnis und ggf. ein beliebiges Arbeitsverhältnis
Übersicht: Rechtsverhältnisse
2. Promotionsverhältnis zu Fakultät oder Universität 1. Betreuungsverhältnis zu Doktorvater oder -mutter Arbeitsverhältnis zu irgendwem, vielleicht zufällig DV

Diese werde nachfolgend kurz dargestellt. Weil die Hochschulgesetze und Promotionsordnungen und Hochschulgesetze von Ort zu Ort unterschiedlich sind, kann der Artikel keine Allgemeingültigkeit beanspruchen. Auf seiner Basis können Sie aber in Erfahrung bringen, auf welche Formulierungen Sie in Ihrer Promotionsordnung achten sollten.

(1) Betreuungsverhältnis

Zu Beginn einer Promotion steht für viele Kandidaten die Suche nach einem geeigneten Betreuer (»Doktorvater«) im Vordergrund. An ihn binden sie sich für ihre Dissertation - und er wird ihnen schon weiter raten. Dieses Verhältnis ist in der obenstehenden Grafik als Betreuungsverhältnis bezeichnet. Im Betreuungsverhältnis soll der Kandidat während der Anfertigung der Dissertation durch den Betreuer beraten und unterstützt werden. Rechtliche Regelungen darüber finden sich noch eher spärlich. Allerdings steigt in den letzten Jahren die Zahl der Fakultäten, die dieses Verhältnis durch eine sog. Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand und Doktorvater ausgestalten.

Gegenstand solcher Betreuungsvereinbarungen kann z. B. der Turnus für die Berichterstattung des Kandidaten über seine Fortschritte sowie die weitere Zeitplanung sein.

Rechtlich einklagbare Forderungen werden sich daraus nicht ableiten lassen, allerdings kann die schriftliche Fixierung bestimmter Eckpunkte hier helfen, das Verfahren zu strukturieren und auch eine gewisse Kontinuität herzustellen.

(2) Promotionsverhältnis

Rechtlich betrachtet ist allerdings das Promotionsverhältnis deutlich wichtiger, also das Verhältnis des Kandidaten zu der Fakultät einer Hochschule, die ihm später die Prüfung abnehmen und schließlich den Doktorgrad verleihen soll. In diesem Verhältnis muss der Kandidat zunächst seinen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen, später dann (mit der informell sogenannten »Einreichung« der Diss auch den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Fakultät bzw. ihre Organe (Promotionsausschuss u.ä.) organisieren dann die eigentliche Prüfung. Diese umfasst die Begutachtung der eingereichten Arbeit sowie die mündliche Prüfung.

Aus verschiedenen Forenbeiträgen ist ersichtlich, dass Tod, Pensionierung, Wechsel in die Wirtschaft oder Wechsel an andere Hchschulen ohne oder mit anderen Promotionsrechten in der Wissenschaft durchaus an der Tagesordnung sind, vielleicht sogar eher noch als das Horrorszenario eines persönlichen Zerwürfnisses mit dem Doktorvater.

Es empfiehlt sich daher, in dieser Beziehung so früh wie möglich (und in der Promotionsordnung vorgesehen) für klare Verhältnisse zu sorgen. Wenn also die einschlägige Promotionsordnung eine Anmeldung der Promotion, eine Immatrikulation zum Promotionsstudium oder sonst einen formalen Akt vorsieht, dann sollte man diesen auch vollziehen und sich damit nicht Zeit lassen bis kurz vor Abgabe der Arbeit.

Im Streitfall - oder dann, wenn der Doktorvater die Universität wechselt - ist es gut zu wissen, dass eine Betreuung in den vielen Promotionsordnungen keine zwingende Voraussetzung für die Zulassung bzw. den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens ist. Das bedeutet: Wenn es im späteren Verlauf zu einem Zerwürfnis mit dem Betreuer kommt, gibt es in solchen Fällen zumindest rechtlich die Möglichkeit, die Arbeit bei der zuständigen Stelle einzureichen und das Verfahren durchlaufen zu lassen. Diesen verfahrensmäßigen Schutz hat man natürlich nicht, solange man die vorgeschriebenen Schritte (s.o.) noch nicht durchlaufen hat.
Inwieweit das in allen Fällen praktisch funktioniert, steht auf einem anderen Blatt: Wenn der ehemalige Betreuer als Gutachter oder Mitglied der Prüfungskommission tätig wird, kann es natürlich für den Kandidaten sehr schwierig werden. Aber bei einem Uniwechsel des Betreuers z.B. kann es sehr hilfreich sein, wegen geklärter Verhältnisse und mit Unterstützung der Fakultät am bisherigen Ort abschließen zu können.

Der Status als Promotionsstudent ist nicht vollständig deckungsgleich mit dem Studium zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Es fallen häufig einige sozialrechtliche oder auch nur privatwirtschaftliche Vergünstigungen weg. mehr dazu auf der Seite Status des Promotionsstudenten.

(3) Arbeitsverhältnis

Gänzlich unabhängig davon ist regelmäßig ein etwaiges sonstiges Arbeitsverhältnis des Doktoranden. Wie er sich finanziert ist zunächst einmal seine Sache, auch dann, wenn dies z. B. über eine Tätigkeit am Lehrstuhl des Betreuers erfolgt.
Soweit die Theorie.
In der Praxis wird es für Doktoranden leider besonders schwierig, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus dem Arbeitsverhältnis von denen aus Betreuungs- und Promotionsverhältnis herauszuhalten, weil eben auf beiden Seiten zumindest teilweise dieselben Personen stehen.

Eine weitere rechtliche Klippe zeigt sich dann, wenn die Dissertation auf Forschungsergebnisse aufsetzen soll, die der Doktorand im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Mitteln des Arbeitgebers erzielt (häufig bei der internen Promotion). Wenn es darum geht, solche Ergebnisse, z. B. bei einem Wechsel des Betreuers »mitzunehmen«, können sich schwierige rechtliche Fragen stellen, die hier leider nicht abschließend geklärt werden können.

Andere Quellen zu diesem Thema

Noch Fragen?

Eigene Fragen können Sie am besten im Forum stellen…

Start ·  Sitemap ·  Anfangen ·  Finanzen ·  Arbeiten… ·  Word… ·  Fertig … ·  Forum ·  Impressum ·  Datenschutz ·  Nutzungsbedingungen
doktorandenforum.de ·  28.12.2023

Gefunden bei https://doktorandenforum.de.