Promovieren: So läuft das Verfahren bei der Promotion

Das Promotionsverfahren ist an den einzelnen Fakultäten der Hochschulen unterschiedlich organisiert. Die Einzelheiten sind jeweils in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät geregelt, es lohnt sich auf jeden Fall, diese frühzeitig einmal durchzulesen.
Mehr zu den Promotionsordnungen (Linkliste)…

Die nachfolgende Seite befasst sich vorwiegend mit der sog. Individualpromotion, die in Deutschland traditionell sehr häufig ist. Die Individualpromotion ist geprägt durch die große Bedeutung des Verhältnisses zwischen dem Betreuer (»Doktorvater«) und dem Promovierenden.
Das Gegenstück, die sog. strukturierte Promotion, ähnelt eher einem klassischen Universitätsstudium, bei dem das Verhältnis zur Universität/Fakultät im Vordergrund steht und bei dem neben der Anfertigung der Dissertationsschrift u. U. auch noch weitere Veranstaltungen absolviert werden.

Die Verfahrensbeschreibungen der jeweiligen Fakultäten beziehen sich zumeist nur auf das eigentliche Promotionsverhältnis (zwischen Kandidat und Fakultät bzw. Promotionsausschuss).
Die mehr oder minder zwingend notwendigen Kontakte zu einem sog. Doktorvater bzw. Betreuer hingegen werden darin meist gar nicht oder nur sehr rudimentär geregelt, sie bleiben insofern meist eher im informellen Bereich. Allerdings schaffen in den letzten Jahren mehr und mehr Fakultäten sog. Betreuungsvereinbarungen ein, mit denen auch dieses Segment strukturiert werden soll. Gegenstand der Betreuungsvereinbarung kann z. B. der Turnus für den wechselseitigen Austausch bzw. die Berichterstattung des Kandidaten über seine Fortschritte sein,
Mehr zu den verschiedenen Rechtsverhältnissen rund um die Promotion…

Wahl eines Promotionsthemas / Suche nach einem Betreuer (»Doktorvater«)

Die Auswahl von Thema und Doktorvater sind die beiden ersten Schritte. Einige Promotionsordnungen beschreiben zwar eine Art Zuweisung des Bewerbers an (irgend-)einen Lehrstuhl, üblicherweise setzt dies aber eine Freiwilligkeit auf beiden Seiten voraus.

Mehr dazu in dieser Rubrik Anfangen

Antrag auf Annahme als Doktorand beim Dekanat (nicht überall)

Arbeitsthema und Doktorvater sind in der Regel zu benennen.

Annahme als Doktorand (Bescheid) bzw. Zulassung zum Promotionsverfahren

Viele Fakultäten sind haben die Promotion schon zu einem frühen Zeitpunkt im Wege einer förmlichen Zulassung zum Promotionsverfahren zu formalisiert. Das schafft für alle Beteiligten Klarheit - insbesondere auch darüber, dass die Fakultät die persönlichen Voraussetzungen für die Promotion als gegeben ansieht. Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss vom Kandidaten selbst beantragt werden. Der Zeitpunkt dafür ist meist nicht vorgeschrieben, natürlich kann man schon einmal im stillen Kämmerlein vorarbeiten und dann später »plötzlich und unerwartet« mit dem fertigen Buch um die Ecke kommen. Eine frühe förmlich Zulassung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wichtig ist dieser Gesichtspunkt vor allem für jene Doktoranden, die nicht hunderprozentig auf dem jeweiligen Mainstream liegen, also z.B. FH-Absolventen und Quereinsteiger. Er schützt aber auch vor bösen Überraschungen, wenn irgendwann das Verhältnis zum Doktorvater/Betreuer einmal belastet sein sollte. Weil das häufiger passiert, als man meinen sollte, kann die Empfehlung insgesamt nur lauten, die Zulassung so früh wie möglich zu beantragen.

Durch einen Blick in die Promotionsordnung sollte sich zugleich klären lassen, ob mit dieser Zulassung die Uhr zu ticken beginnt. Mitunter sind Zulassungen und/oder Promotionsstudien zeitlich auf bestimmte Höchstdauern beschränkt, um ungesunde »Endlos-Promotionen« zu verhindern.

Anfertigen der Dissertationsschrift

…das schreibt sich hier so kurz, macht aber natürlich den Löwenanteil der Promotion aus… Neben inhaltlichen Fragen tauchen leider oft auch Motivationsprobleme auf

Mehr dazu:

Eine besondere Form der Dissertationsschrift ist dabei die sog. kumulative Promotion (auch bekannt als kumulierte Dissertation oder publikationsbasierte Dissertation. Mehr zur kumulierte Disseration

Antrag des Doktoranden auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
(Abgabe der Dissertation)

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Prüfung der eingereichten Arbeit durch Erst- und Zweitgutachter. Beide müssen nacheinander ein Gutachten über die eingereichte Arbeit erstellen, das mit einem Bewertungsvorschlag (Annahme der Arbeit, ggf. Note) endet. Erstgutachter ist i.d.R. der Betreuer/Doktorvater.

Entscheidung der Prüfungskommission über die Annahme der Arbeit

Auslegung der Arbeit innerhalb der Fakultät

In vielen Fakultäten wird die Arbeit innerhalb der Fakultät ausgelegt. Auf diese Weise sollen die Lehrstuhlinhaber die Möglichkeit haben, die Arbeit einzusehen und ggf. Kritik daran zu äußern. Mitunter dient sie auch der Vorbereitung der Disputation.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist in den Fakultäten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es gibt folgende Arten:

Mehr dazu in der Rubrik »(Fast) fertig…«

Feststellung der Druckreife


In vielen Fakultäten muss auch nach der Annahme und positiven Bewertung die Druckreife der Arbeit noch eigens festgestellt werden. Manchmal wird diese sog. »Imprimatur« bereits mit den ersten Gutachten erteilt, vielfach werden aber doch noch Änderungsvorschläge/-wünsche unterbreitet.
Erst nach der Feststellung der Druckreife darf die Arbeit in der von der jeweiligen Promotionsordnung verlangten Form veröffentlicht werden.
Dieser Vorbehalt dient dazu, etwaige aus Sicht der Fakultät noch notwendige Änderungen einzuarbeiten.

Veröffentlichung

Je nach den Anforderungen der Promotionsordnung erfolgt nunmehr die Veröffentlichung der Arbeit. Je nach Veröffentlichungsform ist eine unterschiedliche Anzahl von Pflichtexemplaren bei der Fakultät abzuliefern.

Wegen der zeitlichen Vorläufe sollte die Frage, wie die Veröffentlichung erfolgen soll, möglichst frühzeitig - und nicht erst an diesem Zeitpunkt des Verfahrens - geklärt werden.

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Übergabe der Promotionsurkunde

Erst nach der Veröffentlichung wird die Promotionsurkunde übergeben. Damit ist das Promotionsverfahren abgeschlossen. Zumeist erst ab diesem Zeitpunkt darf der Doktorand seinen Doktortitel führen.

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Wo finde ich mehr über die Anforderungen und persönlichen Voraussetzungen?

Die Anforderungen an den Promotionsstudenten und seine Arbeit sind in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät festgeschrieben. Sie unterscheiden sich von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule ganz erheblich.
In der jeweiligen Promotionsordnung ist dabei geregelt, welchen Abschluß man benötigt, um überhaupt zur Promotion und damit »zum Schreiben einer Doktorarbeit« zugelassen zu werden. In aller Regel ist eine überdurchschnittliche Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten erforderlich -typischerweise nachgewiesen durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluß. »Typischerweise« heißt aber: Nicht immer. Die meisten Promotionsordnungen lassen auch andere Nachweise (z. B. persönliche Einschätzung eines Professors + überdurchschnittliches Seminar o.ä.) zu. Außerdem muss sich meist ein Hochschullehrer bereiterklären, die Doktorarveit zu betreuen. Dieses Betreuungsverhältnis ist an den Fakultäten formal und inhaltlich sehr unterschiedlich ausgebildet: Mal gibt es eine förmliche Erklärung, mal nur eine lose Absprache. Und der eine Betreuer prüft praktisch jeden Entwicklungsschritt noch einmal nach, während andere ihren Schützling in Ruhe bzw. - je nach Standpunkt - allein lassen.

Aber: Keine Sorge wegen schwächerer Noten
Wenn der Prof. einen Doktoranden annehmen will, werden die formalen Anforderungen der Promotionsordnung oft zurückgestellt oder günstig ausgelegt. Das gilt nicht selten auch für Notenanforderungen oder Seminare, an denen man schon vorher teilgenommen haben muss. Wenn allerdings während der Zeit der Bearbeitung der Dissertation noch ein Referat erforderlich wird, so kann man dem Prof. schlecht einen Korb geben. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultät.

Doktorand, Promovend, Dissertant: Was bin ich wann?

Die Begrifflichkeiten sind hier recht verschieden. Am häufigsten ist wohl die Bezeichnung des Doktoranden als jemandem, der dabei ist, seine Dissertation zu erstellen. Dasselbe meint der Begriff Promovend oder Promovierender, zumindest in Österreich ist auch noch Dissertant gebräuchlich.

Ursprünglich war promovieren übrigens transitiv, wurde also nur in der Form »jemand wird promoviert« (= »vorwärts bewegt«, befördert) benutzt. Zwischenzeitlich ist aber auch ein intransitiver Gebrauch üblich, also z. B. »Ich promoviere« in der Bedeutung »Ich bin dabei, die Leistungen für meine Promotion zu erbingen« - z. B. meine Doktorarbeit zu schreiben.

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doktorandenforum.de ·  28.12.2023

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